Rechtsprechung
| BVerwG, 06.11.1996 - 1 D 32.95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Disziplinarmaßnahme gegen einen Postbeamten des einfachen Dienstes - Briefberaubung durch einen Postbeamten des einfachen Dienstes - Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst als Dienstvergehen - Auslegung der Anschuldigungsschrift im Disziplinarverfahren - Milderungsgrund des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 16.01.1995 - XII VL 10/94
- BVerwG, 06.11.1996 - 1 D 32.95
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 27.93
Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme
Auszug aus BVerwG, 06.11.1996 - 1 D 32.95
Ferner erfaßt der Vorwurf vorsätzlichen Handelns nicht stets auch fahrlässiges Fehlverhalten (vgl. Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - vgl. auch Urteil vom 17. Mai 1994 - BVerwG 1 D 27.93 -).Ein Fahrlässigkeitsverstoß ist aber dann von der Anschuldigung umfaßt, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß beim Wegfall des Vorwurfs vorsätzlichen Handelns ein disziplinares Einschreiten auch wegen des dann noch verbleibenden Vorwurfs beabsichtigt ist (Urteil vom 17. Mai 1994 a.a.O.).
- BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
Auszug aus BVerwG, 06.11.1996 - 1 D 32.95
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, läßt im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit erkennen, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 -). Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, z.B. Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - Urteil vom 18. Januar 1995 a.a.O.).
- BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 56.94
Disziplinarmaßnahme gegen einen Kassenbeamten - Entnahme von Bargeld gegen …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1996 - 1 D 32.95
Ferner erfaßt der Vorwurf vorsätzlichen Handelns nicht stets auch fahrlässiges Fehlverhalten (vgl. Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - vgl. auch Urteil vom 17. Mai 1994 - BVerwG 1 D 27.93 -).
- BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91
Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1996 - 1 D 32.95
Dieser Milderungsgrund, bei dem der Senat derzeit von einer Geringwertigkeitsgrenze von ca. 50 DM ausgeht (Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 -), die hier mit 40 DM nicht überschritten wäre, liegt deshalb nicht vor, weil die Beamtin dem Postverkehr anvertraute Sendungen geöffnet und sich damit nicht nur über das Interesse der Allgemeinheit an der Zuverlässigkeit des Postverkehrs, sondern auch über die Sicherung der Vertraulichkeit des Inhalts von Postsendungen hinweggesetzt und damit zusätzlich belastet hat (vgl. dazu Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 -). - BVerwG, 05.08.1986 - 1 D 176.85
Beamtenrecht - Disziplinarverfahren - Bindungswirkung gerichtlicher …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1996 - 1 D 32.95
Im Anschuldigungspunkt 2 (schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst) kann der Senat die in den bestandskräftigen Bescheiden der Präsidentin der Oberpostdirektion ... vom 14. Juli 1992, vom 25. August 1992 und vom 15. Juni 1993 betreffend die Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge der Beamtin nach § 9 BBesG getroffenen tatsächlichen Feststellungen seiner Entscheidung nicht gemäß § 18 Abs. 2 BDO zugrunde legen, da die Beamtin deren sachlicher Richtigkeit substantiiert entgegentritt (vgl. dazu Urteil vom 5. August 1986 - BVerwG 1 D 176.85 - <BVerwGE 83, 221 = BVerwG DokBer B 1986, 259 = RiA 1987, 16 = DVBl 1987, 252 = ZBR 1987, 189 = DÖV 1987, 734>). - BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 23.94
Entfernung aus dem Dienst
Auszug aus BVerwG, 06.11.1996 - 1 D 32.95
Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder eine Unbescholtenheit in disziplinarer Hinsicht noch eine gute dienstliche Beurteilung geeignet sind, ein Absehen von der Höchstmaßnahme zu rechtfertigen (vgl. dazu Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 -). - BVerwG, 27.08.1984 - 1 DB 25.84
Altersruhegeld - Nachversicherung - Dienstherr - Unterhaltsbeitrag
Auszug aus BVerwG, 06.11.1996 - 1 D 32.95
Dieser Zweck des Unterhaltsbeitrags, den Verurteilten und seine Familie für eine Übergangszeit vor Not zu schützen (Beschluß vom 27. August 1984 - BVerwG 1 DB 25.84 - <BVerwGE 76, 186 [187] = BVerwG DokBer B 1984, 292 = DVBl 1984, 1229 = ZBR 1985, 31 = DÖV 1985, 321 = NVwZ 1985, 423>), wobei sich der anzuerkennende Bedarf vor allem nach den aktuellen Sozialhilfe-Regelsätzen, Wohnungskosten und einem Zuschlag für einen Krankenversicherungsbeitrag bestimmt, ist hier bereits durch das Gehalt des Ehemanns sichergestellt. - BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95
