Rechtsprechung
| BVerwG, 14.05.2002 - 1 D 30.01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 23.10.2001 - X VL 13/01
- BVerwG, 14.05.2002 - 1 D 30.01
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 12.06.2001 - 1 D 39.00
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen sexueller Belästigung, Rückfall in …
Auszug aus BVerwG, 14.05.2002 - 1 D 30.01
Ein Beamter, der innerhalb des Dienstes Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sexuell belästigt, verletzt in schwer wiegender Weise Würde und Ehre der Betroffenen und stört den Dienstfrieden (Urteil vom 12. Juni 2001 - BVerwG 1 D 39.00 -, Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 1 D 90.95 - BVerwGE 113, 151 [BVerwG 12.11.1997 - 1 D 90/95]).In schweren Fällen innerdienstlicher sexueller Belästigung weiblicher oder männlicher Mitarbeiter, insbesondere wenn der Beamte unter Ausnutzung seiner Vorgesetzteneigenschaft versagt und dadurch nicht nur seine Integrität in der Dienststelle weitgehend einbüßt, sondern auch sein Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn schwer erschüttert, kann sich grundsätzlich die Frage seiner weiteren Tragbarkeit im öffentlichen Dienst stellen (Urteil vom 12. Juni 2001, a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00
Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter …
Auszug aus BVerwG, 14.05.2002 - 1 D 30.01
Dies gilt auch für den festgesetzten Kürzungsbruchteil von einem Zwanzigstel, der auf der ständigen Senatsrechtsprechung beruht (vgl. Urteil vom 21. März 2001 - BVerwG 1 D 29.00 - BVerwGE 114, 88 [BVerwG 21.03.2001 - 1 D 29/00]). - BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 90.95
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei mehrjähriger wiederholter sexueller …
Auszug aus BVerwG, 14.05.2002 - 1 D 30.01
Ein Beamter, der innerhalb des Dienstes Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sexuell belästigt, verletzt in schwer wiegender Weise Würde und Ehre der Betroffenen und stört den Dienstfrieden (Urteil vom 12. Juni 2001 - BVerwG 1 D 39.00 -, Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 1 D 90.95 - BVerwGE 113, 151 [BVerwG 12.11.1997 - 1 D 90/95]). - BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 15.00
Verbale sexuelle Belästigung von Auszubildenden am Arbeitsplatz durch …
Auszug aus BVerwG, 14.05.2002 - 1 D 30.01
Kann nach der Rechtsprechung des Senats bei bloßen verbalen Belästigungen ohne Ausnutzung einer Vorgesetztenstellung noch eine Gehaltskürzung im unteren Bereich angemessen sein (vgl. Urteil vom 4. April 2001 - BVerwG 1 D 15.00 -), so ist bei den vom Beamten im vorliegenden Fall verübten Handgreiflichkeiten - auch unter Berücksichtigung der Besonderheit der Situation im Wohnheim - die verhängte 24-monatige Gehaltskürzung keine zu strenge Disziplinarsanktion. - BVerwG, 27.08.1997 - 1 D 49.96
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei unwahren Angaben in einer …
Auszug aus BVerwG, 14.05.2002 - 1 D 30.01
Dies wäre etwa dann der Fall gewesen, wenn die Aussage der Zeugin selbst oder im Vergleich mit anderen Aussagen erhebliche, im Rahmen der Beweiswürdigung nicht auflösbare Widersprüche aufgewiesen hätte oder sich in dem disziplinargerichtlichen Verfahren neue Erkenntnisse ergeben hätten, die eine nochmalige Vernehmung aufdrängten (vgl. Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 1 D 49.96 -).
