Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 28.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Tätigkeit als Bundeswehrverwaltungsbeamter - Strafgerichtliche Verurteilung wegen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Angemessenheit der disziplinaren Höchstmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 22.02.1991 - IV VL 38/90
- BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 28.91
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.06.1983 - 1 D 112.82
Strafverfahren - Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Grundsatz der …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 28.91
Diese Maßnahme kann deshalb nicht unverhältnismäßig sein, sondern entspricht gerade dem mit ihr verfolgten Ziel (BVerwGE 43, 97; Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 1 D 98.84 - m.w.N. und BVerwGE 76, 87; Urteil vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 3.88 -). - BVerwG, 10.06.1970 - II D 26.69
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 28.91
Diese Maßnahme kann deshalb nicht unverhältnismäßig sein, sondern entspricht gerade dem mit ihr verfolgten Ziel (BVerwGE 43, 97; Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 1 D 98.84 - m.w.N. und BVerwGE 76, 87; Urteil vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 3.88 -). - BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 69.90
Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Betrug - Nachteil des Dienstherrn
Auszug aus BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 28.91
Vielmehr kommt es in Fällen des Beihilfebetruges gegenüber dem Dienstherrn regelmäßig für die zu verhängende Disziplinarmaßnahme auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. zuletzt Urteil vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 69.90 -). - BVerwG, 16.01.1985 - 1 D 98.84
Diebstahl von anvertrauten Sachen des Dienstherrn in großem Umfang eines …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 28.91
Diese Maßnahme kann deshalb nicht unverhältnismäßig sein, sondern entspricht gerade dem mit ihr verfolgten Ziel (BVerwGE 43, 97; Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 1 D 98.84 - m.w.N. und BVerwGE 76, 87; Urteil vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 3.88 -). - BVerwG, 08.11.1988 - 1 D 3.88
Disziplinarmaßnahme gegen einen Bundesbahnbeamten des mittleren Dienstes - …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 28.91
Diese Maßnahme kann deshalb nicht unverhältnismäßig sein, sondern entspricht gerade dem mit ihr verfolgten Ziel (BVerwGE 43, 97; Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 1 D 98.84 - m.w.N. und BVerwGE 76, 87; Urteil vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 3.88 -).
- VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.1777
Zurückstufung in das Eingangsamt wegen Beihilfebetrug und Urkundenfälschung
Selbst wenn nach Auffassung des Senats keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beklagte zusätzlich ihre dienstliche Stellung oder ihr dienstlich erworbenes Wissen für die Vornahme der Betrugshandlungen ausgenützt hat, belastet eine Beamtin, die ihren Dienstherr unter Verletzung ihrer Wahrheits- und Offenbarungspflichten um des eigenen materiellen Vorteils willen in betrügerischer Weise schädigt, das bestehende Vertrauensverhältnis regelmäßig so schwer und so nachhaltig, dass ihre Dienstentfernung jedenfalls dann erforderlich ist, wenn - wie bei der Beklagten - erschwerende Umstände hinzukommen (vgl. BVerwG, U.v. 26.11.1991 - 1 D 28.91 - juris;… Sächs. OVG, U.v. 12.8.2011 - D 6 A 207/11 - juris Rn. 49). - OVG Sachsen, 12.08.2011 - D 6 A 207/10
Disziplinarrecht, Beihilfebetrug, Maßnahmebemessung, Entfernung aus dem Dienst
Ein Beamter, der seinen Dienstherrn unter Verletzung dieser Pflicht um des eigenen materiellen Vorteils willen in betrügerischer Weise schädigt, belastet das zwischen ihm und seinem Dienstherrn unerlässliche Vertrauensverhältnis regelmäßig so schwer und so nachhaltig, dass seine Dienstentfernung jedenfalls dann erforderlich ist, wenn erschwerende Umstände - wie hier dargelegt - hinzukommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1991 - 1 D 28.91 -, juris). - OVG Sachsen, 12.08.2011 - D 6 A 207/11
Verstoß eines Beamten gegen die Pflicht zu uneigennütziger Amtsführung und …
Ein Beamter, der seinen Dienstherrn unter Verletzung dieser Pflicht um des eigenen materiellen Vorteils willen in betrügerischer Weise schädigt, belastet das zwischen ihm und seinem Dienstherrn unerlässliche Vertrauensverhältnis regelmäßig so schwer und so nachhaltig, dass seine Dienstentfernung jedenfalls dann erforderlich ist, wenn erschwerende Umstände - wie hier dargelegt - hinzukommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1991 - 1 D 28.91 -, [...]). - BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 1.97
Dienstvergehen eines Hauptamtsgehilfen
Die Fälle, in denen der Senat in neuerer Zeit auf die Höchstmaßnahme erkannt hat, wiesen im Vergleich zu der vorliegenden Fallgestaltung weitere Erschwerungsgründe auf (vgl. z.B. Urteil vom 26. November 1991 - BVerwG 1 D 28.91 - ; Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 43.93 - auch Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 64.89 - ). - BVerwG, 29.09.1992 - 1 D 36.91
Beamter des Auswärtigen Dienstes - Verleiten eines Beamten der Deutschen …
Das Dienstvergehen kann eine Entfernung des Beamten aus dem Dienst als disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme wegen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses grundsätzlich dann zur Folge haben, wenn erschwerende Umstände vorliegen (vgl. etwa die Rechtsprechung des Senats zum Betrug gegenüber dem Dienstherrn: Urteil vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 69.90 - Dok.Ber. B 1991, 194-196; Urteil vom 26. November 1991 - BVerwG 1 D 28.91 -).
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