Rechtsprechung
| BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 4.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen Kassenvorschriften durch einen Beamten der Wehrbereichsverwaltung - Mehrmonatige Verspätung bei der Abrechnung erhaltener Vorschüsse für die Auszahlung von Fahrtkostenerstattungen an Reservisten - Abrechnung erst nach Einleitung disziplinarrechtlicher ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 29.10.1992 - IX VL 27/91
- BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 4.93
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 19.01.1993 - 1 D 68.91
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst auf Grund eines Dienstvergehens - …
Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 4.93
Dieser ist demgemäß nur dann zulässig, wenn erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bestehen (vgl. z.B. Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 68.91 - m.w.N. ). - BVerwG, 10.03.1992 - 1 D 50.91
Entfernung aus dem Dienst bei einer Beteiligung eines Beamten außerhalb seines …
Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 4.93
Der Senat hat deshalb in schweren Fällen außerdienstlichen Betruges grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst erkannt und nur in minderschweren Fällen eine geringere Disziplinarmaßnahme verhängt (Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ; Urteil vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 129.85 - Urteil vom 2. September 1980 - BVerwG 1 D 81.79 - ). - BVerwG, 08.12.1992 - 1 D 6.92
Fraglichkeit einer Verbesserung der Kurden in der Türkei durch das Gesetz zur …
Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 4.93
Für das Verhalten des Beamten bei der Tilgung der gegen ihn verhängten Geldstrafe (Anschuldigungspunkt 8) käme zwar bei isolierter Betrachtung nur eine Gehaltskürzung in Betracht (vgl. auch Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 D 6.92 -).
- BVerwG, 19.06.1968 - II D 42.67
Zurückweisung einer Berufung - Außerdienstliches Verhalten in einer Punktesache …
Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 4.93
Dies gilt nicht nur für im wesentlichen gleichartige Pflichtwidrigkeiten, sondern auch dann, wenn der beschuldigte Beamte sich in verschiedenartigster Weise außer Dienst ansehensschädigend verhalten hat (Urteil vom 25. Juni 1976 - BVerwG 1 D 37.75 - ; Urteil vom 19. Juni 1968 - BVerwG 2 D 42.67 - <BVerwGE 33, 162>). - BVerwG, 02.09.1980 - 1 D 81.79
Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme gegen einen bereits vorbestraften …
Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 4.93
Der Senat hat deshalb in schweren Fällen außerdienstlichen Betruges grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst erkannt und nur in minderschweren Fällen eine geringere Disziplinarmaßnahme verhängt (Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ; Urteil vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 129.85 - Urteil vom 2. September 1980 - BVerwG 1 D 81.79 - ). - BVerwG, 29.04.1986 - 1 D 129.85
Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 4.93
Der Senat hat deshalb in schweren Fällen außerdienstlichen Betruges grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst erkannt und nur in minderschweren Fällen eine geringere Disziplinarmaßnahme verhängt (Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ; Urteil vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 129.85 - Urteil vom 2. September 1980 - BVerwG 1 D 81.79 - ).
- BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
Dienstvergehen eines Beamten bei Bearbeitung von Förderanträgen in der …
Eine fahrlässige oder gar vorsätzliche Verletzung dienstlicher Pflichten kann der Ruhestandsbeamtin insoweit deshalb nicht angelastet werden (vgl. dazu auch Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 4.93 -, S. 21). - BVerwG, 07.06.1994 - 1 D 16.93
Verfälschen von Postanweisungen und Auszahlung des Unterschiedsbetrags an sich …
Es müssen demnach erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bestehen (vgl. z.B. Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 68.91 - m.w.N. ; Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 4.93 -). - BVerwG, 16.09.1998 - 1 D 64.96
Aufhebung eines Disziplinarurteils gegen einen Postzustellungebeamten in der …
Soweit nicht eine vorsätzliche Widersetzlichkeit oder eine bewußte Gleichgültigkeit gegenüber den dienstlichen Anforderungen vorliegt, stellt eine schlechte Dienstverrichtung eines Beamten nur dann eine Dienstpflichtverletzung dar, wenn eine Vielzahl von Mängel erwiesen ist, die über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen, und nicht Unvermögen, sondern echte Schuld vorliegt (vgl. Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 4.93 - Urteil vom 12. Februar 1992 - BVerwG 1 D 2.91 - , jeweils m.w.N.).
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