- OVG Thüringen, 21.03.2023 - 8 DO 837/20
Dienstentfernung eines Professors wegen sexueller Zudringlichkeiten gegenüber …
Besondere Gründe, die unter Berücksichtigung der Beweislage eine nochmalige Vernehmung der Zeugin K... geboten hätten, lagen nicht vor (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2002 - 1 D 30/01 - Juris, Rn. 11).In schweren Fällen innerdienstlicher sexueller Belästigung weiblicher oder männlicher Mitarbeiter, insbesondere wenn der Beamte unter Ausnutzung seiner Vorgesetzteneigenschaft versagt und dadurch nicht nur seine Integrität in der Dienststelle weitgehend einbüßt, sondern auch sein Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn schwer erschüttert, kann sich grundsätzlich die Frage seiner weiteren Tragbarkeit im öffentlichen Dienst stellen, während in minderschweren Fällen eine mildere Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 2 AV 4/09 - Juris, Rn. 22, zu § 13 Abs. 1 Satz 4 BDG; zur Gehaltskürzung: BVerwG…, Urteil vom 4. April 2001 - 1 D 15/00 - Juris, Rn. 52 ff.; Urteil vom 14. Mai 2002 - 1 D 30/01 - Juris, Rn. 27;… Beschluss vom 24. April 2007 - 2 WD 9/06 - Juris, Rn. 53, unter Hinweis auf Verschlechterungsverbot;… zur Zurückstufung: Urteil vom 24. November 2005 - 2 WD 32/04 - Juris, Rn. 28, unter Hinweis auf Verschlechterungsverbot;… Urteil vom 12. November 1997 - 1 D 90/95 - Juris, Rn. 25 ff., unter Hinweis auf Verschlechterungsverbot;… zur Entfernung aus dem Dienst: Beschluss vom 21. September 2000 - 1 DB 7/00 - Juris, Rn. 24 f.).
- BVerwG, 16.07.2009 - 2 AV 4.09
Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 S. 1 BDG; …
Rn. 25 Fälle sexueller Belästigung haben in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, namentlich des Disziplinarsenats und des 2. Wehrdienstsenats, zu Gehaltskürzungen (Urteile vom 4. April 2001 - BVerwG 1 D 15.00 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 Nr. 27, vom 14. Mai 2002 - BVerwG 1 D 30.01 - juris; vom 24. April 2007 - BVerwG 2 WD 9.06 - BVerwGE 128, 319), zur Degradierung (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 WD 32.04 - NVwZ 2006, 608) oder - namentlich bei Ausnutzung einer Vorgesetzteneigenschaft - zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geführt (Beschluss vom 21. September 2000 - BVerwG 1 DB 7, 00 - Buchholz 235 § 91 BDO Nr. 6). - BVerwG, 11.11.2009 - 2 AV 4.09
Maßgebliche Bemsessungsgrundlage für die Höhe der Festlegung des …
Fälle sexueller Belästigung haben in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, namentlich des Disziplinarsenats und des 2. Wehrdienstsenats, zu Gehaltskürzungen (Urteile vom 4. April 2001 BVerwG 1 D 15.00 Buchholz 232 § 54 Satz 3 Nr. 27, vom 14. Mai 2002 BVerwG 1 D 30.01 juris; vom 24. April 2007 BVerwG 2 WD 9.06 BVerwGE 128, 319), zur Degradierung (Urteil vom 24. November 2005 BVerwG 2 WD 32.04 NVwZ 2006, 608) oder - namentlich bei Ausnutzung einer Vorgesetzteneigenschaft - zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geführt (Beschluss vom 21. September 2000 BVerwG 1 DB 7, 00 Buchholz 235 § 91 BDO Nr. 6).
