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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 37.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10231
BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 37.94 (https://dejure.org/1995,10231)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1995 - 1 D 37.94 (https://dejure.org/1995,10231)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - 1 D 37.94 (https://dejure.org/1995,10231)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92

    Entnahme von Bargeld gegen Einlage eines Zettels in die Kasse - Zugriff eines …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 37.94
    Wer diese für den geordneten Ablauf der Verwaltung unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats läßt die freiwillige, auch nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des durch den privaten Verbrauch dienstlich anvertrauten Geldes dem Dienstherrn zugefügten materiellen Schadens vor Entdeckung der Tat ausnahmsweise die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses zu (Urteil vom 21. September 1993, a.a.O. m.w.N.).

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 21. September 1993 (a.a.O.) entschieden hat, ist es nicht Voraussetzung des Milderungsgrundes, daß der Beamte sein Verhalten unmittelbar gegenüber Vorgesetzten offenlegt.

    Auch mußte sich der Beamte der Gefahr einer unvermuteten Prüfung der Wertstelle bewußt sein (im Ergebnis ebenso Urteile vom 21. September 1993, a.a.O. und vom 22. November 1993 - BVerwG 1 D 57.92 - ).

  • BVerwG, 23.04.1991 - 1 D 57.90

    Disziplinarrecht - Veruntreuung von Geld - Milderungsgrund - Offenbarung der Tat

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 37.94
    Wie der Senat im Urteil vom 23. April 1991 - BVerwG 1 D 57.90 - (BVerwG DokBer B 1991, 221) ausgeführt hat, bestimmt es sich nach dem zu schützenden Rechtsgut, was für die Annahme des Milderungsgrundes als vollständige und vorbehaltlose Offenbarung anzusehen ist.

    Dementsprechend hat der Senat sogar in der - recht allgemein gehaltenen - Meldung eines Beamten, die Ursache des Fehlbetrages sei bekannt und er sei bereit, den Kassenfehlbetrag zu erstatten, eine vollständige Offenbarung des Sachverhalts gesehen (Urteil vom 23. April 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 37.94
    Der Milderungsgrund der Offenbarung des Schadens vor Tatentdeckung ist dem Milderungsgrund der Wiedergutmachung nachgebildet (vgl. Urteil vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 - <BVerwGE 86, 283 [BVerwG 09.05.1990 - 1 D 81/89]>), für den allein die Tatsache des Schadensausgleichs vor Tatentdeckung den Ausschlag gibt, ohne daß der Täter zusätzlich darlegen muß, an welchem Tag der Zugriff auf das Geld erfolgt ist.
  • BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94

    Annahme des Dienstvergehens eines Posthauptschaffners wegen Untreue bei …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 37.94
    Angesichts der Rückzahlung des Geldes innerhalb eines Zeitraums von einer Woche bestehen auch keine Zweifel an der Fähigkeit des Beamten zum alsbaldigen Schadensausgleichs (vgl. auch Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 18.94 - ).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 17.93

    Rechtsfolgen einer vorübergehenden Verwendung eingezahlter Postspareinlagen für …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 37.94
    Auch hat der Beamte keine zusätzliche Verfehlung mit erheblichem Eigengewicht begangen, die den Milderungsgrund ausschließen würde (vgl. Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 17.93 - ).
  • BVerwG, 22.11.1993 - 1 D 57.92

    Beamtenrecht - Dienstvergehen - Milderungsgrund - Geldentnahme

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 37.94
    Auch mußte sich der Beamte der Gefahr einer unvermuteten Prüfung der Wertstelle bewußt sein (…im Ergebnis ebenso Urteile vom 21. September 1993, a.a.O. und vom 22. November 1993 - BVerwG 1 D 57.92 - ).
  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 D 37.91

    Disziplinarrecht - Zugriff auf anvertrautes Geld - Milderungsgrund - …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 37.94
    Ein Absehen von der Dienstgradherabsetzung als zweitschwerster Disziplinarmaßnahme kann nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn mehrere Milderungsgründe zusammentreffen oder über die Verwirklichung der Voraussetzungen eines Milderungsgrundes hinaus besondere Umstände vorliegen, die sich von anderen Fällen einer Maßnahmemilderung deutlich abheben (Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 D 37.91 - ).
  • OVG Bremen, 20.05.2026 - 4 LD 264/25

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarmaßnahme wegen eines …

    Für die Beurteilung der Frage, ob dem Beamten aufgrund des nach der Tat gezeigten Verhaltens noch ein Rest an Vertrauen entgegengebracht werden kann, ist die Beurteilung der Persönlichkeit des Beamten maßgebend, an die keine überzogenen Anforderungen zu stellen sind, um nicht die "Abkehr" von der Tat durch deren Offenbarung zu erschweren (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.06.1995 - 1 D 37.94, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94

    Vorsätzliches Dienstvergehen eines Beamten - Die Entfernung aus dem Dienst als …

    Aber auch der Milderungsgrund der freiwilligen Offenbarung seines Verhaltens vor Entdeckung der Tat (vgl. u.a. Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 1 D 37.94 - m.w.N.) kann dem Beamten nicht zugebilligt werden.
  • BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 69.95

    Voraussetzungen für eine Lösung des Disziplinargerichts von den tatsächlichen …

    Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 1 D 37.94 - BVerwG DokBer B 1995, m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 58.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten des mittleren Postdienstes - Entnahme von …

    Eine die Annahme des Milderungsgrundes rechtfertigende Offenbarung ist danach zu verneinen, wenn sie gegenüber einem Kollegen erfolgt, den der Beamte veranlaßt, sein Wissen nicht an Vorgesetzte weiterzugeben, mit ihm also Absprachen oder sonstige Vorkehrungen zum Zweck der Geheimhaltung des Vorgangs getroffen hat (s. Urteil vom 21. September 1993, a.a.O., Urteil vom 22. November 1993, a.a.O., Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 1 D 37.94 - ).
  • BVerwG, 10.01.1996 - 1 D 51.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Zustellbeamten der Post - Milderungsgrund der …

    Wer diese für den geordneten Ablauf der Verwaltung unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (vgl. z.B. Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 1 D 37.94 - ).
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