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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 3.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10014
BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 3.95 (https://dejure.org/1995,10014)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1995 - 1 D 3.95 (https://dejure.org/1995,10014)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - 1 D 3.95 (https://dejure.org/1995,10014)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Lösungsbeschlusses eines Disziplinargerichts - Voraussetzungen eines Zugriffsdelikts auf amtlich anvertraute Gelder oder gleichgestellte Werte - Grundlage der Abgrenzung zwischen innerdienstlichen und außerdienstlichen Verfehlungen - Begriff der ...

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.01.1995 - 1 D 59.94

    Verhängen von Disziplinarmaßnahmen - Dienstpflichtverletzung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 3.95
    Der Zugriff auf amtlich anvertraute Gelder oder gleichgestellte Werte setzt voraus, daß der wertmäßige Bestand der Kasse durch das Verhalten des Beamten vermindert wird (Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 D 22.89 - (DÖD 90, 298, Urteil vom 17. Januar 1995 - BVerwG 1 D 59.94 - )).

    Eine derartige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit eines Beamten ist dann anzunehmen, wenn das Eigengewicht der Tat besonders hoch ist, z.B. bei besonderer krimineller Intensität, erheblichem Umfang und längerer Dauer der betrügerischen Machenschaften, erheblichen eigennützigen Motiven oder mißbräuchlicher Ausnutzung der dienstlichen Stellung, und durchgreifende Milderungsgründe nicht gegeben sind (Urteil vom 17. Januar 1995 - BVerwG 1 D 59.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 3.95
    Der dienstliche Bereich eines Beamten ist allgemein von demjenigen Lebenskreis abzugrenzen, in dem er von dienstlichen Pflichten frei - wenngleich, wie sich aus § 54 Satz 3 BBG ergibt, nicht frei von jeglichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen - ist (Urteil vom 24. November 1992 - 1 D 52.91 - ).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 D 22.89

    Disziplinarmaß bei Zugriffen auf amtlich anvertrautes Geld

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 3.95
    Der Zugriff auf amtlich anvertraute Gelder oder gleichgestellte Werte setzt voraus, daß der wertmäßige Bestand der Kasse durch das Verhalten des Beamten vermindert wird (Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 D 22.89 - (DÖD 90, 298, Urteil vom 17. Januar 1995 - BVerwG 1 D 59.94 - )).
  • BVerwG, 21.07.1993 - 1 D 9.92

    Aberkennung des Ruhegehalts gegenüber einem Ruhestandsbeamten - Entfernung aus …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 3.95
    Dies bedeutet, daß ihm als Ruhestandsbeamter gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BDO das Ruhegehalt aberkannt werden muß (stRspr, Urteil vom 21. Juli 1993 - BVerwG 1 D 9.92 -).
  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 D 2.94

    Verletzung des Briefgeheimnisses in Tateinheit mit Diebstahl durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 3.95
    Die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluß nicht aus (stRspr, vgl. Urteil vom 22. November 1994 - BVerwG 1 D 2.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 1 D 6.06

    Technischer Fernmeldeobersekretär (Außendienstmitarbeiter); im Rahmen unerlaubter …

    Dies hat der Senat zum Beispiel entschieden im Fall eines Zollbeamten, der einen Blankoverrechnungsscheck eines Zollkunden unterschlagen, abredewidrig ausgefüllt und zur Zahlung vorgelegt hatte; der Beamte hatte nicht das Vermögen seines Dienstherrn, sondern das eines Dritten (Zollkunden) geschädigt (Urteil vom 13. Juni 1995 BVerwG 1 D 3.95 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 D 7.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Entnahme von Geld gegen ungedeckte …

    Ob das Verhalten des Beamten als Zugriff auf amtlich anvertraues Geld zu werten ist, erscheint fraglich, weil aufgrund des buchungsmäßigen Ausgleichs von Soll und Haben der wertmäßige Bestand der Kasse durch das Verhalten des Beamten nicht vermindert worden ist (vgl. hierzu Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 D 22.89 - <DÖD 1990, 298 = BVerwG DokBer B 1990, 110 = ZBR 1990, 215 = NVwZ-RR 1990, 492 = DÖV 1990, 932>; Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 1 D 3.95 -).
  • BVerwG, 10.07.1996 - 1 D 98.95

    Dienstvergehen eines Beamten (Postbeamter außer Dienst) - Begehung mehrerer …

    Die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluß nicht aus (stRspr, z.B. Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 1 D 3.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.2001 - 1 D 67.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter des mittleren Dienstes; …

    Ein Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld setzt voraus, dass der wertmäßige Bestand der Kasse durch das Verhalten des Beamten unmittelbar vermindert wird (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 7. Juli 1998 - BVerwG 1 D 70.97 - Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 1 D 3.95 - Urteil vom 17. Januar 1995 - BVerwG 1 D 59.94 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 1).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 1 D 14.95

    Strafgerichtliche Verurteilung eines Beamten wegen Einkommensteuerverkürzung und …

    Die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluß nicht aus (stRspr, z.B. Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 1 D 3.95 - m.w.N.).
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