Rechtsprechung
| BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge eines Postbeamten - Anforderungen an die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens durch die Einleitungsbehörde - Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - Anforderungen an die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 28.04.1994 - XIV VL 36/93
- BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
- BVerwG, 24.10.1995 - 1 D 44.94
Papierfundstellen
- BVerwGE 103, 208
- NVwZ 1995, 1004 (Ls.)
- NVwZ-RR 1995, 450
- DÖV 1995, 562
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 01.11.1985 - 1 DB 45.85
Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
Bestätigt wird dies weiter durch die Tatsache, daß der Beamte vor Erlaß der Verfügung von der Behörde nicht aufgefordert worden war, seine aktuellen Vermögensverhältnisse darzulegen; soweit in diesem Unterlassen zugleich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu sehen ist, ist dieser Verfahrensfehler inzwischen durch die vom Beamten vorgebrachten Einwendungen geheilt (vgl. dazuBeschluß vom 1. November 1985 - BVerwG 1 DB 45.85 - BVerwGE 83, 77). - BVerwG, 04.08.1982 - 1 DB 14.82
Einbehaltung von Gehaltsteilen - Höhe des Einbehaltungsbetrages - Lebensumstände …
Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
Anders als bei einem Unterhaltsbeitrag, der nur den notdürftigen Unterhalt eines ehemaligen Beamten sichern soll, ist bei der Einbehaltung von Gehaltsteilen auf die Lebensverhältnisse des Beamten und auf dessen individuelle Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen(Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 1 DB 14.82 - BVerwGE 76, 16 ). - BVerwG, 08.03.1985 - 1 DB 12.85
Aufhebung einer Einbehaltungsanordnung - Einleitungsbehörde - Pflichtgemäßes …
Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
Im Rahmen ihrer Pflicht, die Berechtigung von Anordnungen nach §§ 91 ff. BDO fortlaufend zu überwachen, sie insbesondere einer veränderten Sach- und Rechtslage anzupassen (vgl. § 95 Abs. 2 BDO;Beschluß vom 8. März 1985 - BVerwG 1 DB 12.85 - BVerwGE 76, 344 ), kann die Einleitungsbehörde die Höhe des Einbehaltungssatzes nach pflichtgemäßem Ermessen neu bestimmen.
- BVerwG, 28.12.1992 - 1 DB 29.92
Einleitung eines Disziplinarverfahrens und vorläufige Enthebung aus dem Dienst - …
Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
Dabei bietet aber nur eine vollständige und zweifelsfreie Offenlegung der Vermögensverhältnisse durch den Beamten Gewähr dafür, daß seine persönlichen Lebensumstände und individuellen Bedürfnisse bei der Errechnung der Einbehaltungsquote im richtigen Maß berücksichtigt werden(Beschluß vom 28. Dezember 1992 - BVerwG 1 DB 29.92 -). - BVerwG, 27.10.1983 - 1 D 62.83
Disziplinarverfahren gegen Beamten - Einbehaltung von 40 vom Hundert der …
Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
Der Senat ist zur Entscheidung berufen, da das Verfahren in der Hauptsache gegenwärtig beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist(Beschluß vom 27. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 62.83 - m.w.N.). - BVerwG, 02.10.1973 - I DB 10.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
Sie ist vielmehr aufzuheben, und zwar mit rückwirkender Kraft, da der Beamte Anspruch auf Rechtsschutz gegenüber der angefochtenen Entscheidung nicht erst im gegenwärtigen Zeitpunkt hat, sondern für den gesamten Zeitraum, in dem die Maßnahme seine Rechte beeinträchtigt hat (Beschluß vom 2. Oktober 1973 - I DB 10.73 - BVerwGE 46, 166 ). - BVerwG, 10.10.1988 - 1 DB 27.88
Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
Deshalb sind seine Vermögensverhältnisse im Zusammenhang mit der Einbehaltung von Gehaltsteilen sowohl zum Zeitpunkt ihrer Anordnung als auch danach von Amts wegen zu überprüfen (Beschluß vom 10. Oktober 1988 - BVerwG 1 DB 27.88 - m.w.N.).
