Rechtsprechung
| BVerwG, 25.04.1989 - 1 D 32.88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BDiszG, 16.03.1988 - X VL 52/87
- BVerwG, 25.04.1989 - 1 D 32.88
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.02.1988 - 1 D 89.87
Unterschlagung von Nachnahmebeträgen, Zahlkartengebühren und Zustellgebühren - …
Auszug aus BVerwG, 25.04.1989 - 1 D 32.88
Wer die sich hieraus ergebende Pflicht zur Ehrlichkeit verletzt und dadurch das an Effektivität und Sparsamkeit orientierte Funktionieren des öffentlichen Dienstes gefährdet, muß daher mit der einseitigen Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 24. Februar 1988 - BVerwG 1 D 89.87 -). - BVerwG, 07.02.1989 - 1 D 21.88
Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten durch die …
Auszug aus BVerwG, 25.04.1989 - 1 D 32.88
Das gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis - wie hier - mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen (vgl. Pschollkowski, Die Personalvertretung, 1984, 490 mit Rechtsprechungsübersicht; zuletzt Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 -). - BVerwG, 08.11.1988 - 1 D 4.88
Begehung eines Dienstvergehens durch einen Fahrdienstleiter der Deutschen …
Auszug aus BVerwG, 25.04.1989 - 1 D 32.88
Die von dem Beamten in seiner Berufungsschrift angenommenen Milderungsgründe können nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht berücksichtigt werden, wenn die restlose Zerstörung des Vertrauensverhältnisses die Entfernung aus dem Dienst erfordert (vgl. zuletzt Urteil vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 4.88).
- BVerwG, 20.03.1991 - 1 D 45.90
Entfernung eines Posthauptschaffners aus dem Dienstverhältnis - Verletzung der …
Er zerstört dadurch das in ihn von seiner Verwaltung und der Allgemeinheit gesetzte Vertrauen unheilbar und ist deshalb für den öffentlichen Dienst nicht mehr tragbar (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Urteil vom 4. September 1990 - BVerwG 1 D 61.89 -, vom 25. April 1989 - BVerwG 1 D 32.88 -, vom 25. November 1987 - BVerwG 1 D 54.87 -, vom 8. August 1984 - BVerwG 1 D 59.84 -, vom 11. Januar 1984 - BVerwG 1 D 23.83 - und vom 15. März 1983 - BVerwG 1 D 93.82 -).
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