Rechtsprechung
| BVerwG, 09.07.1996 - 1 D 43.95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 09.03.1995 - X VL 4/95
- BVerwG, 09.07.1996 - 1 D 43.95
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 10.03.1992 - 1 D 50.91
Entfernung aus dem Dienst bei einer Beteiligung eines Beamten außerhalb seines …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1996 - 1 D 43.95
Wer sich außerhalb des Dienstes schwerwiegender Betrügereien schuldig macht, erschüttert mithin das Vertrauen der Verwaltung in seine Redlichkeit und Ehrlichkeit im allgemeinen nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage, das sich nicht nur nach der Legaldefinition des Gesetzes (§ 2 Abs. 1 BBG), sondern auch als Folge der für den ordnungsgemäßen Ablauf der öffentlichen Verwaltung bestehenden Erfordernisse als ein Treue- und damit Vertrauensverhältnis darstellt (vgl. Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 -, Urteil vom 13. Juli 1994 - BVerwG 1 D 56.93 -, Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - , Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85 - ). - BVerwG, 09.05.1995 - 1 D 17.94
Veruntreuung von Nachnahmebeträgen und von Paketzustellungsentgelten durch einen …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1996 - 1 D 43.95
In einem solchen Fall kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine Milderung dann nicht in Betracht, wenn es sich um die eigennützige Verletzung von leicht einsehbaren Kernpflichten handelt (vgl. Urteil vom 9. Mai 1995 - BVerwG 1 D 17.94 - m.w.N.). - BVerwG, 13.07.1994 - 1 D 56.93
Auszug aus BVerwG, 09.07.1996 - 1 D 43.95
Wer sich außerhalb des Dienstes schwerwiegender Betrügereien schuldig macht, erschüttert mithin das Vertrauen der Verwaltung in seine Redlichkeit und Ehrlichkeit im allgemeinen nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage, das sich nicht nur nach der Legaldefinition des Gesetzes (§ 2 Abs. 1 BBG), sondern auch als Folge der für den ordnungsgemäßen Ablauf der öffentlichen Verwaltung bestehenden Erfordernisse als ein Treue- und damit Vertrauensverhältnis darstellt (vgl. Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 -, Urteil vom 13. Juli 1994 - BVerwG 1 D 56.93 -, Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - , Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85 - ).
- BVerwG, 06.09.1995 - 1 D 48.94
Außerdienstliche Straftat als Dienstvergehen - Beurteilung der …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1996 - 1 D 43.95
Wer sich außerhalb des Dienstes schwerwiegender Betrügereien schuldig macht, erschüttert mithin das Vertrauen der Verwaltung in seine Redlichkeit und Ehrlichkeit im allgemeinen nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage, das sich nicht nur nach der Legaldefinition des Gesetzes (§ 2 Abs. 1 BBG), sondern auch als Folge der für den ordnungsgemäßen Ablauf der öffentlichen Verwaltung bestehenden Erfordernisse als ein Treue- und damit Vertrauensverhältnis darstellt (vgl. Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 -, Urteil vom 13. Juli 1994 - BVerwG 1 D 56.93 -, Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - , Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85 - ). - BVerwG, 12.06.1985 - 1 D 9.85
Betrug und Urkundenfälschung außerhalb des Dienstes Ruhestandsbeamter - …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1996 - 1 D 43.95
Wer sich außerhalb des Dienstes schwerwiegender Betrügereien schuldig macht, erschüttert mithin das Vertrauen der Verwaltung in seine Redlichkeit und Ehrlichkeit im allgemeinen nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage, das sich nicht nur nach der Legaldefinition des Gesetzes (§ 2 Abs. 1 BBG), sondern auch als Folge der für den ordnungsgemäßen Ablauf der öffentlichen Verwaltung bestehenden Erfordernisse als ein Treue- und damit Vertrauensverhältnis darstellt (vgl. Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 -, Urteil vom 13. Juli 1994 - BVerwG 1 D 56.93 -, Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - , Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85 - ). - BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 61.94
Entfernung aus dem Dienst trotz vorläufiger Weiterbeschäftigung nach …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1996 - 1 D 43.95
Nichts anderes kann aber für die selbstverständlichen Grundpflichten eines jeden Beamtenverhältnisses gelten (vgl. Urteil vom 8. August 1995 - BVerwG 1 D 61.94 -), zu denen nach der Definition des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG auch der außerdienstliche Pflichtenkreis gehört.
- BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 57.99
Vorliegen eines Dienstvergehens - Erneute Vorlage nicht entwerteter …
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Milderung dann ausscheidet, wenn es sich um die Verletzung von leicht einsehbaren Kernpflichten und selbstverständlichen Grundpflichten des Beamten handelt (Urteil vom 9. Juli 1996 - BVerwG 1 D 43.95 - Urteil vom 28. März 2000 - BVerwG 1 D 8.99 -). - BVerwG, 28.03.2000 - 1 D 8.99
Bewertung von außerdienstlichen Warenkreditbetrügereien und Diebstahl …
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 9. Juli 1996 - BVerwG 1 D 43.95 - Urteil vom 10. Juli 1996 a.a.O., jeweils m.w.N.) grundsätzlich davon aus, daß eine Milderung dann nicht in Betracht kommt, wenn es sich z.B. um die eigennützige Verletzung leicht einsehbarer Grundpflichten des Beamten handelt. - BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00
Disziplinarverfahren gegen einen Bahnbeamten; Entwendung von Dieselkraftstoff der …
Zu diesen zählt die Pflicht, Eigentum und Vermögen des Dienstherrn (bzw. bei Bahnbeamten: der Bahn) nicht zu schädigen (vgl. Urteil vom 24. Januar 2001 - BVerwG 1 D 57.99 - Urteil vom 9. Juli 1996 - BVerwG 1 D 43.95 -). - BVerwG, 26.02.1997 - 1 D 4.96
Kürzung der Dienstbezüge eines Beamten wegen einer Dienstpflichtverletzung - …
Dieser Milderungsgrund ist hier - trotz der eigennützigen Verletzung leicht einsehbarer Kernpflichten eines Kassenbeamten - anwendbar, da es nicht um die Verhängung der Höchstmaßnahme geht (Urteil vom 9. Juli 1996 - BVerwG 1 D 43.95 - Urteil vom 9. Mai 1995 - BVerwG 1 D 17.94 -).
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