Rechtsprechung
| BVerwG, 24.09.1986 - 1 D 38.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Disziplinarmaßnahme gegen Bundesbahnbeamten auf Grund außerdienstlicher Trunkenheitsfahrt - Einschränkung der dienstlichen Verwendbarkeit - Entfernung aus dem Dienst und Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags
Verfahrensgang
- BDiszG, 25.02.1986 - XI VL 29/85
- BVerwG, 24.09.1986 - 1 D 38.86
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.11.1985 - 1 D 132.85
Disziplinarmaßnahme gegen einen Rangierbeamten der Deutschen Bundesbahn - …
Auszug aus BVerwG, 24.09.1986 - 1 D 38.86
Sonst besteht die Gefahr, daß die außerdienstliche Alkoholanfälligkeit sich auch im Dienst bemerkbar macht, was im Interesse der Fahrgäste und Bediensteten der Bahn sowie der hochwertigen Beförderungsgüter und Betriebsmittel zur Herausnahme eines solchen Beamten aus dem Betriebsdienst führen muß (Urteil vom 26. November 1985 - BVerwG 1 D 132.85 -).
- BVerwG, 24.08.1993 - 1 D 79.92 Setzt er sich dennoch über diese Erkenntnis hinweg und nimmt am Steuer eines Kraftfahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr teil, so offenbart er damit allein schon ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit und Mangel an Verantwortungsbewußtsein (st. Rspr., z.B. Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ; Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 38.86 -).
Der Senat hat - jedenfalls bei Beamten, bei denen die Trunkenheitsfahrt zur Einschränkung der dienstlichen Verwendbarkeit führte - in einem fahrlässigen Handeln beim Vorliegen erheblicher Erschwerungsgründe keinen durchgreifenden Milderungsgrund gesehen (vgl. z.B. Urteil vom 7. Mai 1985 - BVerwG 1 D 109.84 - Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 38.86 - auch Köhler/Ratz, BDO (1989), B II 12 Rz. 5).
- BVerwG, 09.08.1994 - 1 D 1.93
Dienstvergehen eines Beamten durch Dienstverrichtung unter Alkoholeinfluss - …
Setzt er sich dennoch über diese Erkenntnis hinweg und nimmt am Steuer eines Kraftfahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr teil, so offenbart er damit allein schon ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit und einen Mangel an Verantwortungsbewußtsein (stRspr, z.B. Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 79.92 - m.w.N.; Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ; Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 38.86 -).
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