Postbeamter des einfachen Dienstes - Unterdrückung von Postsendungen - Öffnen von …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1996 - 1 D 32.95
Dieser Milderungsgrund, bei dem der Senat derzeit von einer Geringwertigkeitsgrenze von ca. 50 DM ausgeht (Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 -), die hier mit 40 DM nicht überschritten wäre, liegt deshalb nicht vor, weil die Beamtin dem Postverkehr anvertraute Sendungen geöffnet und sich damit nicht nur über das Interesse der Allgemeinheit an der Zuverlässigkeit des Postverkehrs, sondern auch über die Sicherung der Vertraulichkeit des Inhalts von Postsendungen hinweggesetzt und damit zusätzlich belastet hat (vgl. dazu Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 -). - BVerwG, 07.02.1989 - 1 D 21.88
Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten durch die …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1996 - 1 D 32.95
Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, z.B. Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - Urteil vom 18. Januar 1995 a.a.O.). - BVerwG, 30.04.1981 - 1 D 23.80
Auszug aus BVerwG, 06.11.1996 - 1 D 32.95
Ein Beamter, der ihm amtlich anvertraute oder dienstlich zugängliche Briefsendungen - dazu gehören wie hier auch Kontroll- bzw. Fangbriefe (Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 1 D 23.80 - ) - öffnet und daraus Geld entwendet, zerstört grundsätzlich das ihn mit seinem Dienstherrn verbindende Vertrauensverhältnis so nachhaltig, daß er nicht im Dienst gelassen werden kann.
- BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 15.00
Verbale sexuelle Belästigung von Auszubildenden am Arbeitsplatz durch …
Das betrifft auch die Anschuldigungspunkte 2 und 3. Soweit der Bundesdisziplinaranwalt bereits vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung mitgeteilt hat, er halte die diesen Anschuldigungspunkten zugrunde liegenden Vorwürfe in der Sache nicht länger aufrecht, ist diese Erklärung nicht als eine teilweise Rücknahme der Anschuldigung zu werten, da ein rechtswirksam erhobener Vorwurf nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Verfahrens nicht zurückgenommen werden kann (Urteil vom 6. November 1996 - BVerwG 1 D 32.95 - m.w.N.). - BVerwG, 26.06.2001 - 1 D 23.00
Dienstvergehen wegen ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst an einem Tag und der …
Nach der Rechtsprechung des Senats erfasst der Vorwurf vorsätzlichen Handelns nicht stets auch fahrlässiges Verhalten (Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 92.97 - m.w.N.; Urteil vom 6. November 1996 - BVerwG 1 D 32.95 - vgl. auch Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 6).Ein Fahrlässigkeitsverstoß ist nur dann von der Anschuldigung mit umfasst, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass bei Wegfall des Vorwurfs vorsätzlichen Handelns ein disziplinares Einschreiten auch wegen des Vorwurfs, ein Dienstvergehen fahrlässig begangen zu haben, beabsichtigt ist (…Urteil vom 28. September 1999, a.a.O.; Urteil vom 6. November 1996, a.a.O.).
- BVerwG, 26.06.2001 - 1 D 38.00
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Disziplinarmaßnahme wegen unentschuldigten …
Nach der Rechtsprechung des Senats erfasst der Vorwurf vorsätzlichen Handelns nicht auch stets fahrlässiges Verhalten (vgl. Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 92.97 - m.w.N.; Urteil vom 6. November 1996 - BVerwG 1 D 32.95 - vgl. auch Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 6).Ein Fahrlässigkeitsverstoß ist nur dann von der Anschuldigung mit umfasst, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass bei Wegfall des Vorwurfs vorsätzlichen Handelns ein disziplinares Einschreiten auch wegen des Vorwurfs, ein Dienstvergehen fahrlässig begangen zu haben, beabsichtigt ist (…Urteil vom 28. September 1999, a.a.O.; Urteil vom 6. November 1996, a.a.O.).
- BVerwG, 25.11.1998 - 1 D 19.97
Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Pflicht eines …
Die Übernahme von Feststellungen gem. § 18 Abs. 2 BDO aus dem Verfahren über die Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge nach § 9 BBesG, § 121 BDO kommt nicht in Betracht, da der Beamte deren sachlicher Richtigkeit jedenfalls im Berufungsverfahren substantiiert entgegengetreten ist (Urteil vom 6. November 1996 - BVerwG 1 D 32.95 - Urteil vom 5. August 1986 - BVerwG 1 D 176.85 - <BVerwGE 83, 221 = BVerwG DokBer B 1986, 259 = RiA 1987, 16 = DVBl 1987, 252 = ZBR 1987, 189 = DÖV 1987, 734>).
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