- BVerwG, 13.08.2026 - 2 WDB 3.26
Teilweise Aufhebung einer ermessensfehlerhaften Anordnung der Einbehaltung von …
Erlässt sie eine Einbehaltensanordnung, ist sie zur fortlaufenden Prüfung verpflichtet, ob sich Umstände geändert haben, die für die Einbehaltung dem Grunde oder der Höhe nach von Bedeutung wären (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 1995 - 1 D 44.94 - BVerwGE 103, 208 …und vom 22. Mai 2000 - 1 DB 8, 00 - juris Rn. 13). - BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00
Anforderungen an die Festlegung des Einhaltungssatzes von Beamtenbezügen als …
Die Einbehaltung darf jedoch wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen oder nicht wiedergutzumachenden Nachteilen führen (stRspr, vgl. z.B. Beschluß vom 16. April 1996 - BVerwG 1 DB 6, 96 - m.w.N.; Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 1 D 44.94 - ; Beschluß vom 16. Februar 2000 - BVerwG 1 DB 21.99 -).Sie ist von Amts wegen zu fortlaufender Prüfung verpflichtet, ob sich Umstände geändert haben, die für die Einbehaltung dem Grunde oder der Höhe nach von Bedeutung wären, und sie ist gegebenenfalls berechtigt oder gar verpflichtet, eine ursprünglich getroffene Anordnung zu ändern (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1995, a.a.O.;… Beschluß vom 16. April 1996, a.a.O.).
Sie ist daher mit rückwirkender Kraft aufzuheben (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1995, a.a.O.; Beschluß vom 2. Oktober 1973 - I DB 10.73 - <BVerwGE 46, 166 [167)>).
- VG Magdeburg, 09.07.2018 - 15 B 9/18
Disziplinarverfahren; Gerichts- und Anwaltskosten; Ermittlung der …
Denn der Dienstherr hat die Pflicht, die Berechnung von Anordnungen nach § 38 Abs. 2 DG LSA fortlaufend zu überwachen, wie insbesondere einer veränderten Sach- und Rechtslage anzupassen, was sich bereits aus § 38 Abs. 4 DG LSA ergibt (vgl. nur: BVerwG, Beschl. vom 06.02.1995, 1 D 44.94; juris).Das Gericht weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Rechtsansicht des Antragsgegners zutreffend ist, dass auch bei einer neuen ermessensfehlerfreien Berechnung des Kürzungssatzes, diese neue Festsetzung wiederum rückwirkend zum 01.12.2017 erfolgen kann (so stetige Rechtsprechung: vgl. nur: BVerwG, Beschl. vom 06.02.1995, 1 D 44.94; VG Berlin, Beschl. vom 06.12.2005, 80 Dn 37.05; juris).
