Rechtsprechung
| BVerwG, 23.02.1983 - 1 D 29.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Disziplinarmaßnahme gegen einen Rangierbeamten der Bundesbahn - Fortgesetzter Diebstahl zum Nachteil des Dienstherrn - Gelegentliche Zugriffe auf Gegenstände geringen Wertes - Angemessenheit der Dienstentfernung als Disziplinarmaßnahme - Angemessenheit der Degradierung ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 11.02.1982 - IX VL 87/81
- BVerwG, 23.02.1983 - 1 D 29.82
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.02.1983 - 1 D 30.82
Betrug eines Beamten der Deutschen Bundespost zum Nachteil des Dienstherrn durch …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1983 - 1 D 29.82
Ähnlich, wie dies in der disziplinaren Rechtsprechung bei Betrug zum Nachteil des Dienstherrn herausgestellt worden ist (vgl. zuletzt Urteil vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 D 30.82 -), kommt es daher auch hier auf die besonderen Merkmale des Einzelfalles, kommt es auf alle für und gegen den Beamten sprechenden Umstände an, um entscheiden zu können, ob auf die disziplinare Höchstmaßnahme zu erkennen oder ob noch mit einer unterhalb der Dienstentfernung liegenden Disziplinarmaßnahme auszukommen ist, weil trotz schweren Versagens doch noch vom Fortbestand eines Restes von Vertrauen in den Beamten ausgegangen werden kann.
- BVerwG, 10.12.1985 - 1 D 105.85
Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der mit den Gegenständen umgehenden Personen - …
In anderen, minderschweren aber dennoch gravierenden Fällen, so bei einschlägigen Vorbelastungen, Vorgesetzteneigenschaft, Eigenschaft als Sicherungs- oder Bahnpolizeibeamte ist auf Dienstgradherabsetzung erkannt worden (BVerwG 1 D 69.73 ; BVerwG 1 D 1.74; BVerwG 1 D 67.76 <BVerwGE 53, 277>; BVerwG 1 D 45.79; BVerwG 1 D 37.81; BVerwG 1 D 108.81; BVerwG 1 D 29.82). - BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 61.94
Entfernung aus dem Dienst trotz vorläufiger Weiterbeschäftigung nach …
Wenn diese qualifizierenden Umstände nicht vorliegen, kommt es nach der Rechtsprechung des Senats ähnlich wie beim Betrug zum Nachteil des Dienstherrn auf die besonderen Merkmale des Einzelfalles, auf die Abwägung aller für und gegen den Beamten sprechenden Umstände an, um entscheiden zu können, ob auf die disziplinare Höchstmaßnahme zu erkennen oder ob noch mit einer unterhalb der Entfernung aus dem Dienst liegenden Disziplinarmaßnahme auszukommen ist (stRspr, z.B. Urteil vom 23. Februar 1983 - BVerwG 1 D 29.82 -). - BVerwG, 19.06.1984 - 1 D 9.84
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten der Bundesbahn - Diebstahl von Material …
BVerwG 1 D 29.82. - BVerwG, 22.02.1984 - 1 D 49.83
Begehung eines Dienstvergehens durch einen Beamten der Deutschen Bundesbahn - …
Dort wird nicht nur das interne Dienstverhältnis, sondern das Amtsverhältnis schlechthin berührt und damit das hierauf beruhende besondere Vertrauen, das der Dienstherr dem Beamten entgegenbringt, regelmäßig zerstört (Urteil vom 23. Februar 1983 - BVerwG 1 D 29.82 - und ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".