Rechtsprechung
| BVerwG, 25.05.1993 - 1 D 38.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstvergehen durch unerlaubtes, schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von sechs Monaten - Dienstfähigkeit bei neurotisch-depressiven Störungen ohne Krankheitswert - Vorrang der bahnärztlichen Beurteilung des Gesundheitszustands einer Beamtin
Verfahrensgang
- BDiszG, 17.04.1991 - XII VL 14/89
- BVerwG, 25.05.1993 - 1 D 38.91
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.04.1991 - 1 D 73.89
Disziplinarmaßnahmen wegen des schuldhaften unerlaubten Fernbleibens vom Dienst - …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1993 - 1 D 38.91
Wer über einen Zeitraum von sechs Monaten trotz mehrfacher Belehrungen seine Dienstleistung verweigert, verwirkt den Anspruch auf ein Verbleiben im öffentlichen Dienst (st.Rspr., zuletzt Urteile vom 23. April 1991 - BVerwG 1 D 73.89 - sowie vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 33.90 - und vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - <BVerwGE 93, 78>).Ihr war am 21. Oktober und erneut am 27. Oktober 1987 ausdrücklich mitgeteilt und gesagt worden, daß die Auffassung der Bahnärzte Vorrang vor der Ansicht des sie behandelnden Privatarztes habe und daß dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspreche (vgl. Urteil vom 23. April 1991 - BVerwG 1 D 73.89 -).
- BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90
Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1993 - 1 D 38.91
Wer über einen Zeitraum von sechs Monaten trotz mehrfacher Belehrungen seine Dienstleistung verweigert, verwirkt den Anspruch auf ein Verbleiben im öffentlichen Dienst (st.Rspr., zuletzt Urteile vom 23. April 1991 - BVerwG 1 D 73.89 - sowie vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 33.90 - und vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - <BVerwGE 93, 78>). - BVerwG, 07.11.1990 - 1 D 33.90
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen
Auszug aus BVerwG, 25.05.1993 - 1 D 38.91
Wer über einen Zeitraum von sechs Monaten trotz mehrfacher Belehrungen seine Dienstleistung verweigert, verwirkt den Anspruch auf ein Verbleiben im öffentlichen Dienst (st.Rspr., zuletzt Urteile vom 23. April 1991 - BVerwG 1 D 73.89 - sowie vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 33.90 - und vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - <BVerwGE 93, 78>).
- BVerwG, 31.08.1995 - 1 DB 5.95
Rechtsmittel
Die frühere Beamtin ist mit Urteil des Senatsvom 25. Mai 1993 - BVerwG 1 D 38.91 - aus dem Dienst entfernt worden; ihr wurde in diesem Urteil ein Unterhaltsbeitrag in Höhe von 65 v.H. des erdienten Ruhegehalts auf die Dauer von sechs Monaten bewilligt.Zwar ist die frühere Beamtin, wie in dem Urteil des Senatsvom 25. Mai 1993 - BVerwG 1 D 38.91 - festgestellt ist, eines Unterhaltsbeitrags nicht unwürdig.
In dem Urteil vom 25. Mai 1993 (a.a.O.) hat sich der Senat auf das Gutachten des Direktors der Universitäts-Nervenklinik und Poliklinik B. vom 14. September 1987 gestützt, das zu dem Ergebnis gekommen war, daß es sich bei der früheren Beamtin um eine selbstunsicher-asthenische Persönlichkeit mit depressiver Entwicklung ohne Krankheitswert handele.
- BVerwG, 14.03.1995 - 1 D 49.93
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen unentschuldigtem Fehlens für einen …
Wer über einen Zeitraum von nunmehr dreieinhalb Jahren trotz mehrfacher Belehrungen seine Dienstleistung verweigert, verwirkt den Anspruch auf ein Verbleiben im öffentlichen Dienst (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 23. November 1994 - BVerwG 1 D 15.94 -, vom 25. Mai 1993 - BVerwG 1 D 38.91 -, vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 33.90 - , vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - <BVerwGE 93, 78 [BVerwG 22.04.1991 - 1 D 62.90]>).
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