Rechtsprechung
| BVerwG, 12.01.1988 - 1 D 4.87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beamtengesetz - Dienstvergehen - Regelmäßig Verspäteter Dienstantritt - Abmahnung - Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Dienst
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1989, 87
- DVBl 1988, 1058
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 20.21
Disziplinare Ahndung wiederholter Kernzeitverletzungen bei ausgeglichenem …
Ansonsten ist auch bei einschlägiger disziplinarer Vorbelastung unter Anwendung des Grundsatzes der stufenweisen Steigerung von Disziplinarmaßnahmen die Kürzung der Dienstbezüge gemäß § 8 BDG (BVerwG, Urteil vom 6. März 1991 - 1 D 65.90 - DokBer B 1991, 152) oder die Zurückstufung gemäß § 9 BDG (BVerwG, Urteile vom 12. Januar 1988 - 1 D 4.87 - DVBl 1988, 1058 und vom 6. Mai 1992 - 1 D 12.91 - DokBer B 1992, 203) als angemessen erachtet worden. - BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09
Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für …
Ansonsten ist auch bei einschlägiger disziplinarrechtlicher Vorbelastung unter Anwendung des Grundsatzes der stufenweisen Steigerung von Maßnahmen die Zurückstufung gemäß § 9 Abs. 1 BDG oder die Kürzung der Dienstbezüge gemäß § 8 Abs. 1 BDG angemessen (Urteile vom 12. Januar 1988 - BVerwG 1 D 4.87 - DVBl. 1988, 1058 ;… vom 6. März 1991 - BVerwG 1 D 65.90 - juris Rn. 20 f. = DokBer B 1991, 152 …und vom 6. Mai 1992 - BVerwG 1 D 12.91 - juris Rn. 29 f. = DokBer B 1992, 203). - VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.509
Entfernung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis wegen inner- und …
Für diesen Fall kann die Bindungswirkung nur durch die Verwaltungsgerichte im Wege der Gewährung von Rechtsschutz beseitigt werden (vgl. BVerwG, U.v. 12.1.1988 - 1 D 4.87 - juris Rn. 14).
- BVerwG, 15.11.1991 - 2 DW 3.91
Rechtsmittel
Der Wiederaufnahmeantrag des Ruhestandsbeamten vom 23. Oktober 1991 gegenüber dem Urteil des 1. Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 12. Januar 1988 - BVerwG 1 D 4.87 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil sich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Gesuchs seiner Begründung nicht entnehmen lassen (§§ 102 Abs. 1, 97 Abs. 2, 114 Abs. 1, 3 BDO).Soweit der Senat bei seinemBeschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 2 DW 3.90 - davon ausgegangen ist, daß "die Vorgänge, die zur vorübergehenden Unterbringung des Ruhestandsbeamten geführt haben, erst im Frühjahr 1990 (statt: im Frühjahr 1989), also lange nach den für das wiederaufzunehmende Verfahren maßgeblichen Ereignissen, entstanden sind", hat dies schon deshalb keinen Einfluß auf die damalige Entscheidung sowie auf die nachfolgende Entscheidung(Beschluß vom 15. Oktober 1991 - BVerwG 2 DW 2.91 -) gehabt, weil die fraglichen Vorgänge sich jedenfalls nach dem Urteil des 1. Disziplinarsenatsvom 12. Januar 1988 - BVerwG 1 D 4.87 - zugetragen haben und sich schon deshalb nicht auf dieses Urteil ausgewirkt haben können.
- VG Schleswig, 09.09.2015 - 17 A 11/14
Disziplinarrecht der Landesbeamten
Das Spektrum der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht insoweit von der Kürzung der Dienstbezüge bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, siehe beispielhaft Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Januar 1988, BVerwG 1 D 4.87; Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 1 D 83.87 -). - BVerwG, 26.05.1994 - 2 DW 2.94
Rechtsmittel
Der am 17. Februar 1994 eingegangene Antrag des Regierungsobersekretärs a.D. ... auf Wiederaufnahme des durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 12. Januar 1988 - BVerwG 1 D 4.87 - rechtskräftig abgeschlossenen förmlichen Disziplinarverfahrens wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil sich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Antrags seiner Begründung nicht entnehmen lassen (§ 102 Abs. 1, § 97 Abs. 2, § 114 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BDO). - VG Magdeburg, 22.02.2024 - 15 A 16/22
Dienstvergehen einer verbeamteten Lehrerin bei Verweigerung der …
Für diesen Fall kann die Bindungswirkung nur durch die Verwaltungsgerichte im Wege der Gewährung von Rechtsschutz beseitigt werden (vgl. BVerwG, U. v. 12.1.1988 - 1 D 4.87 - juris Rn. 14). - BVerwG, 27.01.1994 - 2 DW 1.94
Rechtsmittel
Der am 13. Dezember 1993 eingegangene Antrag des Regierungsobersekretärs a.D. ... auf Wiederaufnahme des durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 12. Januar 1988 - BVerwG 1 D 4.87 - rechtskräftig abgeschlossenen förmlichen Disziplinarverfahrens wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil sich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Antrags seiner Begründung nicht entnehmen lassen (§ 102 Abs. 1, § 97 Abs. 2, § 114 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BDO). - BVerwG, 15.10.1991 - 2 DW 2.91
Rechtsmittel
Der Wiederaufnahmeantrag des Ruhestandsbeamten vom 24. September 1991 gegenüber dem Urteil des 1. Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 12. Januar 1988 - BVerwG 1 D 4.87 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil sich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Gesuchs seiner Begründung nicht entnehmen lassen (§§ 102 Abs. 1, 97 Abs. 2, 114 Abs. 3 BDO). - BVerwG, 03.07.1990 - 2 DW 3.90
Rechtsmittel
Das Gesuch des Ruhestandsbeamten vom 3. Juni 1990 um Wiederaufnahme des mit Urteil des 1. Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 1988 abgeschlossenen Disziplinarverfahrens - BVerwG 1 D 4.87 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil sich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Gesuchs seiner Begründung nicht entnehmen lassen (§§ 102 Abs. 1, 97 Abs. 2, 3, 114 Abs. 3 BDO).
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