Rechtsprechung
| BVerwG, 07.06.1989 - 1 D 31.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zubilligung eines Unterhaltsbeitrages nach Entfernung aus dem Dienst wegen eines schuldhaften schweren Dienstvergehens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.06.1989 - 1 D 76.88
Disziplinarverfahren - Abwesender Beamter - Verfassungsrechtliche Bedenken - …
Auszug aus BVerwG, 07.06.1989 - 1 D 31.88
Setzt sich der Beamte dennoch über diese Einsicht hinweg, dann offenbart er damit ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst die Folge sein muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 6. Juni 1989 - BVerwG 1 D 76.88 - und vom 9. November 1988 - BVerwG 1 D 133.87 -). - BVerwG, 09.11.1988 - 1 D 133.87
Schuldhaftes unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst über einen langen Zeitraum - …
Auszug aus BVerwG, 07.06.1989 - 1 D 31.88
Setzt sich der Beamte dennoch über diese Einsicht hinweg, dann offenbart er damit ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst die Folge sein muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 6. Juni 1989 - BVerwG 1 D 76.88 - und vom 9. November 1988 - BVerwG 1 D 133.87 -).
- BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90
Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte …
B 1987, 137 ; Urteil vom 5. Mai 1988 - BVerwG 1 D 129.87 - ; Urteil vom 7. Juni 1989 - BVerwG 1 D 31.88 - ; Urteil vom 8. November 1989 - BVerwG 1 D 3.89 - ; Urteil vom 3. April 1990 - BVerwG 1 D 41.89 - BVerwG Dok.Ber. - BVerwG, 07.11.1990 - 1 D 33.90
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen
Setzt sich ein Beamter über diese Erkenntnis hinweg, dann offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel die Dienstentfernung die Folge sein muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt u.a. Urteil vom 3. April 1990 - BVerwG 1 D 41.89 - , vom 8. November 1989 - BVerwG 1 D 3.89 -, vom 7. Juni 1989 - BVerwG 1 D 31.88 - sowie vom 5. Mai 1988 - BVerwG 1 D 129.87 -). - BVerwG, 10.10.1990 - 1 D 1.90
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst - Notwendigkeit der Entfernung aus dem …
Setzt sich der Beamte dennoch über diese Erkenntnis hinweg, dann offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel die Dienstentfernung die Folge sein muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 5. Mai 1988 - BVerwG 1 D 129.87 -, 7. Juni 1989 - BVerwG 1 D 31.88 - und 8. November 1989 - BVerwG 1 D 3.89 -, Zumindest eine nach Monaten zählende Dauer schuldhaften Fernbleibens ist demgemäß in der Rechtsprechung des erkennenden Senats als so unerträglich gewertet worden, daß sie den Fortbestand des Beamtenverhältnisses grundsätzlich ausschließt. - BVerwG, 03.04.1990 - 1 D 41.89
Dauernde Dienstunfähigkeit eines Beamten wegen einer früheren Alkoholerkrankung - …
Setzt sich der Beamte dennoch über diese Erkenntnis hinweg, dann offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel die Dienstentfernung die Folge sein muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt u.a. Urteile vom 8. November 1989 - BVerwG 1 D 3.89 -, vom 7. Juni 1989 - BVerwG 1 D 31.88 - sowie vom 5. Mai 1988 - BVerwG 1 D 129.87 -). - BVerwG, 08.11.1989 - 1 D 3.89
Tätigkeit als Beamter der Deutschen Bundesbahn - Angemessenheit der disziplinaren …
Setzt sich der Beamte dennoch über diese Erkenntnis hinweg, dann offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel die Dienstentfernung die Folge sein muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt u.a. Urteile vom 5. Mai 1988 - BVerwG 1 D 129.87 - und vom 7. Juni 1989 - BVerwG 1 D 31.88 - jeweils m.weit.Nachw.).
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