Rechtsprechung
| BVerwG, 06.02.1991 - 1 D 36.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Verletzung des Postgeheimnisses in Tateinheit mit Unterschlagung - Voraussetzungen für die Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis
Verfahrensgang
- BDiszG, 03.04.1990 - VIII VL 25/89
- BVerwG, 06.02.1991 - 1 D 36.90
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.04.1989 - 1 D 75.88
Auszug aus BVerwG, 06.02.1991 - 1 D 36.90
Wer diese für das an Effektivität und Sparsamkeit orientierte Funktionieren des öffentlichen Dienstes unerläßliche Vertrauensgrundlage durch eigennütziges Handeln zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, zuletzt unter anderem Urteile vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 75.88 - mit weiteren Nachweisen und vom 27. November 1990 - BVerwG 1 D 17.90 -). - BVerwG, 27.11.1990 - 1 D 17.90
Strafbarkeit wegen Postunterdrückung in Tateinheit mit veruntreuender …
Auszug aus BVerwG, 06.02.1991 - 1 D 36.90
Wer diese für das an Effektivität und Sparsamkeit orientierte Funktionieren des öffentlichen Dienstes unerläßliche Vertrauensgrundlage durch eigennütziges Handeln zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, zuletzt unter anderem Urteile vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 75.88 - mit weiteren Nachweisen und vom 27. November 1990 - BVerwG 1 D 17.90 -).
- BVerwG, 05.03.1991 - 1 D 48.89
Tätigkeit als Postbeamter im Schalterdienst - Strafgerichtliche Verurteilung …
Wer diese für das an Effektivität und Sparsamkeit orientierte Funktionieren des öffentlichen Dienstes unerläßliche Vertrauensgrundlage durch eigennütziges Handeln zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 6. Februar 1991 - BVerwG 1 D 36.90 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 08.10.1991 - 1 D 87.90
Disziplinarmaßnahme gegen einen Postbeamten des einfachen Dienstes - …
Wer dieses für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauen zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 - Urteil vom 20. März 1991 - BVerwG 1 D 45.90 - Urteil vom 19. März 1991 - BVerwG 1 D 49.90 - Urteil vom 6. Februar 1991 - BVerwG 1 D 36.90 - Urteil vom 27. November 1990 - BVerwG 1 D 17.90 - Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 75.88 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 19.03.1991 - 1 D 49.90
Postberaubung durch einen Zustellbeamten der Deutschen Bundespost - Bindung des …
Wer diese für das an Effektivität und Sparsamkeit orientierte Funktionieren des öffentlichen Dienstes unerläßliche Vertrauensgrundlage durch eigennütziges Handeln zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 6. Februar 1991 - BVerwG 1 D 36.90 - m.weit.Nachw.). - BVerwG, 19.02.1991 - 1 D 20.90
Disziplinarrechtliche Relevanz einer Verwendung eingenommener Nachnahmebeträge …
Wer diese für das an Effektivität und Sparsamkeit orientierte Funktionieren des öffentlichen Dienstes unerläßliche Vertrauensgrundlage durch eigennütziges Handeln zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnises rechnen (st. Rspr., u.a. Urteile vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 75.88 - und vom 6. Februar 1991 - BVerwG 1 D 36.90 -).
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