Rechtsprechung
| BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05 |
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Verwertbarkeit der Beschuldigteneinlassung vor der Kriminalpolizei; Zollbeamter (Grenzaufsichtsdienst); außerdienstliches Dienstvergehen (Einlösung der von einem Croupier veruntreuten Jetons); Strafurteil (11 Monate Freiheitsstrafe wegen Geldwäsche); Umfang und Dauer der ...
- Bundesverwaltungsgericht
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Disziplinarrechtliche Risiken bei Geldwäsche durch einen Zollbeamten
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 12.11.2004 - DB 10 K 3/04
- BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
Auszug aus BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05
Rn. 23 Der Ausspruch einer solchen Disziplinarmaßnahme setzt voraus, dass der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat (vgl. jetzt § 13 Abs. 2 Satz 1 BDG; dazu näher Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 -).Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z.B. inner- oder außerdienstliche Pflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (z.B. materieller Schaden, vgl. dazu auch Urteil vom 20. Oktober 2005 a.a.O.).
Dies gebietet auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot; vgl. dazu insgesamt Urteil vom 20. Oktober 2005 a.a.O. zu § 13 BDG).
- BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der …
Auszug aus BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05
Unter "Amt" im Sinne von § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG ist dabei das Amt im konkret-funktionellen Sinn zu verstehen (vgl. Urteil vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 m.w.N.).Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (Urteil vom 8. Mai 2001 a.a.O. BVerwGE 114, 212 ; vgl. auch Urteil vom 16. März 2004 - BVerwG 1 D 15.03 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 36 = NVwZ-RR 2004, 867).
- BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01
"In-sich-beurlaubte" Beamtin des höheren Dienstes der Deutschen Post AG; Leiterin …
Auszug aus BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05
Dabei ist nach der neueren Senatsrechtsprechung (z.B. Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 1 D 4.01 - ZBR 2002, 398 = NVwZ 2002, 1519 = DokBer B 2002, 135 m.w.N.) bei der Prüfung des § 54 Satz 3 BBG die Regelung des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG konkretisierend zu berücksichtigen.Der Beamte darf das Vertrauen, dass er diesem Auftrag gerecht wird, auch außerdienstlich nicht beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2001 a.a.O.).
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05
Der Betrieb einer Spielbank ist zwar eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat jedoch in kontrollierter Form erlaubt, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen (vgl. BVerfGE 102, 197 ). - BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04
Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug …
Auszug aus BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05
Sie ist auch im Übrigen nicht unverhältnismäßig (vgl. zum Fall eines außerdienstlichen Betrugs Urteil vom 8. März 2005 - BVerwG 1 D 15.04 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 24 m.w.N.). - BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche …
Auszug aus BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05
Eine mildere Bewertung des schwerwiegenden Dienstvergehens wäre nur möglich, wenn der bisher unbescholtene Beamte sein Fehlverhalten vor Tatentdeckung freiwillig vollständig und vorbehaltlos offenbart hätte; dann hätte er ein Persönlichkeitsbild gezeigt, das ohne weiteres ein Absehen vom Ausspruch der Entfernung aus dem Dienst rechtfertigen würde (vgl. zum entsprechenden Milderungsgrund bei Zugriffsdelikten Urteil vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 - BVerwGE 86, 283 ff.; Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 1 D 70.96 - DokBer B 1998, 9). - BVerwG, 15.01.2002 - 1 DB 34.01
Früherer Beamter; Neubewilligung des Unterhaltsbeitrags nach den bei …
Auszug aus BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05
