Rechtsprechung
| BVerwG, 06.07.1982 - 1 D 3.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten wegen Publikation nationalsozialistischer Symbole an und in Dienstgebäuden - Bekenntnis gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung - Außergewöhnliche Seelenlage des Täters als Milderungsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 15.10.1981 - VI VL 22/81
- BVerwG, 06.07.1982 - 1 D 3.82
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80
Extremisten im Öffentlichen Dienst
Auszug aus BVerwG, 06.07.1982 - 1 D 3.82
Von der Entscheidung des erkennenden Senats in der Sache BVerwG 1 D 50.80 (NJW 1982, 779 [BVerwG 29.10.1981 - 1 D 50/80]) unterscheidet sich der gegebene Fall dadurch, daß der Beamte, anders als der Täter in jenem Falle, einmalig, ohne besonders starke Wiederholungsgefahr und nicht aus grundsätzlicher Ablehnung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats unter Anlehnung an extremistische politische Tendenzen gehandelt hat. - BVerwG, 09.05.1978 - 2 WD 7.78
Verunglimpfung jüdischer Menschen - Maßnahmebemessung
Auszug aus BVerwG, 06.07.1982 - 1 D 3.82
Von der Entscheidung des 2. Wehrdienstsenats (BVerwG 63, 69, 70) unterscheidet sich der gegebene Fall dadurch, daß der Beamte hier nicht den jüdischen Mitbürgern die Lebensberechtigung schlechthin abgesprochen und seine Bereitschaft bekundet hat, sich an der zukünftigen Vernichtung jüdischen Lebens zu beteiligen.
- BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01
Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im …
Wer sich durch die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts oder durch Zurschaustellen seiner Symbole zum nationalsozialistischen Staat bekennt, bringt eine innere Abkehr von den Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zum Ausdruck (Urteil vom 6. Juli 1982 - BVerwG 1 D 3.82 - BVerwG DokBer B 1982, 259).Pflichtwidrig handelt also auch der, der zwar kein Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist, durch konkretes Handeln aber diesen Rechtsschein hervorruft (Urteil vom 6. Juli 1982, a.a.O.;… Weiß, in: Fürst, GKÖD, Bd. II, J 700 Rn. 61).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 82 D 1.19
Disziplinarverfahren; Bundespolizei; Entfernung; Berufung; Aussetzung; …
Mit einem Bekenntnis zum nationalsozialistischen Staat mit dem auf Subordination beruhenden Führerprinzip, dem Prinzip der Gewalteneinheit und der zur Vernichtung anders gearteter und anders denkender Volksgruppen motivierenden Ideologie negiert ein Beamter zugleich die den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat auszeichnenden Prinzipien der Volkssouveränität, der Gewaltenteilung und der Gleichheit aller Menschen vor Recht und Gesetz (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1982 - 1 D 3.82 - Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - juris Rn. 18). - VG Wiesbaden, 15.01.2019 - 25 K 3137/17
Disziplinare Ahndung des Verbreitens nationalsozialistischen Gedankenguts
Durch die Verbreitung des beschriebenen Gedankenguts mittels eines schwunghaften Handels, den der Beklagte mit großem Engagement betrieben habe, bringe der Beklagte die innere Abkehr von den Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zum Ausdruck (so BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1982 - 1 D 3.82 -).
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