- VG Trier, 19.08.2008 - 3 K 143/08
Sexuelle Anspielungen als schweres Dienstvergehen
Ein sexuell bestimmtes Verhalten liegt nicht nur bei tätlichen Übergriffen sondern auch im Falle visueller oder verbaler Bezugnahmen auf Körperlichkeit und Privatheit in einer sexualisierten Form vor (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2002 - 1 D 30/01 -). - VG Ansbach, 28.11.2019 - AN 13a D 18.02106
Dienstvergehen durch sexuelle Äußerungen als Vorgesetzter
Auch könne das Verhalten des Klägers nicht mit den Fällen sexueller Belästigung innerhalb des Bundesgrenzschutzes verglichen werden, in denen durch das Bundesverwaltungsgericht eine Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme festgesetzt worden sei (U. v. 14.05.2002 - 1 D 30/01 -, U. v. 22.10.2002 - 1 D 4/02 -). - VG München, 11.07.2022 - M 13L DK 20.1800
Zurückstufung wegen sexuell anzüglicher Bemerkungen und Belästigung gegenüber …
Rn. 26 b) Während verbale Belästigungen häufig im unteren Bereich möglicher sexueller Belästigungsformen anzusiedeln seien (…vgl. BVerwG, U.v. 7.5.2020 - 2 WD 13.19 - beck-online Rn. 37) und ohne Ausnutzung einer Vorgesetztenstellung noch eine Gehaltskürzung angemessen sein könne (vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2002 - 1 D 30.01 - beck-online), ist vorliegend in einem Fall durch die körperliche Berührung die Schwelle zur Strafbarkeit i.S.d. § 184i StGB überschritten, was erschwerend wirkt. - VG Magdeburg, 19.12.2023 - 15 A 32/23
Disziplinarklage mit dem Ziel der Zurückstufung
Der sexualisierte Charakter eines Verhaltens wird daran deutlich, dass die im dienstlichen Bereich generell vorgegebene psychische und körperliche Grenze zum Intimbereich überschritten wird und es zu einer Verletzung der (sexuellen) Würde des Beschäftigten kommt (BVerwG, U. v. 14.05.2002 - 1 D 30.01 -, juris, Rdnr. 25).Bei bloßen Belästigungen im verbalen Bereich ohne Ausnutzung einer Vorgesetztenstellung kann hingegen eine Kürzung der Dienstbezüge im unteren Bereich angemessen sein (BVerwG, U. v. 14.05.2002 - 1 D 30.01 -, juris, Rdnr. 27 m. w. N.;… vgl. auch VG München, U. v. 11.07.2022 - M 13L DK 20.1800 -, juris, Rdnr. 27).
- VG Berlin, 29.04.2022 - 85 K 3.20
Öffentliches Dienstrecht: Disziplinarmaßnahme bei sexueller Belästigung von …
Der sexualisierte Charakter eines Verhaltens wird daran deutlich, dass die im dienstlichen Bereich generell vorgegebene psychische und körperliche Grenze zum individuellen Intimbereich überschritten wird und es zu einer Verletzung der (sexuellen) Würde des Beschäftigten kommt (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2002 - 1 D 30/01 -, juris Rn. 25). - BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 4.02
Verbale sexuelle Belästigung gegenüber Kolleginnen beim Bundesgrenzschutz; …
Die jüngere Rechtsprechung des Senats zum Disziplinarmaß bei vergleichbaren Fällen verbaler Belästigungen hat zu einer Kürzung der Dienstbezüge für die Dauer von sechs Monaten (Urteil vom 4. April 2001 - BVerwG 1 D 15.00 - ) oder von 24 Monaten (Urteil vom 14. Mai 2002 - BVerwG 1 D 30.01 -) geführt. - OVG Niedersachsen, 12.01.2010 - 20 LD 17/08
Zurückstufung in das Amt eines Justizsekretärs wegen sexueller Belästigung von …
Fälle sexueller Belästigung haben in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht s, namentlich des Disziplinarsenats und des Zweiten Wehrdienstsenats, zu Gehaltskürzungen (vgl. Urteil vom 4.4.2001 - 1 D 15.00 -, Buchholz § 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 27; Urteil vom 14.5.2002 - 1 D 30.01 -, juris; Urteil vom 24.4.2007 - 2 WD 9.06 -, BVerwGE 128, 319), zur Degradierung (vgl. Urteil vom 24.11.2005 - 2 WD 32.04 -, NVwZ 2006, 608;… Urteil vom 12.11.1997, a. a. O.) oder - insbesondere bei Ausnutzung einer Vorgesetzteneigenschaft - zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geführt (vgl. Beschluss vom 21.9.2000 - 1 DB 7, 00 -, Buchholz 235 § 91 BDO Nr. 6). - VGH Bayern, 26.07.2006 - 16a D 05.1055
Rechtmäßigkeit der Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst nach Art. 12 …
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