Der Nachweis dieser Bemühungen und deren Erfolglosigkeit sind auch Voraussetzung einer etwaigen Weiterbewilligung des Unterhaltsbeitrags gemäß § 110 Abs. 2 BDO nach Antragstellung bei dem zuständigen Verwaltungsgericht (vgl. zur Rechtslage nach dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Bundesdisziplinargesetz: Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2002 - BVerwG 1 DB 34.01 - Buchholz 235 § 110 BDO Nr. 10 = ZBR 2002, 436 = DokBer B 2002, 95 und vom 19. Oktober 2004 - BVerwG 1 DB 5, 04 -). - BVerwG, 19.05.1998 - 1 D 20.96
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf geringwertige Güter, …
Auszug aus BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05
Er hat auch eigennützig, d.h. aus persönlichen Gründen gehandelt (vgl. dazu z.B. Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 D 20.96 - BVerwGE 113, 221 zu § 54 Satz 2 BBG). - BVerwG, 27.05.1997 - 1 D 70.96
Disziplinarrechtliche Folgen bei unbefugtem Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld …
Auszug aus BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05
Eine mildere Bewertung des schwerwiegenden Dienstvergehens wäre nur möglich, wenn der bisher unbescholtene Beamte sein Fehlverhalten vor Tatentdeckung freiwillig vollständig und vorbehaltlos offenbart hätte; dann hätte er ein Persönlichkeitsbild gezeigt, das ohne weiteres ein Absehen vom Ausspruch der Entfernung aus dem Dienst rechtfertigen würde (vgl. zum entsprechenden Milderungsgrund bei Zugriffsdelikten Urteil vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 - BVerwGE 86, 283 ff.; Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 1 D 70.96 - DokBer B 1998, 9). - BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipsum accusare
Auszug aus BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05
Im Übrigen gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 38, 214 ; 47, 172 ) ein Verwertungsverbot dann nicht, wenn feststeht, dass der Beschuldigte sein Recht zu schweigen ohne Belehrung gekannt hat. - BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen …
- BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01
Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer …
- BVerwG, 16.03.2004 - 1 D 15.03
In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes bei der Deutschen Post AG …
- BVerwG, 28.10.1997 - 1 D 60.97
Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst und der Kürzung des Ruhegehalts …
- BVerwG, 23.02.2000 - 1 D 65.99
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten infolge Vornahme eines Dienstvergehens - …
- BVerwG, 27.02.1980 - 1 DB 3.80
Anforderungen an die Durchführung eines Disziplinarverfahrens - Voraussetzungen …
- BVerwG, 02.05.1968 - I DB 3.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.10.1985 - 1 D 94.85
Vernehmungsniederschrift im Vorermittlungsverfahren als alleiniges Beweismittel …
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - DB 16 S 699/23
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Leugnung der rechtlichen …
Entscheidungsmaßstab ist insoweit, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der belastenden und entlastenden Umstände bekannt würde (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ), ob das Fehlverhalten in der Öffentlichkeit bekanntgeworden ist oder ob dies - wie vom Beklagten geltend gemacht - nicht der Fall ist, hat insofern keine Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.2006 - 1 D 3.05 -, juris Rn. 25). - VGH Bayern, 11.10.2012 - 3 ZB 10.1470
Handlung, die im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eine Kürzung der Dienstbezüge …
Entscheidungsmaßstab ist insoweit, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der belastenden und entlastenden Umstände bekannt würde; auf ein zufälliges Bekanntwerden der Verfehlungen in der Öffentlichkeit kommt es demgegenüber nicht an (BVerwG vom 15.3.2006 - 1 D 3/05 RdNr. 25). - VGH Bayern, 23.03.2011 - 16b D 09.2749
Außerdienstlicher sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem …
Entscheidungsmaßstab ist insoweit, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der belastenden und entlastenden Umstände bekannt würde; auf ein zufälliges Bekanntwerden der Verfehlungen in der Öffentlichkeit kommt es dem gegenüber nicht an (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15.03.2006, Az. 1 D 3/05, Buchholz 235 § 21 BDO Nr. 2, Tz. 25).
