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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.1995 - 1 D 29.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,15403
BVerwG, 29.11.1995 - 1 D 29.94 (https://dejure.org/1995,15403)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1995 - 1 D 29.94 (https://dejure.org/1995,15403)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1995 - 1 D 29.94 (https://dejure.org/1995,15403)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung der Dienstunfähigkeit durch bedingt vorsätzlichen Rückfall in die Alkoholsucht trotz erfolgreicher Entziehungskur - Dauer der Abstinenzzeit als Indiz für den Erfolg einer Entziehungskur - Dienstverrichtung unter Alkoholeinfluss in der nassen Phase der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 42.93

    Anforderungen an die Verantwortlichkeit für einen Rückfall in die Alkoholsucht - …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1995 - 1 D 29.94
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Dauer der Abstinenzzeit als wichtiges Indiz für den Erfolg einer Entziehungskur angesehen (vgl. z.B. Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 42.93 - Urteil vom 23. November 1993 - BVerwG 1 D 58.92 -).

    Das disziplinare Gewicht einer Verletzung dieser Pflicht wird wesentlich durch das Ausmaß der dienstlichen Auswirkungen des Rückfalls bestimmt (vgl. u.a. Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 42.93 - m.w.N.).

  • BVerwG, 04.07.1990 - 1 D 23.89

    Volle Hingabepflicht des Beamten und einmaliger Alkoholgenuß nach Entziehungskur

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1995 - 1 D 29.94
    Zu den konkreten Pflichten in diesem Zusammenhang gehört demnach auch, nach einer Entziehungsbehandlung den Griff zum sog. "ersten Glas" Alkohol zu unterlassen, weil jedweder Genuß von Alkohol nach einer Entziehungstherapie das Verlangen nach weiterem Alkohol wieder aufleben zu lassen pflegt und so erfahrungsgemäß in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit zurückzuführen geeignet ist (Urteil vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 D 23.89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.08.1992 - 1 D 47.91

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1995 - 1 D 29.94
    Die Untragbarkeit für den öffentlichen Dienst und damit die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme hat der Senat regelmäßig dann bejaht, wenn ein Beamter durch vorsätzlichen Rückfall in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit seine Dienstunfähigkeit herbeigeführt hat (vgl. u.a. Urteil vom 11. August 1992 - BVerwG 1 D 47.91 - Urteil vom 20. August 1993 - BVerwG 1 D 75.92 -).
  • BVerwG, 20.10.1993 - 1 D 75.92

    Dienstvergehen auf Grund von Alkoholabhängigkeit - Untragbarkeit für den …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1995 - 1 D 29.94
    Die Untragbarkeit für den öffentlichen Dienst und damit die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme hat der Senat regelmäßig dann bejaht, wenn ein Beamter durch vorsätzlichen Rückfall in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit seine Dienstunfähigkeit herbeigeführt hat (vgl. u.a. Urteil vom 11. August 1992 - BVerwG 1 D 47.91 - Urteil vom 20. August 1993 - BVerwG 1 D 75.92 -).
  • BVerwG, 11.04.2000 - 1 D 1.99

    Verbindung des Verlustfeststellungsverfahrens und des Disziplinarverfahrens nur …

    Seiner Entscheidung hat es gemäß § 18 Abs. 2 BDO die in den Verfahren nach § 9 BBesG ermittelten Sachverhalte (Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 1 DB 28.94 und 1 D 29.94 -) zugrunde gelegt und festgestellt, der Ruhestandsbeamte sei dem Dienst in den angeschuldigten Zeiträumen schuldhaft ferngeblieben.
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 D 75.96

    Bedingt vorsätzlicher Rückfall eines Beamten in die nasse Phase der …

    Der Beamte ist deshalb verpflichtet, einem wieder auftretenden Verlangen nach Alkohol bis zur grenze des persönlichen Leistungsvermögens Widerstand entgegenzusetzen (Urteil vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 D 23.89 - , Urteil vom 29. November 1995 - BVerwG 1 D 29.94 -).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 D 23.96

    Beurteilungsmaßstab für eine günstige Zukunftsprognose zur dauerhaften …

    Einem wieder auftretenden Verlangen nach Alkohol ist hierbei bis zur Grenze des persönlichen Leistungsvermögens Widerstand entgegenzusetzen (Urteil vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 D 23.89 - m.w.N., Urteil vom 29. November 1995 - BVerwG 1 D 29.94 -).
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