Rechtsprechung
| BVerwG, 08.11.1988 - 1 D 4.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begehung eines Dienstvergehens durch einen Fahrdienstleiter der Deutschen Bundesbahn - Fahrkartenmanipulation durch einen Fahrdienstleiter der Deutschen Bundesbahn als Dienstvergehen - Erneuter Verkauf bereits ungültig gewordener Fahrausweise als Dienstvergehen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 08.10.1987 - II VL 31/87
- BVerwG, 08.11.1988 - 1 D 4.88
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.07.1988 - 1 D 112.87
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst und Gewährung eines Unterhaltsbeitrages - …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1988 - 1 D 4.88
Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig, weil sie auf ihm zurechenbarem Verhalten beruht (ständige Rechtsprechung; z.B. BVerwGE 76, 07 ; Urteil vom 27. Juli 1988 - BVerwG 1 D 112.87 -).
- BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
Als Bestandteil des Prozessstoffes unterliegt es der freien Beweiswürdigung der Verwaltungsgerichte (Urteile vom 12. November 1971 - BVerwG 4 C 26.69 - JZ 1972, 119 und vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 4.88 - juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 1. April 1952 - 2 StR 754/51 - BGHSt 2, 269 ;… Höfling/Rixen, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 86 Rn. 79;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 86 Rn. 16). - BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 15.91
Diebstahl eines Päckchens aus dem Lagerraum des Postamtes, bei dem der Beamte …
Ob ein Beamter noch das Vertrauen genießt, das zur Fortsetzung des Beamtenverhältnisses notwendig ist, richtet sich nach objektiven Kriterien, deren Vorliegen oder Nichtvorliegen von den Disziplinargerichten festzustellen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 1 D 106.86 - mit weiteren Nachweisen, Urteil vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 4.88 - sowie Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 D 25.89 -). - BVerwG, 08.10.1991 - 1 D 87.90
Disziplinarmaßnahme gegen einen Postbeamten des einfachen Dienstes - …
Die darin für den Betroffenen liegende Härte ist auch darum nicht unverhältnismäßig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Beamten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem bestimmten Verhalten seine berufliche Existenz aufs Spiel setzt (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, Urteil vom 24. April 1991 - BVerwG 1 D 70.90 - Urteil vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 4.88 - Urteil vom 5. Oktober 1988 - BVerwG 1 D 124.87 - ; Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 1 D 98.84 - mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 10. Juni 1970 - BVerwG 2 D 26.69 - BVerwGE 43, 97).
- BVerwG, 23.05.1989 - 1 D 55.88
Entfernung eines Bundesbahnhauptsekretärs der Deutschen Bundesbahn aus dem Amt - …
Die Frage, ob und inwieweit der eines schweren Dienstvergehens schuldige Beamte noch Vertrauen verdient, ist allein aufgrund objektiver Maßstäbe zu beantworten und unterliegt ausschließlich disziplinargerichtlicher Entscheidungskompetenz (ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 10. Februar 1988 - BVerwG 1 D 110.87 -mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 4.88 -). - BVerwG, 25.04.1989 - 1 D 32.88 Die von dem Beamten in seiner Berufungsschrift angenommenen Milderungsgründe können nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht berücksichtigt werden, wenn die restlose Zerstörung des Vertrauensverhältnisses die Entfernung aus dem Dienst erfordert (vgl. zuletzt Urteil vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 4.88).
- BVerwG, 22.11.1988 - 1 D 19.88 Wer durch schuldhaftes Fehlverhalten die Vertrauensgrundlage zerstört, die für ein an Effektivität und Sparsamkeit ausgerichtetes Funktionieren des öffentlichen Dienstes unerläßlich ist, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteile vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 73.87 - und vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 4.88 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 25.02.1993 - 1 L 268/91
Eingriff; Moor; Abgrabung; Torfmächtigkeit; Androhung; Zwangsmittel
Ein Verfahren der Kläger auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes blieb erfolglos (Beschlüsse VG Schleswig v. 11. Februar 1988 - 1 D 4/88 - und OVG Lüneburg v. 28. März 1988 - 3 OVG B 52/88 -).
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