- VGH Bayern, 23.03.2011 - 16b D 10.2447
Außerdienstlicher versuchter Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung zur …
Das rechtskräftig bestrafte außerdienstliche Verhalten des Beklagten war geeignet, das Ansehen des Berufsbeamtentums zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG vom 8.5.2001, BVerwGE 114, 112; BVerwG vom 15.3.2004 NVwZ-RR 2004, 867; BVerwG vom 16.3.2006 Az. 1 D 3/05;… vom 19.8.2010 a.a.O.). - BVerwG, 05.07.2006 - 1 D 5.05
Auf das Disziplinarmaß beschränkte Berufung; Polizeimeister; teils …
Rn. 39 Das unter Anschuldigungspunkt 1 angeschuldigte außerdienstliche Verhalten des Beamten, das dieser einräumt, stellt einen vorsätzlichen Verstoß gegen § 54 Satz 3 BBG dar, der nach seiner Bedeutsamkeit die Schwelle zum außerdienstlichen Dienstvergehen (§ 77 Abs. 1 Satz 2 BBG) überschreitet, weil eine Verkehrsunfallflucht geeignet ist, negative Rückschlüsse auf die dienstliche Vertrauenswürdigkeit des Beamten in seinem Amt als Angehöriger der Bundespolizei (damals: BGS) zu ziehen und eine ansehensschädigende Wirkung auslösen kann (vgl. zuletzt Urteil vom 15. März 2006 - BVerwG 1 D 3.05 - Rn. 18 f.). - VGH Hessen, 28.08.2024 - 28 A 1429/21
Gerichtliches Fristsetzungsverfahren nach § 67 HDG
Hierzu gehört insbesondere das polizeiliche/staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, das durch die Vorschriften der Strafprozessordnung geregelt ist (vgl. zur BDO: BVerwG, Urteil vom 15. März 2006 - 1 D 3.05 -, juris Rn. 14; zu vergleichbarem Landesrecht: OVG NRW…, Urteil vom 13. Juli 2021 - 3d A 427/20.O -, juris Rn. 55; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 13. März 2020 - 35 K 8777/19.O -, juris Rn. 20). - BVerwG, 05.12.2007 - 2 B 87.07
Vorliegen einer Divergenzentscheidung bei rechtsfehlerhafter Anwendung eines …
Die abgehandelten Gesichtspunkte "langjährige beanstandungsfreie Dienstausübung" und "Wiedergutmachung des Schadens nach Entdeckung" können auch nach der ständigen Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nicht entlastend berücksichtigt werden (vgl. nur Urteile vom 28. November 2000 - BVerwG 1 D 62.99 -, vom 22. Februar 2005 - BVerwG 1 D 30.03 - juris und vom 15. März 2006 - BVerwG 1 D 3.05 - juris). - VG München, 19.03.2024 - M 5 S 24.574
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, Außerdienstlich begangene …
Rn. 52 Auch die Tatsache, dass der Antragsteller bei Begehung der Tat nicht als Polizeibeamter zu erkennen war, ist für die Frage unerheblich, ob der Dienstherr und die Allgemeinheit durch das schwere Dienstvergehen das Vertrauen verloren haben (BVerwG, U.v. 15.3.2006 - 1 D 3/05 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 27.05.2009 - 16b D 08.139
Disziplinarrecht; Bundesbahnbeamter
Das rechtskräftig bestrafte außerdienstliche Verhalten des Beklagten war geeignet, das Ansehen des Berufsbeamtentums zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG vom 8.5.2001, BVerwGE 114, 212 BVerwG vom 15.3.2004 NVwZ-RR 2004, 867; BVerwG vom 16.3.2006 Az. 1 D 3/05). - VG Berlin, 12.03.2021 - 80 K 41.20
Disziplinarverfahren wegen Steuerhinterziehung
Die bloßen (ggf. in einem Vermerk niedergelegten und mitgeteilten) Ergebnisse eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sind jedoch keine Feststellungen i.S.v. § 57 Abs. 2 BDG (vgl. - zu § 18 Abs. 2 BDO - BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 1968 - I DB 3, 68 - juris, Urteil vom 15. März 2006 - 1 D 3/05 - juris Rn. 15). - BVerwG, 11.07.2007 - 1 D 4.06
Zollobersekretär; Aushändigung eines dienstlichen Blanko-Briefbogens mit …
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