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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6454
BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95 (https://dejure.org/1996,6454)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1996 - 1 D 37.95 (https://dejure.org/1996,6454)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1996 - 1 D 37.95 (https://dejure.org/1996,6454)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95
    Bei der im vorliegenden Fall gegebenen sog. mittelbaren Beschaffungskriminalität, d.h. dem Zugriff auf Geld, um damit alkoholische Getränke zur Befriedigung der Alkoholsucht zu kaufen, käme nach der Rechtsprechung des Senats allenfalls eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit, nicht aber deren Ausschluß in Betracht (Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - m.w.N.).

    In diesem Fall kann und muß im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
    Auszug aus BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95
    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - ).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, z.B. Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - m.w.N.; Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund des Verstoßes gegen seine …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95
    Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führen kann (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 - m.w.N.).

    Der Senat hat wiederholt betont, daß ein Schock, wie er für die Annahme des Milderungsgrundes vorausgesetzt wird, sich seiner Natur nach als ein vorübergehender Zustand darstellt (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 - m.w.N.).

  • BVerwG, 28.03.1984 - 1 D 63.83

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme - Milderungsgrund - Psychische …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95
    Zwar kann sich ein Schockzustand auch über mehrere Monate erstrecken (Urteil vom 28. November 1978 - BVerwG 1 D 81.77 - Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - <BVerwGE 76, 145>; vgl. aber auch Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 1 D 114.86 - ).
  • BVerwG, 25.11.1992 - 1 D 44.91

    Überziehung des Gehaltskontos durch Hingabe ungedeckter Schecks - Entwendung …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95
    Auch bei Berücksichtigung eines krankheitsbedingten Mehrbedarfs infolge der Alkoholabhängigkeit des Beamten standen damit dem kinderlosen Ehepaar weit mehr Mittel zur Verfügung, als ihrem Bedarf nach den Sozialhilfesätzen entsprach, an denen sich der Senat zur Feststellung einer finanziellen, existenzbedrohenden Notlage orientiert (Urteil vom 25. November 1992 - BVerwG 1 D 44.91 - Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 9.91 -).
  • BVerwG, 23.06.1987 - 1 D 114.86

    Unterschlagung von Frachtbeträgen durch einen Beamten - Milderungsgrund des …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95
    Zwar kann sich ein Schockzustand auch über mehrere Monate erstrecken (Urteil vom 28. November 1978 - BVerwG 1 D 81.77 - Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - <BVerwGE 76, 145>; vgl. aber auch Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 1 D 114.86 - ).
  • BVerwG, 07.02.1989 - 1 D 21.88

    Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten durch die …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, z.B. Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - m.w.N.;… Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - a.a.O.).
  • BVerwG, 07.08.1991 - 1 D 9.91

    Beamter der Deutschen Bundespost - Fortgesetzte Untreue in Tateinheit mit …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95
    Auch bei Berücksichtigung eines krankheitsbedingten Mehrbedarfs infolge der Alkoholabhängigkeit des Beamten standen damit dem kinderlosen Ehepaar weit mehr Mittel zur Verfügung, als ihrem Bedarf nach den Sozialhilfesätzen entsprach, an denen sich der Senat zur Feststellung einer finanziellen, existenzbedrohenden Notlage orientiert (Urteil vom 25. November 1992 - BVerwG 1 D 44.91 - Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 9.91 -).
  • BVerwG, 28.11.1978 - 1 D 81.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95
    Zwar kann sich ein Schockzustand auch über mehrere Monate erstrecken (Urteil vom 28. November 1978 - BVerwG 1 D 81.77 - Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - <BVerwGE 76, 145>; vgl. aber auch Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 1 D 114.86 - ).
  • BVerwG, 26.01.1999 - 1 D 34.97

    Entnahme von Postsendungen in einer Vielzahl von Fällen über einen längeren …

    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 22. Juli 1998 - BVerwG 1 D 11.98 - Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.97 - Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 -).
  • BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98

    Briefberaubungen und Veruntreuungen dienstlich anvertrauter Gelder in einer …

    Wie im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt ist, stellen die dem Beamten zur Last gelegten Briefberaubungen und Veruntreuungen dienstlich anvertrauter Gelder nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 - Urteil vom 5. November 1996 - BVerwG 1 D 100.95 -, jeweils m.w.N.) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen (§ 77 Abs. 1 i.V.m. § 54 Sätze 2 und 3 BBG) dar, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung seines Dienstverhältnisses rechnen muß.
  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 59.97

    Öffnung dienstlich anvertrauter oder zugänglicher Briefsendungen und Entwendung …

    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 -).
  • BVerwG, 27.11.1997 - 1 D 48.97

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden …

    Wie im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt ist, stellen die dem Beamten zur Last gelegten Briefberaubungen nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 - m.w.N.) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen (§ 77 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 54 Sätze 2 und 3 BBG) dar, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung seines Dienstverhältnisses rechnen muß.
  • BVerwG, 22.07.1998 - 1 D 11.98

    Dienstvergehen eines Beamten durch Beraubung von Briefsendungen - Entfernung …

    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 -, Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.97 -).
  • BVerwG, 12.08.1997 - 1 D 30.97

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Dienst wegen …

    Dieser Betrag liegt erheblich über dem vom Senat als Maßstab herangezogenen Sozialhilfesatz (s. dazu Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 -) von damals monatlich 521, 00 DM.
  • BVerwG, 28.10.1998 - 1 D 99.97

    Vorsätzlicher Verstoß gegen Pflichten zu uneigennütziger Amtsführung - …

    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 -, Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.97 -).
  • BVerwG, 19.05.1999 - 1 D 76.98

    Lösung von tatsächlichen Urteilsfeststellungen des Strafurteils durch das …

    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.97 -, Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 -).
  • BVerwG, 02.09.1998 - 1 D 3.98
    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. etwaUrteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 -, urteilvom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.97 -).
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