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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1997 - 1 D 4.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,25036
BVerwG, 10.12.1997 - 1 D 4.97 (https://dejure.org/1997,25036)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1997 - 1 D 4.97 (https://dejure.org/1997,25036)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 1 D 4.97 (https://dejure.org/1997,25036)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Aussetzung eines Disziplinarverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2013 - 6 LD 1/13

    Vorliegen des Disziplinarmaßes im Fall der Ausübung einer zunächst genehmigten …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zeigt ein Beamter, der aufgrund einer Erkrankung außerstande ist, Dienst zu verrichten, in dieser Zeit der Dienstunfähigkeit aber einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, ein Verhalten, das auf kein Verständnis stößt und geeignet ist, das Vertrauen in die Loyalität der Beamtenschaft zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 1.6.1999, a. a. O., Rn. 58; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 11.1.2007 - BVerwG 1 D 16.05 -, juris Rn. 59;… vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 20.11.1998 - 10 A 10013/98 -, juris Rn. 2; OVG NRW…, Beschluss vom 11.10.2010 - 6 B 1057/10 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 1.2.2012 - 5 ME 1/12 -).

    Gerade durch die Alimentierung auch während der Dienstunfähigkeit wird sichergestellt, dass sich ein Beamter schonen kann, um seine Genesung bestmöglich zu fördern, und nicht gezwungen ist, eine anderweitige Tätigkeit aufzunehmen, um seinen Lebensunterhalt zu sichern (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.6.1999, a. a. O., Rn. 58;… vgl. auch Urteil vom 12.2.1992 - BVerwG 1 D 2.91 -, juris Rn. 38 …und vom 14.11.2001 - BVerwG 1 D 60.00 -, juris Rn. 27).

    Wer in Zeiten der Dienstunfähigkeit ohne zwingende Notwendigkeit aus Eigennutz einer privaten Nebentätigkeit nachgeht, erweckt den Eindruck, nicht so krank zu sein, dass er zur Dienstleistung außerstande ist, dass er also seine Dienstbezüge erhält, ohne zugleich seine wiederhergestellte Arbeitskraft seinem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen (BVerwG, Urteil vom 1.6.1999, a. a. O., Rn. 58;… vgl. auch OVG Rh.-Pf., a. a. O., Rn. 2).

    Unter diesem Gesichtspunkt hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall, in dem ein Beamter zwei Jahre lang während Zeiten der Krankschreibung einer ungenehmigten Nebentätigkeit nachgegangen ist, die Versagung des Unterhaltsbeitrags wegen Unwürdigkeit für rechtmäßig erachtet (BVerwG, Urteil vom 1.6.1999 - BVerwG 1 D 4.97 -, juris Rn. 61).

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