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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.1999 - 1 D 41.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20772
BVerwG, 19.05.1999 - 1 D 41.98 (https://dejure.org/1999,20772)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1999 - 1 D 41.98 (https://dejure.org/1999,20772)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 1 D 41.98 (https://dejure.org/1999,20772)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarisch vorwerfbare dienstliche Auswirkungen der Alkoholabhängigkeit eines Beamten - Kausalität zwischen Abbruch der Entziehungskur und Eintritt der Dienstunfähigkeit - Rückfall bei Alkoholabhängigkeit - Ruhegehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.09.1994 - 1 D 62.93

    Ruhegehaltskürzung eines Postbeamten wegen Rückfalls in die Alkoholsucht - …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 1 D 41.98
    Die Dauer der Abstinenz ist ein wichtiges Indiz für den Erfolg einer Entziehungskur (Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 62.93 - m.w.N.).

    Zu den konkreten Pflichten in diesem Zusammenhang gehört demnach auch, nach einer Entzugsbehandlung den Griff zum sog. "ersten Glas" Alkohol zu unterlassen, weil jedweder Genuß von Alkohol nach einer Entzugstherapie das Verlangen nach weiterem Alkohol wieder aufleben läßt und so erfahrungsgemäß in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit zurückführen kann (Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 62.93 - a.a.O., m.w.N.).

    Zu den dienstlichen Auswirkungen eines Rückfalls in die Alkoholsucht gehört nach der Rechtsprechung des Senats auch die Abwesenheit vom Dienst infolge der Durchführung einer erneuten Entziehungskur (Urteil vom 10. Februar 1987 - BVerwG 1 D 67.86 - <BVerwGE 83, 283>; Urteil vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 D 144.86 - ; Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 62.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 09.01.1980 - 1 D 40.79

    Wer trinkt, der fliegt - Für Beamte ist das Risiko geringer

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 1 D 41.98
    Die Alkoholabhängigkeit als solche und die sich allein daraus ergebenden dienstlichen Auswirkungen begründen aber noch keinen disziplinarischen Vorwurf (vgl. Urteil vom 9. Januar 1980 - BVerwG 1 D 40.79 - DÖV 1980, 380 = NJW 1980, 1347 f.>).
  • BVerwG, 11.08.1992 - 1 D 47.91

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 1 D 41.98
    Die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme verhängt der Senat regelmäßig nur dann, wenn ein Beamter durch einen Rückfall in die Alkoholsucht seine dauernde Dienstunfähigkeit herbeigeführt hat (z.B. Urteil vom 11. August 1992 - BVerwG 1 D 47.91 - m.w.N.; vgl. aber auch Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 1 D 57.82 - zu Besonderheiten bei Lokomotivführern, die ihre Betriebsdienstuntauglichkeit herbeiführten und deshalb aus dem Dienst entfernt wurden).
  • BVerwG, 10.02.1987 - 1 D 67.86

    Rückfall in Alkoholabhängigkeit - Erneuter Dienstausfall - Dienstvergehen - …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 1 D 41.98
    Zu den dienstlichen Auswirkungen eines Rückfalls in die Alkoholsucht gehört nach der Rechtsprechung des Senats auch die Abwesenheit vom Dienst infolge der Durchführung einer erneuten Entziehungskur (Urteil vom 10. Februar 1987 - BVerwG 1 D 67.86 - <BVerwGE 83, 283>; Urteil vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 D 144.86 - ;… Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 62.93 - a.a.O.).
  • BVerwG, 09.07.1987 - 1 D 144.86

    Alkoholabhängigkeit - Schuldhafter Rückfall - Disziplinarmaß - Dienstentfernung

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 1 D 41.98
    Zu den dienstlichen Auswirkungen eines Rückfalls in die Alkoholsucht gehört nach der Rechtsprechung des Senats auch die Abwesenheit vom Dienst infolge der Durchführung einer erneuten Entziehungskur (Urteil vom 10. Februar 1987 - BVerwG 1 D 67.86 - <BVerwGE 83, 283>; Urteil vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 D 144.86 - ;… Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 62.93 - a.a.O.).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 1 D 57.82

    Schuldhafte Betriebsdienstuntauglichkeit durch Alkoholismus und Ablehnung einer …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 1 D 41.98
    Die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme verhängt der Senat regelmäßig nur dann, wenn ein Beamter durch einen Rückfall in die Alkoholsucht seine dauernde Dienstunfähigkeit herbeigeführt hat (z.B. Urteil vom 11. August 1992 - BVerwG 1 D 47.91 - m.w.N.; vgl. aber auch Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 1 D 57.82 - zu Besonderheiten bei Lokomotivführern, die ihre Betriebsdienstuntauglichkeit herbeiführten und deshalb aus dem Dienst entfernt wurden).
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