Rechtsprechung
| BVerwG, 14.01.1982 - 1 D 30.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens wegen beleidigender Äußerungen eines Beamten gegenüber Vorgesetzten - Toleranzgrenze gegenüber wertenden Äußerungen einer Prozesspartei in gerichtlichen Verfahren - Rechtswidrigkeit der Missachtung einer dienstlichen ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 14.01.1981 - X VL 88/80
- BVerwG, 14.01.1982 - 1 D 30.81
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 27.07.1983 - 1 D 41.82
Schuldhaftes unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst - Missachtung einer …
In einem solchen Verfahren liegt, wie der erkennende Senat schon in seiner Entscheidung vom 14. Januar 1982 - BVerwG 1 D 30.81 - in Fortführung einer entsprechenden Rechtsprechung des früheren Bundesdisziplinarhofs zum Ausdruck gebracht hat, die Toleranzgrenze gegenüber wertenden Äußerungen einer Prozeßpartei von vornherein höher als im sonstigen dienstlichen und außerdienstlichen Leben, weil das gerichtliche Verfahren sich im allgemeinen in einer Atmosphäre abspielt, die durch bisweilen rauhe, aggressive Formulierungen gekennzeichnet wird. - BVerwG, 08.05.1985 - 1 D 67.84
Beleidigung von Vorgesetzten im Dienst - Trinken von Alkohol im Dienst - Geldbuße …
In einem solchen Verfahren liegt, wie der erkennende Senat schon in seinen Entscheidungen vom 27. Juli 1983 - BVerwG 1 D 41.82 - und vom 14. Januar 1982 - BVerwG 1 D 30.81 - in Fortführung einer entsprechenden Rechtsprechung des früheren Bundesdisziplinarhofs zum Ausdruck gebracht hat, die Toleranzgrenze gegenüber wertenden Äußerungen eines Beteiligten von vornherein höher als im sonstigen dienstlichen und außerdienstlichen Leben, weil das gerichtliche wie das Disziplinarverfahren sich im allgemeinen in einer Atmosphäre abspielen, die durch bisweilen rauhe, aggressive Formulierungen gekennzeichnet sein mag.
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