Rechtsprechung
| BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 44.80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,6389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BDiszG, 15.04.1980 - IV VL 14/80
- BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 44.80
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.05.1968 - I D 44.67
Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 44.80
Hierfür bestehen - abweichend von dem in dem Urteil vom 15. Mai 1968 (BVerwGE 33, 155) behandelten Fall - nach Lage der Sache keine Anhaltspunkte. - BVerwG, 24.07.1968 - III D 10.68
Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 44.80
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich bei einem Ruhestandsbeamten eine zusätzliche Disziplinarmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Pflichtenmahnung im Sinne von § 14 BDO nur zulässig, wenn zwischen der von ihm als einem aktiven Beamten verletzten Pflicht und dem Pflichtenkreis eines Ruhestandsbeamten ein Zusammenhang besteht, der befürchten läßt, daß der nunmehrige Ruhestandsbeamte seine durch § 77 Abs. 2 BBG beschränkten Pflichten verletzen könnte (BVerwGE 33, 174; BVerwG Dok.Ber. B 1976, 194; 1978, 179; Urteile vom 27. Februar 1980 - BVerwG 1 D 27.79 - und 25. Februar 1981 - BVerwG 1 D 12.80 -). - BVerwG, 25.02.1981 - 1 D 12.80
Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 44.80
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich bei einem Ruhestandsbeamten eine zusätzliche Disziplinarmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Pflichtenmahnung im Sinne von § 14 BDO nur zulässig, wenn zwischen der von ihm als einem aktiven Beamten verletzten Pflicht und dem Pflichtenkreis eines Ruhestandsbeamten ein Zusammenhang besteht, der befürchten läßt, daß der nunmehrige Ruhestandsbeamte seine durch § 77 Abs. 2 BBG beschränkten Pflichten verletzen könnte (BVerwGE 33, 174; BVerwG Dok.Ber. B 1976, 194; 1978, 179; Urteile vom 27. Februar 1980 - BVerwG 1 D 27.79 - und 25. Februar 1981 - BVerwG 1 D 12.80 -). - BVerwG, 27.02.1980 - 1 D 27.79
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 44.80
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich bei einem Ruhestandsbeamten eine zusätzliche Disziplinarmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Pflichtenmahnung im Sinne von § 14 BDO nur zulässig, wenn zwischen der von ihm als einem aktiven Beamten verletzten Pflicht und dem Pflichtenkreis eines Ruhestandsbeamten ein Zusammenhang besteht, der befürchten läßt, daß der nunmehrige Ruhestandsbeamte seine durch § 77 Abs. 2 BBG beschränkten Pflichten verletzen könnte (BVerwGE 33, 174; BVerwG Dok.Ber. B 1976, 194; 1978, 179; Urteile vom 27. Februar 1980 - BVerwG 1 D 27.79 - und 25. Februar 1981 - BVerwG 1 D 12.80 -).
- BVerwG, 28.11.1984 - 1 D 102.84
Wiederholte Warenhausdiebstähle - Disziplinarmaß - Dienstgradherabsetzung - …
In folgenden weiteren Fällen hat er ebenfalls Gehaltskürzungen für geboten gehalten, das Verfahren aber nach § 14 der Bundesdisziplinarordnung eingestellt: Urteile vom 29. April 1981 - BVerwG 1 D 44.80 -, 25. Februar 1981 - BVerwG 1 D 12.80 -, 17. Dezember 1980 - BVerwG 1 D 124.79 -, 5. August 1980 - BVerwG 1 D 73.79 - (BVerwGE 73, 53 = BVerwG Dok.Ber. B 1981, 5) und vom 14. Dezember 1977 - BVerwG 1 D 30.77 - (BVerwGE 53, 355 = BVerwG Dok.Ber. B 1978, 105).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.