Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.1990 - 1 D 4.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8801
BVerwG, 28.11.1990 - 1 D 4.90 (https://dejure.org/1990,8801)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1990 - 1 D 4.90 (https://dejure.org/1990,8801)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1990 - 1 D 4.90 (https://dejure.org/1990,8801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,8801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gehaltskürzung als disziplinarische Maßnahme auf Grund des Dienstvergehens eines Beamten - Unterdrückung einer Einschreibesendung durch einen Postbeamten - Hinwegsetzung über die Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.10.1990 - 1 D 2.90

    Wegnahme eines zuvor weitgehend aufgegangenen Einschreibebriefs durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1990 - 1 D 4.90
    Sein Verbleiben im Dienst kann auch im Interesse seiner Kollegen nicht verantwortet werden (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 2.90 -).
  • BVerwG, 27.11.1990 - 1 D 16.90

    Disziplinarmaßnahme bei Diebstahl des Inhalts von Postsendungen durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1990 - 1 D 4.90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist Postunterdrückung in Verbindung mit Postberaubung rechtlich nicht anders zu beurteilen, als der Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld oder Gut (vgl. Urteil vom 27. November 1990 - BVerwG 1 D 16.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 D 3.93

    Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Öffnung von Briefsendungen und die Verletzung des Postgeheimnisses rechtlich nicht anders zu beurteilen als der Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld oder Gut, wenn das Postgeheimnis mit der Absicht verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen (Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - Urteil vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 4.90 - vgl. auch BVerwGE 76, 172 ; 83, 327 , in denen es jeweils an einer Zueignungsabsicht fehlte).

    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit im Kernbereich seiner Pflichten, daß er mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses grundsätzlich rechnen muß (z.B. Urteil vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 4.90 -).

  • BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (z.B. Urteil vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 4.90 -).
  • BVerwG, 03.11.1993 - 1 D 7.93

    Verletzung des Postgeheimnisses durch einen Postbediensteten als schweres …

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Öffnung von Briefsendungen und die Verletzung des Postgeheimnisses rechtlich nicht anders zu beurteilen als der Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld oder Gut, wenn das Postgeheimnis mit der Absicht verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen (Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - Urteil vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 4.90 -).
  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 D 2.94

    Verletzung des Briefgeheimnisses in Tateinheit mit Diebstahl durch einen …

    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauenswürdigkeit im Kernbereich seiner Pflichten, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (z.B. Urteil vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 4.90 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht