Rechtsprechung
| BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung des Postgeheimnisses durch einen Postbediensteten als schweres Dienstvergehen - Dienstvergehen durch außerdienstliche Trunkenheitsfahrt - Ausschluss der Schuldfähigkeit wegen Alkoholmißbrauchs - Beurteilung der Schuld bei alkoholbedingter schwerer ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 23.03.1994 - III VL 14/93
- BVerwG, 24.06.1994 - 1 DB 16.94
- BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 23.94
Entfernung aus dem Dienst
Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94
Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder eine lange Dienstzeit noch die Unbescholtenheit in disziplinarer Hinsicht, noch die Folgen einer Entfernung aus dem Dienst, für die der Beamte im übrigen selbst verantwortlich ist, ein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen können (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 -).Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, läßt im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit erkennen, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - ).Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - a.a.O.).
- BGH, 20.09.1988 - 1 StR 369/88
Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Betäubungsmittelabhängigen
Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94
Gestützt wird diese Bewertung schließlich durch die Erkenntnis, daß durch Alkoholaufnahme ausgelöste schwerste Persönlichkeitsveränderungen in der Regel erst nach langjährigem Suchtmittelgenuß eintreten (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 1988 - 1 StR 369/88 - NStZ 1989, 17 - zur Abhängigkeit von Betäubungsmitteln).
- BVerwG, 27.08.1984 - 1 DB 25.84
Altersruhegeld - Nachversicherung - Dienstherr - Unterhaltsbeitrag
Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94
Dieser Zweck des Unterhaltsbeitrags, den Verurteilten und seine Familie für eine Übergangszeit vor Not zu schützen (Beschluß vom 27. August 1984 - BVerwG 1 DB 25.84 - BVerwGE 76, 186 [BVerwG 27.08.1984 - 1 DB 25/84]), ist hier bereits durch das Gehalt der Ehefrau sichergestellt. - BVerwG, 17.07.1984 - 1 DB 23.84
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94
Dagegen können bei der Prüfung der Bedürftigkeit eventuell noch bestehende Darlehnsverbindlichkeiten nicht berücksichtigt werden, denn der Unterhaltsbeitrag ist nach seiner gesetzlichen Zielrichtung nicht zur Tilgung von Schulden bestimmt (Beschluß vom 17. Juli 1984 - BVerwG 1 DB 23.84 - m.w.N.). - BVerwG, 25.03.1980 - 1 D 14.79
Gesetzlich geordnetes Verfahren - Übernahme von Feststellungen - Sachentscheidung …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94
Der Senat hat deshalb den Sachverhalt selbst festzustellen und disziplinarrechtlich zu würdigen, wobei sich die Nachprüfung auch auf den Anschuldigungspunkt 3 - insoweit ist erstinstanzlich eine Freistellung erfolgt - zu erstrecken hat (Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 1 D 14.79 - BVerwGE 63, 353 [BVerwG 25.03.1980 - 1 D 14/79]). - BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91
Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität
Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94
Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit oder in extremen Ausnahmefällen gar Schuldunfähigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat, wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder die Tat im Zustand eines akuten Rausches verübt hat (Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - ; Urteil vom 8. September 1993 - BVerwG 1 D 20.93 - Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 -). - BVerwG, 21.07.1993 - 1 D 46.92
Disziplinarverfahren gegen einen Posthauptschaffner wegen dienstlicher Vergehen - …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94
In einem solchen Fall kann von dem Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (vgl. Urteil vom 21. Juli 1993 - BVerwG 1 D 46.92 - m.w.N.). - BVerwG, 11.04.1995 - 1 D 46.94
Postbeamter des mittleren Dienstes - Zueignung vereinnahmter Paketgebühren über …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94
Auch der Hinweis des Beamten auf eine zur Tatzeit negative Lebensphase (Eheprobleme) kann bei Zugriffsdelikten nicht zu einer milderen Bewertung führen (urteil vom 11. April 1995 - BVerwG 1 D 46.94 -). - BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 74.92
Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94
Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit oder in extremen Ausnahmefällen gar Schuldunfähigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat, wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder die Tat im Zustand eines akuten Rausches verübt hat (Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - ; Urteil vom 8. September 1993 - BVerwG 1 D 20.93 - Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 -). - BVerwG, 08.09.1993 - 1 D 20.93
Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung …
- BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00
Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens …
Dabei ist die Tatsache, dass die Beamtin das sich zugeeignete Geld anschließend - aus welchen Gründen auch immer - wieder vernichtet hat, disziplinar nicht anders zu beurteilen, als die unerlaubte Ansichnahme dienstlich anvertrauten Geldes zu - ggf. vorübergehenden - privaten Zwecken (vgl. zum Parallelfall des Zugriffs auf anvertrautes Beförderungsgut, das anschließend vernichtet wird, Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 43.94 - Urteil vom 27. November 1991 - BVerwG 1 D 66.90 -). - BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02
Postbetriebsassistent; Unterschlagung von Geldern aus einer bei einem …
Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit oder in extremen Ausnahmefällen gar Schuldunfähigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat, wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder die Tat im Zustand eines akuten Rausches verübt hat (stRspr, z.B. Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 43.94 - Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - <NJW 1993, 2632>). - BVerwG, 14.10.1997 - 1 D 60.96
Veruntreuung von eingezogenen Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten eines …
Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit oder eine Schuldunfähigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat, wenn der Betreffende Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder die Tat im Zustand eines akuten Rausches verübt hat (Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 43.94 -).
- BVerwG, 12.08.1997 - 1 D 78.96
Mehrfacher Diebstahl als Dienstvergehen im Postbetrieb - Entfernung aus dem …
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, läßt im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit erkennen, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (z.B. Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 43.94 -). - BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 15.02
Keine Schuldunfähigkeit auf Grund einer Alkoholabhängigkeit - Vorliegen von …
Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit oder in extremen Ausnahmefällen gar Schuldunfähigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat, wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder die Tat im Zustand eines akuten Rausches verübt hat (stRspr, z.B. Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 43.94 -). - BVerwG, 20.02.1996 - 1 DB 2.96
Disziplinarverfahren gegen einen Ruhestandsbeamten wegen der Entwendung von …
Die Voraussetzungen für die Anerkennung weiterer Milderungsgründe sind ebenfalls nicht erkennbar, insbesondere entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder eine lange unbescholtene Dienstzeit noch eine negative Lebensphase zur Tatzeit ein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen könnten (vgl. u.a. Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 43.94 -).
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