Rechtsprechung
| BVerwG, 03.04.1990 - 1 D 41.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Dauernde Dienstunfähigkeit eines Beamten wegen einer früheren Alkoholerkrankung - Irrige Annahme einer Dienstunfähigkeit - Vorsätzliches unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst - Gebot des Erscheinens zum Dienst als Grundpflicht eines Beamten - Notwendigkeit der Entfernung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 07.04.1989 - II VL 2/89
- BVerwG, 03.04.1990 - 1 D 41.89
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.11.1989 - 1 D 3.89
Tätigkeit als Beamter der Deutschen Bundesbahn - Angemessenheit der disziplinaren …
Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 1 D 41.89
Setzt sich der Beamte dennoch über diese Erkenntnis hinweg, dann offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel die Dienstentfernung die Folge sein muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt u.a. Urteile vom 8. November 1989 - BVerwG 1 D 3.89 -, vom 7. Juni 1989 - BVerwG 1 D 31.88 - sowie vom 5. Mai 1988 - BVerwG 1 D 129.87 -). - BVerwG, 07.06.1989 - 1 D 31.88
Zubilligung eines Unterhaltsbeitrages nach Entfernung aus dem Dienst wegen eines …
Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 1 D 41.89
Setzt sich der Beamte dennoch über diese Erkenntnis hinweg, dann offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel die Dienstentfernung die Folge sein muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt u.a. Urteile vom 8. November 1989 - BVerwG 1 D 3.89 -, vom 7. Juni 1989 - BVerwG 1 D 31.88 - sowie vom 5. Mai 1988 - BVerwG 1 D 129.87 -). - BVerwG, 05.05.1988 - 1 D 129.87
Fernbleiben vom Dienst eines Bundesbahnbeamten - Entfernung aus dem Dienst - …
Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 1 D 41.89
Setzt sich der Beamte dennoch über diese Erkenntnis hinweg, dann offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel die Dienstentfernung die Folge sein muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt u.a. Urteile vom 8. November 1989 - BVerwG 1 D 3.89 -, vom 7. Juni 1989 - BVerwG 1 D 31.88 - sowie vom 5. Mai 1988 - BVerwG 1 D 129.87 -).
- BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90
Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte …
B 1987, 137 ; Urteil vom 5. Mai 1988 - BVerwG 1 D 129.87 - ; Urteil vom 7. Juni 1989 - BVerwG 1 D 31.88 - ; Urteil vom 8. November 1989 - BVerwG 1 D 3.89 - ; Urteil vom 3. April 1990 - BVerwG 1 D 41.89 - BVerwG Dok.Ber. - BVerwG, 07.11.1990 - 1 D 33.90
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen
Setzt sich ein Beamter über diese Erkenntnis hinweg, dann offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel die Dienstentfernung die Folge sein muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt u.a. Urteil vom 3. April 1990 - BVerwG 1 D 41.89 - , vom 8. November 1989 - BVerwG 1 D 3.89 -, vom 7. Juni 1989 - BVerwG 1 D 31.88 - sowie vom 5. Mai 1988 - BVerwG 1 D 129.87 -). - BVerwG, 25.06.1991 - 1 D 74.90
Unerlaubtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst über einen langen Zeitraum als …
Setzt sich der Beamte dennoch über diese Erkenntnis hinweg, dann offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel die Entfernung aus dem Dienst die Folge sein muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 3. April 1990 - BVerwG 1 D 41.89 - m.w.N.). - BVerwG, 04.09.1990 - 1 D 68.89
Dienstentfernung eines Schalterbeamten wegen strafrechtlicher Verurteilung
Dem Bundesdisziplinargericht ist auch darin beizupflichten, daß das wochenlange unentschuldigte Fernbleiben vom Dienst, für sich allein genommen, ebenfalls die Entfernung aus dem Dienst rechtfertigen könnte (vgl. Urteil vom 3. April 1990 - BVerwG 1 D 41.89 - ).
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