Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 34.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beamtenrecht - Milderungsgrund der Widergutmachung - Entdeckungsgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 10.04.1990 - VIII VL 1/90
- BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 34.90
Papierfundstellen
- BVerwGE 93, 38
- NVwZ 1991, 893 (Ls.)
- NVwZ-RR 1991, 377
- DÖV 1991, 937
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87
Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 34.90
Nach der Rechtsprechung des Senats kommt dieser Milderungsgrund einem bisher unbescholtenen Beamten zugute, der nach dem Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung wiedergutgemacht hat, sofern er zur Verschleierung kein zusätzliches Unrecht begangen hat und auch mit der Möglichkeit alsbaldiger Wiedergutmachung rechnen konnte (Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - <BVerwGE 86, 1 = RiA 1988, 193 = ZBR 1988, 323 = NVwZ 1989, 467 = DÖD 1988, 215>; ferner Urteil vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 - <NVwZ 1990, 1082 = DÖV 1990, 931 = DVBl. 1990, 877 = Dok.Entscheidend dafür, daß im Fall der Wiedergutmachung noch ein Rest von Vertrauen in den Beamten gesetzt werden kann, liegt in der von ihm offenbarten inneren Einstellung, den Schaden sobald wie möglich auszugleichen, ohne daß er im Augenblick durch die Entwicklung dazu gezwungen wird (Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - ).
- BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 34.90
Nach der Rechtsprechung des Senats kommt dieser Milderungsgrund einem bisher unbescholtenen Beamten zugute, der nach dem Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung wiedergutgemacht hat, sofern er zur Verschleierung kein zusätzliches Unrecht begangen hat und auch mit der Möglichkeit alsbaldiger Wiedergutmachung rechnen konnte (Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - <BVerwGE 86, 1 = RiA 1988, 193 = ZBR 1988, 323 = NVwZ 1989, 467 = DÖD 1988, 215>; ferner Urteil vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 - <NVwZ 1990, 1082 = DÖV 1990, 931 = DVBl. 1990, 877 = Dok.
- BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 17.93
Rechtsfolgen einer vorübergehenden Verwendung eingezahlter Postspareinlagen für …
Geld vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung wiedergutgemacht hat (vgl. dazu Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - <BVerwGE 86, 1 = RiA 1988, 193 = ZBR 1988, 323 = NVwZ 1989, 467 = DÖD 1988, 215>; ferner Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - <BVerwGE 93, 38 = NVwZ-RR 1991, 377 = ZBR 1991, 217 = BayVBl 1992, 152 = BVerwG Dok.Ber.Die hier vertretene Auffassung wird durch die Rechtsprechung zu den Fällen bestätigt, in denen der Beamte die Wiedergutmachung in die Wege geleitet, aber zum Zeitpunkt der Entdeckung der Tat noch nicht endgültig abgeschlossen hat (vgl. Senatsurteil vom 5. Februar 1991 a.a.O.).
Für die Annahme des Milderungsgrundes wird in der Rechtsprechung ferner verlangt, daß der Beamte bei der Entnahme der Gelder aus seiner Sicht in der Lage gewesen sein muß, den Schaden alsbald wieder auszugleichen (BVerwGE 86, 1 ; 93, 38 ).
- BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 19.00
Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptsekretärin; Abbuchung von 32.000 DM …
Das Vertrauen zum Dienstherrn hatte sie damit nicht restlos zerstört (vgl. Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - BVerwGE 93, 38 ). - BVerwG, 28.05.1997 - 1 D 74.96
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei freiwilligen Wiedergutmachung des …
Entscheidend dafür, daß im Fall der Wiedergutmachung noch ein Rest von Vertrauen in den Beamten gesetzt werden kann, ist die von ihm offenbarte innere Einstellung, die ihn zum Ausgleich des Schadens veranlaßt hat, ohne daß er durch die Entwicklung dazu gezwungen wird (s. z.B. Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - m.w.N., ZBR 1991, 217 = BVerwGE 93, 38).Diese innere Einstellung, die eine positive Beurteilung rechtfertigt, kommt auch dann hinreichend deutlich zum Ausdruck, wenn - wie hier - der Beamte zum Zeitpunkt der Entdeckung zwar objektiv nicht den gesamten Schaden wiedergutgemacht hat, hiervon jedoch irrtümlich ausgeht (…zur Anerkennung des Milderungsgrundes in Fällen der Entdeckung vor Abschluß der Wiedergutmachung vgl. auch Urteil vom 16. März 1994 a.a.O.; Urteil vom 5. Februar 1991, a.a.O.).
- BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - …
Auch in diesem Falle ist ein Beamter in gleicher Weise zu behandeln wie ein Täter, der die Wiedergutmachung aus eigenem Antrieb abgeschlossen hat, bevor die Entdeckung der Tat erfolgt ist oder konkret bevorstand (Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - <BVerwGE 93, 38 = ZBR 1991, 217>). - BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98
Disziplinarmaßnahmen wegen eines versuchten Betruges zu Lasten des Dienstherrn - …
Unabhängig davon, ob die Grundsätze, die der Senat zu einer vor Entdeckung der Tat zwar in die Wege geleiteten, aber noch nicht vollständigen Wiedergutmachung aufgestellt hat (…vgl. Urteil vom 28. Mai 1997, a.a.O.; Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - <BVerwGE 93, 38 = BVerwG DokBer B 1991, 217 = NVwZ-RR 1991, 377 = ZBR 1991, 217>), auf den Milderungsgrund der Offenbarung übertragen werden können, fehlt es hier an nach außen erkennbaren Schritten zur Offenbarung des Fehlverhaltens.In den Fällen, in denen der Senat bisher in Abweichung von dem Erfordernis der vollständigen Wiedergutmachung vor Tatentdeckung diesen Milderungsgrund bejaht hat, lag demgegenüber entweder bereits eine teilweise Wiedergutmachung vor oder war eine konkrete zeitliche Absprache des Beamten mit der geschädigten Firma über eine Wiedergutmachung und den Zeitpunkt der Wiedergutmachung getroffen worden (…Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - a.a.O.; Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - a.a.O.).
- BVerwG, 28.05.1991 - 1 D 92.90
Beamtenrecht - Strafrechtliche Verurteilung - Unterschlagung amtlicher Gelder
In seinem Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - hat der Senat die Milderung auf die Situation ausgedehnt, daß der Beamte die Schadenswiedergutmachung vor Entdeckung der Tat aus eigenem Antrieb nach außen erkennbar in die Wege geleitet hat. - BVerwG, 10.11.1998 - 1 D 103.97
Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung und zu achtungswürdigem und …
Der Senat hat deshalb hieran die Annahme des Milderungsgrundes nicht scheitern lassen (Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - <BVerwGE 93, 38 [41 f.] = BVerwG DokBer B 1991, 217 = NVwZ-RR 1991, 377 = ZBR 1991, 217>). - BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94
Vorsätzliches Dienstvergehen eines Beamten - Die Entfernung aus dem Dienst als …
Dies setzt hier voraus, daß der Beamte noch vor Entdeckung der Tat seine Verfehlung durch Wiedergutmachung freiwillig rückgängig macht oder wenigstens offenbart, das heißt für Außenstehende objektiv erkennbar von seiner Verfehlung aus eigenem Antrieb Abstand nimmt (vgl. hierzu z.B. Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - <BVerwGE 93, 38>). - VG Oldenburg, 06.12.2021 - 7 B 3310/21
Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und …
Ein solcher Milderungsgrund greift grundsätzlich nur dann ein, wenn der Schädiger noch vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung insgesamt wiedergutgemacht hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Februar 1991 - 1 D 34/90 -, juris, Rn. 13). - BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95
Innerdienstliches Dienstvergehen eines Postbeamten durch Einbehaltung …
Dies setzt hier voraus, daß der Beamte noch vor Entdeckung der Tat seine Verfehlung durch Wiedergutmachung freiwillig rückgängig macht oder wenigstens offenbart, das heißt für Außenstehende objektiv erkennbar von seiner Verfehlung aus eigenem Antrieb Abstand nimmt (vgl. hierzu z.B. Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - <BVerwGE 93, 38 = BVerwG DokBer B 1991, 217 = NVwZ-RR 1991, 377 = ZBR 1991, 217>). - BVerwG, 09.08.1995 - 1 D 45.94
Dienstvergehen eines Beamten (Zollsekretär) - Zugriff und Veruntreuung amtlicher …
- BVerwG, 12.06.2002 - 1 D 29.01
Unterschlagung von zahlreichen eingezogenen Nachnahmebeträgen durch einen …
- BVerwG, 15.06.1999 - 1 D 29.98
Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines …
- BVerwG, 06.05.1998 - 1 D 45.97
Disziplinarmaßnahmen bei einer Veruntreuung durch einen Postbeamten - …
- BVerwG, 08.10.1991 - 1 D 13.91
Veruntreuung von Nachnahmebeträgen
- BVerwG, 29.09.1999 - 1 D 32.99
Veruntreuung von Nachnahmegeldern und Zustellentgelt durch einen …
- BVerwG, 10.11.1998 - 1 D 54.97
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Schiebung und Unterschlagung eingezogener …
- BVerwG, 14.07.1999 - 1 D 100.97
Vorsätzliches Dienstvergehen eines beamteten Briefzustellers - Einstellung des …
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