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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.07.1983 - 1 D 41.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3461
BVerwG, 27.07.1983 - 1 D 41.82 (https://dejure.org/1983,3461)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.1983 - 1 D 41.82 (https://dejure.org/1983,3461)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 1983 - 1 D 41.82 (https://dejure.org/1983,3461)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schuldhaftes unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst - Missachtung einer Abordnungsverfügung - Beleidigungen des Dienstvorgesetzten - Uneidliche Falschaussage vor dem Arbeitsgericht - Abgrenzung innerdienstlicher von außerdienstlichen Verfehlungen - Neigung zur Wiederholung ...

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 114.65

    Versetzung eines Beamten; Beurteilungsspielraum des Dienstherrn über das …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1983 - 1 D 41.82
    Eine solche Möglichkeit reicht aber, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Februar 1969 - BVerwG 2 C 114.65 - (Buchholz 232, Nr. 11 zu § 26 BBG) entschieden hat, noch nicht aus, um die Versetzung oder Abordnung wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ermessensfehlerhaft zu machen.
  • BVerwG, 04.11.1976 - 1 D 6.76

    Disziplinarmaßnahme bei Meineid - Disziplinarmaß - Scheidungsrechtsstreit - …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1983 - 1 D 41.82
    Das entspricht der bisherigen ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 1 D 6.76 -).
  • BVerwG, 14.01.1982 - 1 D 30.81

    Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens wegen beleidigender Äußerungen …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1983 - 1 D 41.82
    In einem solchen Verfahren liegt, wie der erkennende Senat schon in seiner Entscheidung vom 14. Januar 1982 - BVerwG 1 D 30.81 - in Fortführung einer entsprechenden Rechtsprechung des früheren Bundesdisziplinarhofs zum Ausdruck gebracht hat, die Toleranzgrenze gegenüber wertenden Äußerungen einer Prozeßpartei von vornherein höher als im sonstigen dienstlichen und außerdienstlichen Leben, weil das gerichtliche Verfahren sich im allgemeinen in einer Atmosphäre abspielt, die durch bisweilen rauhe, aggressive Formulierungen gekennzeichnet wird.
  • BVerwG, 24.09.1986 - 1 D 81.86

    Diebstahl durch einen Bahnbeamten auf dem Bahngelände - Abgrenzung zwischen …

    Er beruft sich für seinen Standpunkt auf die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 27. Juli 1983 - BVerwG 1 D 41.82 - und vom 12. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 83.82 - (ZBR 1984, 156 = DÖV 1984, 352).

    In der Sache BVerwG 1 D 41.82 hat es sich um Beleidigungen von Dienstvorgesetzten und Vorgesetzten, in der Sache BVerwG 1 D 83.82 um solche von dritten Personen unter Mißbrauch des dienstlichen Fernmeldeanschlusses gehandelt.

  • BVerwG, 18.04.1985 - 1 D 61.84

    Unfallflucht außerhalb des Dienstes eines Beamten der Deutschen Bundespost - …

    Auch verletzt er die Treuepflicht, die er seinem Dienstherrn schuldet und die von ihm erwarten läßt, daß er die vom Staat eingesetzten Gerichte bei der Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben unterstützt und nicht der in erster Linie zu diesen Aufgaben gehörenden Wahrheitsfindung entgegenwirkt (Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 1 D 41.82 -).
  • VG Meiningen, 02.06.2008 - 6 D 60008/06

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zur Festlegung der angemessenen …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat beispielsweise auf Entfernung aus dem Dienst bzw. Aberkennung des Ruhegehalts in einem Fall uneidlicher Falschaussage und daneben anderer erheblicher Verfehlungen, insbesondere Fernbleiben vom Dienst (BVerwG, U. v. 27.07.1983, 1 D 41.82, Juris), sowie bei fortgesetztem Meineid als innerdienstliches Dienstvergehen (BVerwG, U. v. 21.06.1983, 1 D 55.82, Juris) erkannt.
  • BVerwG, 08.12.1987 - 1 D 34.87

    Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten - Verurteilung eines Beamten wegen …

    Entfernung aus dem Dienst bzw. Aberkennung des Ruhegehalts bei uneidlicher Falschaussage und daneben anderen erheblichen Verfehlungen, insbesondere Fernbleiben vom Dienst (Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 1 D 41.82 -), sowie bei fortgesetztem Meineid als innerdienstliches Dienstvergehen (Urteil vom 21. Juni 1983 - BVerwG 1 D 55.82 - ):.
  • BVerwG, 03.05.1988 - 1 D 144.87
    Dabei legen vor allem die zuletzt genannten Straftaten im Hinblick auf die schwere Beeinträchtigung der gerichtlichen Rechtspflege für sich allein die Beendigung des Beamtenverhältnisses nahe (Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 1 D 41.82 -).
  • BVerwG, 08.05.1985 - 1 D 67.84

    Beleidigung von Vorgesetzten im Dienst - Trinken von Alkohol im Dienst - Geldbuße …

    In einem solchen Verfahren liegt, wie der erkennende Senat schon in seinen Entscheidungen vom 27. Juli 1983 - BVerwG 1 D 41.82 - und vom 14. Januar 1982 - BVerwG 1 D 30.81 - in Fortführung einer entsprechenden Rechtsprechung des früheren Bundesdisziplinarhofs zum Ausdruck gebracht hat, die Toleranzgrenze gegenüber wertenden Äußerungen eines Beteiligten von vornherein höher als im sonstigen dienstlichen und außerdienstlichen Leben, weil das gerichtliche wie das Disziplinarverfahren sich im allgemeinen in einer Atmosphäre abspielen, die durch bisweilen rauhe, aggressive Formulierungen gekennzeichnet sein mag.
  • BVerwG, 14.11.1984 - 1 D 88.84

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen

    Der erkennende Senat hat deshalb in solchen Fällen wiederholt die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (vgl. zuletzt Urteile vom 22. Mai 1984 - BVerwG 1 D 114.83 - BVerwG Dok.Ber. B 1984, 231, vom 27. Juli 1983 - BVerwG 1 D 41.82 - und vom 18. Mai 1983 - BVerwG 1 D 65.82 - m.w.N.).
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