Rechtsprechung
| BVerwG, 08.12.1983 - 1 D 38.83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BDiszG, 24.02.1983 - X VL 108/82
- BVerwG, 08.12.1983 - 1 D 38.83
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.06.1983 - 1 D 112.82
Strafverfahren - Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Grundsatz der …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1983 - 1 D 38.83
Amtliches Geld ist nicht dazu bestimmt, dem Kreditbedürfnis der mit ihrer Verwaltung betrauten Beamten zu dienen (ständige Rechtsprechung: Urteil vom 23. Mai 1980 - BVerwG 1 D 53.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 233] mit weiteren Nachweisen; zuletzt Urteil vom 8. Juni 1983 - BVerwG 1 D 112.82 - [DöD 1983, 246]), und der Vertrauensverlust ergibt sich nicht aus einem materiellen Verlust, sondern aus dem unzulässigen Zugriff aus eigennützigen Gründen selbst. - BVerwG, 01.03.1977 - 1 D 99.76
Disziplinarmaßnahme bei Augenblickstat - Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1983 - 1 D 38.83
Mit Recht verweist das Bundesdisziplinargericht auf die ständige Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes, nach der ein Beamter, der sich an ihm amtlich anvertrautem Geld vergreift, um es für eigene Zwecke einzusetzen, das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen in aller Regel derart nachhaltig zerstört, daß er nicht mehr Beamter bleiben kann (BDHE 1, 41; 7, 91; BVerwGE 43, 266 [268]; 53, 4 [5]; 53, 256 [257]). - BVerwG, 31.08.1971 - I D 25.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.12.1983 - 1 D 38.83
Mit Recht verweist das Bundesdisziplinargericht auf die ständige Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes, nach der ein Beamter, der sich an ihm amtlich anvertrautem Geld vergreift, um es für eigene Zwecke einzusetzen, das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen in aller Regel derart nachhaltig zerstört, daß er nicht mehr Beamter bleiben kann (BDHE 1, 41; 7, 91; BVerwGE 43, 266 [268]; 53, 4 [5]; 53, 256 [257]). - BVerwG, 23.05.1980 - 1 D 53.79
Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Verstoß gegen Dienstpflichten eines Beamten …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1983 - 1 D 38.83
Amtliches Geld ist nicht dazu bestimmt, dem Kreditbedürfnis der mit ihrer Verwaltung betrauten Beamten zu dienen (ständige Rechtsprechung: Urteil vom 23. Mai 1980 - BVerwG 1 D 53.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 233] mit weiteren Nachweisen; zuletzt Urteil vom 8. Juni 1983 - BVerwG 1 D 112.82 - [DöD 1983, 246]), und der Vertrauensverlust ergibt sich nicht aus einem materiellen Verlust, sondern aus dem unzulässigen Zugriff aus eigennützigen Gründen selbst. - BVerwG, 12.03.1975 - 1 D 5.75
Milderungsgründe bei Amtsunterschlagung - Absehen von Höchstmaßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1983 - 1 D 38.83
Mit Recht verweist das Bundesdisziplinargericht auf die ständige Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes, nach der ein Beamter, der sich an ihm amtlich anvertrautem Geld vergreift, um es für eigene Zwecke einzusetzen, das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen in aller Regel derart nachhaltig zerstört, daß er nicht mehr Beamter bleiben kann (BDHE 1, 41; 7, 91; BVerwGE 43, 266 [268]; 53, 4 [5]; 53, 256 [257]).
- BVerwG, 08.02.1984 - 1 D 70.83
Disziplinarrechtliche Relevanz der Unterschlagung eines Nachnahmebetrags durch …
Amtliches Geld ist nicht dazu bestimmt, dem Kreditbedürfnis der mit ihrer Verwaltung betrauten Beamten zu dienen (ständige Rechtsprechung: Urteil vom 23. Mai 1980 - BVerwG 1 D 53.79 - mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 8. Juni 1983 - BVerwG 1 D 112.02 -; zuletzt Urteil vom 8. Dezember 1983 - BVerwG 1 D 38.83 -).
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