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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.02.1991 - 1 D 36.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9977
BVerwG, 06.02.1991 - 1 D 36.90 (https://dejure.org/1991,9977)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1991 - 1 D 36.90 (https://dejure.org/1991,9977)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1991 - 1 D 36.90 (https://dejure.org/1991,9977)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Verletzung des Postgeheimnisses in Tateinheit mit Unterschlagung - Voraussetzungen für die Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.04.1989 - 1 D 75.88
    Auszug aus BVerwG, 06.02.1991 - 1 D 36.90
    Wer diese für das an Effektivität und Sparsamkeit orientierte Funktionieren des öffentlichen Dienstes unerläßliche Vertrauensgrundlage durch eigennütziges Handeln zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, zuletzt unter anderem Urteile vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 75.88 - mit weiteren Nachweisen und vom 27. November 1990 - BVerwG 1 D 17.90 -).
  • BVerwG, 27.11.1990 - 1 D 17.90

    Strafbarkeit wegen Postunterdrückung in Tateinheit mit veruntreuender …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1991 - 1 D 36.90
    Wer diese für das an Effektivität und Sparsamkeit orientierte Funktionieren des öffentlichen Dienstes unerläßliche Vertrauensgrundlage durch eigennütziges Handeln zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, zuletzt unter anderem Urteile vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 75.88 - mit weiteren Nachweisen und vom 27. November 1990 - BVerwG 1 D 17.90 -).
  • BVerwG, 05.03.1991 - 1 D 48.89

    Tätigkeit als Postbeamter im Schalterdienst - Strafgerichtliche Verurteilung …

    Wer diese für das an Effektivität und Sparsamkeit orientierte Funktionieren des öffentlichen Dienstes unerläßliche Vertrauensgrundlage durch eigennütziges Handeln zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 6. Februar 1991 - BVerwG 1 D 36.90 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.10.1991 - 1 D 87.90

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Postbeamten des einfachen Dienstes - …

    Wer dieses für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauen zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 - Urteil vom 20. März 1991 - BVerwG 1 D 45.90 - Urteil vom 19. März 1991 - BVerwG 1 D 49.90 - Urteil vom 6. Februar 1991 - BVerwG 1 D 36.90 - Urteil vom 27. November 1990 - BVerwG 1 D 17.90 - Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 75.88 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.03.1991 - 1 D 49.90

    Postberaubung durch einen Zustellbeamten der Deutschen Bundespost - Bindung des …

    Wer diese für das an Effektivität und Sparsamkeit orientierte Funktionieren des öffentlichen Dienstes unerläßliche Vertrauensgrundlage durch eigennütziges Handeln zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 6. Februar 1991 - BVerwG 1 D 36.90 - m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 19.02.1991 - 1 D 20.90

    Disziplinarrechtliche Relevanz einer Verwendung eingenommener Nachnahmebeträge …

    Wer diese für das an Effektivität und Sparsamkeit orientierte Funktionieren des öffentlichen Dienstes unerläßliche Vertrauensgrundlage durch eigennütziges Handeln zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnises rechnen (st. Rspr., u.a. Urteile vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 75.88 - und vom 6. Februar 1991 - BVerwG 1 D 36.90 -).
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