Rechtsprechung
| BVerwG, 07.02.1984 - 1 D 29.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begehung eines Warenhausdiebstahls außerhalb des Dienstes durch einen Bundesbahnbeamten - Berücksichtigung einer einschlägigen Vorstrafe und einer disziplinaren Abmahnung im Rahmen der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Berücksichtigung einer langen und tadelfreien ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 03.02.1983 - X VL 104/82
- BVerwG, 07.02.1984 - 1 D 29.83
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.09.1981 - 1 D 81.80
Beschränkung der zu verhängenden Disziplinarmaßnahme auf eine Gehaltskürzung im …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1984 - 1 D 29.83
Maßgebend für die Frage, welche Disziplinarmaßnahme geboten ist, sind neben der sich aus dem Gebot der Gerechtigkeit ergebenden Notwendigkeit, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln, vielmehr stets die konkreten Umstände des Einzelfalles (Urteil vom 2. September 1981 - BVerwG 1 D 81.80 - ; Urteil vom 8. Dezember 1981 - BVerwG 1 D 34.81 - ; Urteil vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 1 D 12.81 - ; Urteil vom 29. Juni 1982 - BVerwG 1 D 49.81 -). - BVerwG, 17.09.1980 - 1 D 95.79
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstpflichtverletzung eines Beamten
Auszug aus BVerwG, 07.02.1984 - 1 D 29.83
Zumindest bei Warenhausdiebstählen im Wiederholungsfall ist früher grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst, später im Regelfall auf Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt erkannt, eine geringere Disziplinarmaßnahme ist nur dann ausgesprochen worden, wenn es sich um einen einzelnen Zugriff gehandelt oder wenn dem Täter sonst ein besonderer Milderungsgrund zur Seite gestanden hat (Urteil vom 17. September 1980 - BVerwG 1 D 95.79 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 10.12.1981 - 1 D 12.81
Auszug aus BVerwG, 07.02.1984 - 1 D 29.83
Maßgebend für die Frage, welche Disziplinarmaßnahme geboten ist, sind neben der sich aus dem Gebot der Gerechtigkeit ergebenden Notwendigkeit, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln, vielmehr stets die konkreten Umstände des Einzelfalles (Urteil vom 2. September 1981 - BVerwG 1 D 81.80 - ; Urteil vom 8. Dezember 1981 - BVerwG 1 D 34.81 - ; Urteil vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 1 D 12.81 - ; Urteil vom 29. Juni 1982 - BVerwG 1 D 49.81 -). - BVerwG, 29.06.1982 - 1 D 49.81
Auszug aus BVerwG, 07.02.1984 - 1 D 29.83
Maßgebend für die Frage, welche Disziplinarmaßnahme geboten ist, sind neben der sich aus dem Gebot der Gerechtigkeit ergebenden Notwendigkeit, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln, vielmehr stets die konkreten Umstände des Einzelfalles (Urteil vom 2. September 1981 - BVerwG 1 D 81.80 - ; Urteil vom 8. Dezember 1981 - BVerwG 1 D 34.81 - ; Urteil vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 1 D 12.81 - ; Urteil vom 29. Juni 1982 - BVerwG 1 D 49.81 -). - BVerwG, 08.12.1981 - 1 D 34.81
Kaufhausdiebstahl im Wiederholungsfall nach gerichtlicher Bestrafung und …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1984 - 1 D 29.83
Maßgebend für die Frage, welche Disziplinarmaßnahme geboten ist, sind neben der sich aus dem Gebot der Gerechtigkeit ergebenden Notwendigkeit, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln, vielmehr stets die konkreten Umstände des Einzelfalles (Urteil vom 2. September 1981 - BVerwG 1 D 81.80 - ; Urteil vom 8. Dezember 1981 - BVerwG 1 D 34.81 - ; Urteil vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 1 D 12.81 - ; Urteil vom 29. Juni 1982 - BVerwG 1 D 49.81 -).
- BVerwG, 26.03.1985 - 1 D 65.84
Warenhausdiebstahl außerhalb des Dienstes eines Polizeivollzugsbeamten im …
Maßgebend für die Frage, welche Disziplinarmaßnahme geboten ist, sind neben der sich aus dem Gebot der Gerechtigkeit ergebenden Notwendigkeit, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln, vielmehr stets die konkreten Umstände des Einzelfalles (Urteil vom 7. Februar 1984 - BVerwG 1 D 29.83 - ; Urteil vom 27. November 1984 - BVerwG 1 D 18.84 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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