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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.05.1991 - 1 D 3.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6209
BVerwG, 28.05.1991 - 1 D 3.91 (https://dejure.org/1991,6209)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1991 - 1 D 3.91 (https://dejure.org/1991,6209)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1991 - 1 D 3.91 (https://dejure.org/1991,6209)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Kassenbeamtin der Deutschen Bundespost - Hingabe ungedeckter Schecks an verschiedenen Postämtern außerhalb des Gehaltsabhebungsverfahrens - Entnahme von Bargeld gegen die Einlage ungedeckter Schecks an der selbstgeführten Kasse und an der Kasse anderer Beamter - ...

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.03.1991 - 1 D 38.90

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Postbeamten des mittleren Dienstes - Missbrauch …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1991 - 1 D 3.91
    Bei einer derartigen Fallgestaltung wäre das Fehlverhalten der Beamtin einem Zugriffsdelikt gleichzusetzen mit der Folge, daß die Entfernung aus dem Dienst als Regelmaßnahme zum Ausgangspunkt für die Maßnahmebestimmung zu machen wäre (Urteil vom 5. März 1991 - BVerwG 1 D 38.90 -).

    Der vorliegende Fall liegt damit anders als der Sachverhalt, über den der Senat in seinem Urteil vom 5. März 1991 - BVerwG 1 D 38.90 - zu entscheiden hatte.

  • BVerwG, 23.08.1988 - 1 D 16.88

    Beamtenrecht - Dienstvergehen - Ungedeckter Gehaltsscheck - Bargeldentnahme

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1991 - 1 D 3.91
    Der Beamte muß grundsätzlich berechtigt sein, gegen Hingabe gedeckter Schecks aus der ihm anvertrauten Kasse Geld für eigene Zwecke an sich auszuzahlen (Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 142.85 - mit weiteren Nachweisen; BVerwGE 63, 253 und BVerwGE 86, 51).
  • BVerwG, 23.02.1982 - 1 D 7.81

    Ausnutzen der dienstlichen Stellung

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1991 - 1 D 3.91
    Die disziplinare Höchstmaßnahme kommt nur in Betracht, wenn besondere Umstände hinzutreten, die dem Mißbrauch des Gehaltsabhebungsverfahrens zusätzliches Gewicht geben, wie etwa das Ausnutzen der dienstlichen Stellung oder die Verschleierung der unzulässigen Kontoüberziehungen (Urteil vom 23. Februar 1982 - BVerwG 1 D 7.81 - ; Urteil vom 7. Februar 1984 - BVerwG 1 D 60.83 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 22.02.1979 - 1 D 18.78
    Auszug aus BVerwG, 28.05.1991 - 1 D 3.91
    Der Beamte muß grundsätzlich berechtigt sein, gegen Hingabe gedeckter Schecks aus der ihm anvertrauten Kasse Geld für eigene Zwecke an sich auszuzahlen (Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 142.85 - mit weiteren Nachweisen; BVerwGE 63, 253 und BVerwGE 86, 51).
  • BVerwG, 04.06.1986 - 1 D 142.85

    Minderung der Kassenbestände durch einen Schalterbeamten der Post - Verletzung …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1991 - 1 D 3.91
    Der Beamte muß grundsätzlich berechtigt sein, gegen Hingabe gedeckter Schecks aus der ihm anvertrauten Kasse Geld für eigene Zwecke an sich auszuzahlen (Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 142.85 - mit weiteren Nachweisen; BVerwGE 63, 253 und BVerwGE 86, 51).
  • BVerwG, 07.02.1984 - 1 D 60.83

    Betrügerisches Schuldenmachen als Dienstvergehen - Missbrauch des …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1991 - 1 D 3.91
    Die disziplinare Höchstmaßnahme kommt nur in Betracht, wenn besondere Umstände hinzutreten, die dem Mißbrauch des Gehaltsabhebungsverfahrens zusätzliches Gewicht geben, wie etwa das Ausnutzen der dienstlichen Stellung oder die Verschleierung der unzulässigen Kontoüberziehungen (Urteil vom 23. Februar 1982 - BVerwG 1 D 7.81 - ; Urteil vom 7. Februar 1984 - BVerwG 1 D 60.83 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.11.1990 - 1 D 25.90

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1991 - 1 D 3.91
    Unter diesen Umständen muß zugunsten der Beamtin davon ausgegangen werden, daß sie sich bezüglich der allgemeinen Anordnung, auch gedeckte Schecks nicht an sich selbst auszahlen zu dürfen, in einem Verbotsirrtum befunden hat (so auch Urteil vom 27. November 1990 - BVerwG 1 D 25.90 - in einem ähnlichen Fall).
  • BVerwG, 08.10.1991 - 1 D 13.91

    Veruntreuung von Nachnahmebeträgen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats machen solche Verstöße nur dann die disziplinare Höchstmaßnahme erforderlich, wenn Umstände hinzutreten, die dem Mißbrauch des Gehaltsabhebungsverfahrens zusätzliches Gewicht geben, wie etwa das Ausnutzen der dienstlichen Stellung oder die Verschleierung der unzulässigen Kontoüberziehungen (Urteil des Senats vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 D 3.91 - mit weiteren Nachweisen).

    Ein Zugriffsdelikt liegt jedoch nicht vor, weil der Beamte berechtigt war, gedeckte Schecks am selbstverwalteten Schalter einzulösen (siehe dazu BVerwGE 63, 253; 86, 51; Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 D 3.91 -).

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 56.94

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Kassenbeamten - Entnahme von Bargeld gegen …

    Kontoüberziehungen mittels ungedeckter Auszahlungsscheine im Barabhebungsverfahren außerhalb des Gehaltskontos sind disziplinarrechtlich wie ein mißbräuchliches Verhalten im sogenannten Gehaltsabhebungsverfahren einzustufen (vgl. dazu Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 D 3.91 -).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 58.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten des mittleren Postdienstes - Entnahme von …

    Die disziplinare Höchstmaßnahme kommt jedoch dann in Betracht, wenn besondere Umstände hinzutreten, die dem Mißbrauch zusätzliches Gewicht geben, wie etwa das Ausnutzen der dienstlichen Stellung, der zeitliche und materielle Umfang des Fehl Verhaltens oder die Verschleierung der unzulässigen Kontoüberziehungen (vgl. Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 D 3.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 07.07.1998 - 1 D 70.97

    Manipulation zur Erlangung von EC-Scheckformularen durch eine Postbankbeamtin - …

    Es erscheint in diesem Zusammenhang nicht gerechtfertigt, bei dem Fehlverhalten im Rahmen einer Kontobenutzung an die Vertrauenswürdigkeit der Beamtin höhere Anforderungen zu stellen, als beim Gehaltsabhebungsverfahren (vgl. Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 D 3.91 - Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 6;… Urteil vom 26. November 1996 - BVerwG 1 D 7.96 - a.a.O.).
  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 D 62.92

    Disziplinarverfahren gegen einen Postschalterbeamten - Gleichstellung einer …

    Eine solche Gleichstellung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der die Kasse führende Beamte, obwohl er zur Auszahlung auch gedeckter Schecks an sich selbst nicht befugt ist, die Scheckbeträge an sich selbst auszahlt und über diese verfügt (vgl. BVerwGE 86, 51; Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 D 3.91 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
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