Rechtsprechung
| BVerwG, 13.10.1981 - 1 D 3.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Außerdienstliche Pflichtverletzung eines Beamten - Pflichtverletzung bei Fehlender dienstlicher Betrauung mit der Fahrzeugführung - Einleitung zusätzlicher Disziplinarmaßnahmen bei Kriminalstrafe - Feststellung einer konkreten Wiederholungsgefahr - Voraussetzungen der ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 06.11.1980 - IV VL 58/80
- BVerwG, 13.10.1981 - 1 D 3.81
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.03.1968 - II D 38.67
Voraussetzungen für ein beamtenrechtliches Dienstvergehen - Verpflichtung des …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1981 - 1 D 3.81
Dabei ist die Mißachtung ständiger dienstlicher Ermahnungen ebenso ein Indiz für die Notwendigkeit einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme (BVerwGE 43, 76 [BVerwG 11.03.1970 - II D 1/70]) wie der Verlust etwa eines Postführerscheins (BVerwGE 33, 72). - BVerwG, 15.12.1976 - 1 D 36.76
Einstellung des Verfahrens - Maßnahmeverbot - Disziplinare Reaktion - …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1981 - 1 D 3.81
Allgemeine Zumessungserwägungen haben hierbei regelmäßig auszuscheiden (BVerwGE 53, 230). - BVerwG, 29.08.1978 - 1 D 89.77
Vorliegen des Dienstvergehens eines Beamten aufgrund einer fahrlässigen …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1981 - 1 D 3.81
Der Senat hat demzufolge auch bei einem nicht dienstlich kraftfahrenden Beamten bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt grundsätzlich eine dem förmlichen Verfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, mindestens also die Gehaltskürzung, für geboten gehalten, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 43, 302 [303]; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 1 D 123.79 - vgl. ferner BVerwGE 63, 117.
- BVerwG, 11.03.1970 - II D 1.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.10.1981 - 1 D 3.81
Dabei ist die Mißachtung ständiger dienstlicher Ermahnungen ebenso ein Indiz für die Notwendigkeit einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme (BVerwGE 43, 76 [BVerwG 11.03.1970 - II D 1/70]) wie der Verlust etwa eines Postführerscheins (BVerwGE 33, 72). - BVerwG, 17.12.1980 - 1 D 123.79
Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeit disziplinarer Maßnahmen auf Grund …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1981 - 1 D 3.81
Der Senat hat demzufolge auch bei einem nicht dienstlich kraftfahrenden Beamten bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt grundsätzlich eine dem förmlichen Verfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, mindestens also die Gehaltskürzung, für geboten gehalten, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 43, 302 [303]; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 1 D 123.79 - vgl. ferner BVerwGE 63, 117. - BVerwG, 26.01.1972 - II D 36.71
Auszug aus BVerwG, 13.10.1981 - 1 D 3.81
Der Senat hat demzufolge auch bei einem nicht dienstlich kraftfahrenden Beamten bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt grundsätzlich eine dem förmlichen Verfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, mindestens also die Gehaltskürzung, für geboten gehalten, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 43, 302 [303]; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 1 D 123.79 - vgl. ferner BVerwGE 63, 117.
- BVerwG, 09.12.1982 - 1 D 42.82
Erforderlichkeit einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten neben …
Der Senat hat demzufolge schon bei einem nicht dienstlich kraftfahrenden Beamten bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt grundsätzlich eine dem förmlichen Verfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, mindestens also die Gehaltskürzung, für geboten gehalten, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 43, 302, [303]; ständige Rechtsprechung, zuletztUrteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 1 D 123.79 - undUrteil vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 3.81; vgl. ferner BVerwGE 63, 117 [BVerwG 29.08.1978 - BVerwG 1 D 89.77]). - BVerwG, 13.10.1982 - 1 D 117.81
Rechtsmittel
Der Senat hat demzufolge auch bei einem nicht dienstlichen kraftfahrenden Beamten bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt grundsätzlich eine dem förmlichen Verfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, mindestens also die Gehaltskürzung, für geboten gehalten, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehens Schädigung besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 43, 302 [303]; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 1 D 123.79 - und vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 3.81 - vgl. ferner BVerwGE 63, 117).
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