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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.1982 - 1 D 28.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4196
BVerwG, 26.01.1982 - 1 D 28.81 (https://dejure.org/1982,4196)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1982 - 1 D 28.81 (https://dejure.org/1982,4196)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1982 - 1 D 28.81 (https://dejure.org/1982,4196)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiederholte Entnahme von Geld aus einer Postschalterkasse zur vorübergehenden eigenen Verwendung als Dienstvergehen - Untreue zum Nachteil des Dienstherrn als Dienstvergehen - Angemessenheit einer Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme - Anspruch eines Beamten ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.08.1971 - I D 25.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1982 - 1 D 28.81
    Als solche, den Fortbestand des Beamtenverhältnisses ermöglichende Ausnahmegründe werden von der Rechtsprechung nur das Handeln in einer unverschuldeten, ausweglos erscheinenden wirtschaftlichen Notlage, das Handeln in einer schockartig ausgelösten psychischen Zwangssituation sowie eine Verhaltensweise anerkannt, die sich als die einmalige, unbedachte und persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines Beamten kennzeichnet, der sich ansonsten stets tadelfrei verhalten und auch im Dienst bewährt hat (BVerwGE 33, 3 [5]; 43, 266 [268]).
  • BDH, 07.12.1966 - I D 30/66

    Versetzung eines Beamten als Disziplinarmaßnahme - Gehaltsabhebungsverfahren der …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1982 - 1 D 28.81
    Als solche, den Fortbestand des Beamtenverhältnisses ermöglichende Ausnahmegründe werden von der Rechtsprechung nur das Handeln in einer unverschuldeten, ausweglos erscheinenden wirtschaftlichen Notlage, das Handeln in einer schockartig ausgelösten psychischen Zwangssituation sowie eine Verhaltensweise anerkannt, die sich als die einmalige, unbedachte und persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines Beamten kennzeichnet, der sich ansonsten stets tadelfrei verhalten und auch im Dienst bewährt hat (BVerwGE 33, 3 [5]; 43, 266 [268]).
  • BDH, 11.05.1967 - I D 5/67
    Auszug aus BVerwG, 26.01.1982 - 1 D 28.81
    Nach ständiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes zerstört ein Beamter, der sich an dem ihm amtlich anvertrauten Geld vergreift, das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen in aller Regel derart nachhaltig, daß er nicht mehr Beamter bleiben kann (BDHE 1, 41; 7, 91; BVerwGE 33, 16 [BVerwG 11.05.1967 - I D 5/67]).
  • BVerwG, 13.03.1984 - 1 D 76.83

    Disziplinarrechtliche Relevanz einer verspäteten Abrechnung von Fahrgeldeinnahmen …

    Die Frage, ob und inwieweit der eines schweren Dienstvergehens schuldige Beamte noch Vertrauen beanspruchen kann, ist unabhängig von Vertrauens- oder Mißtrauensbekundungen einzelner allein aufgrund objektiver Umstände zu beantworten und unterliegt ausschließlich disziplinargerichtlicher Entscheidungskompetenz (Urteile vom 24. Juni 1980 - BVerwG 1 D 60.79 -, vom 11. März 1981 - BVerwG 1 D 13.80 - und vom 26. Januar 1982 - BVerwG 1 D 28.81 -).
  • BVerwG, 04.08.1982 - 1 D 61.81

    Rechtsmittel

    Denn da - wie jedermann weiß - amtliche Gelder nicht dazu bestimmt sind, dem Kreditbedürfnis der mit ihrer Verwaltung betrauten Beamten zu dienen (Urteil vom 26. Januar 1982 - BVerwG 1 D 28.81 - m.w.N.), kann auch derjenige.
  • BVerwG, 22.11.1983 - 1 D 11.83

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Schalterbeamten der Deutschen Bundespost - …

    Ein solches Vertrauen aber ist bei jedem privat motivierten Zugriff auf Kassengeld nicht mehr gegeben, weil, wie jedermann weiß und worauf in den einzelnen Verwaltungen auch immer wieder mahnend und warnend hingewiesen wird, amtliche Gelder nicht dazu bestimmt sind, dem Kreditbedürfnis der mit ihrer Verwaltung betrauten Beamten zu dienen, sie daher auch vor relativ kurzfristigen Zugriffen geschützt werden müssen (Urteil vom 4. August 1982 - BVerwG 1 D 61.81 - Urteil vom 26. Januar 1982 - BVerwG 1 D 28.81 - Urteil vom 10. November 1981 - BVerwG 1 D 96.80 -).
  • BVerwG, 12.01.1983 - 1 D 7.82

    Vorübergehende Verwendung von Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrkarten zu …

    Dienstliches Geld muß vor jedem Zugriff geschützt werden, es darf privater Verwendung schlechthin nicht zugänglich sein; es ist nicht dazu bestimmt, dem Kreditbedürfnis der mit ihm befaßten Beamten zu dienen (Urteil vom 4. August 1982 - BVerwG 1 D 61.81 - Urteil vom 9. Juni 1982 - BVerwG 1 D 100.81 - Urteil vom 25. Mai 1982 - BVerwG 1 D 76.81 - [BVerwG Dok.Ber. B 1982, 273 (275)]; Urteil vom 26. Januar 1982 - BVerwG 1 D 28.81 -).
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