- VGH Bayern, 08.03.2022 - 16a DS 22.110
Einbehalt der Dienstbezüge bei vorläufiger Dienstenthebung - hier: …
Es muss deshalb nachvollziehbar zunächst von den Verbindlichkeiten des Beamten ausgegangen und erst dann bestimmt werden, ob eine Einbehaltungsanordnung möglich und in welchem Umfang sie gegebenenfalls gerechtfertigt ist (BVerwG, B.v. 6.2.1995 - 1 D 44.94 - juris Rn. 7 zu § 92 BDO).Der Dienstherr ist dabei nicht berechtigt, dem Beamten die Möglichkeit zur Tilgung seiner Schulden zu nehmen (…BVerwG, B.v. 4.8.1982 - 1 DB 14.82 - juris Rn. 16 f. zu § 92 BDO); er darf ihn nicht der Notwendigkeit preisgeben, seinen ihm gesetzlich obliegenden oder vertraglich eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können (zu allem BVerwG, B.v. 6.2.1995 a.a.O. juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 06.11.2007 - 16a CD 07.2007 Denn nach ständiger Rechtsprechung unterliegt die Ermessensentscheidung der Disziplinarbehörde über die Höhe des Einbehaltungssatzes nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle und ist somit nur auf Ermessensfehler zu überprüfen (vgl. nur: BVerwG vom 18.8.1969 BVerwGE 33, 332/333; vom 4.8.1982 BVerwGE 76, 16/17; vom 6.2.1995 BVerwGE 103, 208/211; vom 22.5.2000 Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 4; vom 3.7.2001 Az. 1 DB 17/01 Juris; BayVGH vom 2.6.1997 Az. 16 DS 96.4111 S. 14 AU;… so auch: Köhler/Ratz, a.a.O., RdNr. 10 zu § 63;… Zängl, a.a.O., RdNr. 4 zu Art. 84 BayDO).
Die Disziplinarbehörde hat somit im Rahmen einer Gesamtbetrachtung den laufenden Einkünften der Familie - einschließlich des Einkommens der Ehefrau und des zufließenden Kindergeldes - den Gesamtbedarf der Familie gegenüberzustellen (st.Rspr. BVerwG vom 18.8.1969 BVerwGE 33, 332/333; vom 4.8.1982 BVerwGE 76, 16/18; vom 6.2.1995 BVerwGE 103, 208/209 f.; vom 16.4.1996 DokBerB 1996, 191/194; vom 29.5.1996 Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 3;vom 3.4.2000 Az. 1 D 65.98 ; vom 22.5.2000 Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 4;… BayVGH vom 2.6.1997 a.a.O.;… vgl. zum Ganzen auch: Köhler/Ratz, a.a.O., RdNr. 9 zu § 38 BDG ;… Claussen/Janzen, BDO, 6. Aufl. 1990, RdNr. 5a zu § 92).
- OVG Sachsen, 02.12.2013 - D 6 B 147/12
Verbleiben von amtsangemessenen Dienstbezügen eines Beamten nach einer …
Das Verwaltungsgericht hat die Kürzung der Dienstbezüge auch zu Recht mit 16 rückwirkender Kraft aufgehoben, da der Beamte Anspruch auf Rechtsschutz gegenüber der angefochtenen Entscheidung nicht erst im Entscheidungszeitpunkt hat, sondern für den gesamten Zeitraum, in dem die Maßnahme seine Rechte beeinträchtigt hat (BVerwG, Beschl. v. 6. Februar 1995, BVerwGE 103, 208, 211). - OVG Sachsen, 11.01.2016 - 6 B 357/15
Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Entfernung aus dem …
Rn. 18 Der Senat weist darauf hin, dass die Aussetzung rückwirkend wirkt, da der Beamte Anspruch auf Rechtsschutz gegenüber der angefochtenen Entscheidung nicht erst im Entscheidungszeitpunkt hat, sondern für den gesamten Zeitraum, in dem die Maßnahme seine Rechte beeinträchtigt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. Februar 1995, BVerwGE 103, 208, 211;… SächsOVG, Beschl. v. v. 2. Dezember 2013, SächsVBl. 2014, 71, 73 = NVwZ-RR 2014, 361 Rn. 16;… v. 12. August 2014 - D 6 B 78/14 - juris Rn. 9). - BVerwG, 09.06.2017 - 2 WDB 4.16
Teilrechtskraftbescheinigung; Urkundsbeamter der Geschäftsstelle; beschränkte …
Soweit der Wehrdienstsenat in seiner älteren Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 31. Dezember 1959 - WDB 31/59 - BDHE 5, 215; so auch Beschluss vom 6. Februar 1995 - 1 D 44.94 - BVerwGE 103, 208 zur BDO;… Dau, WDO, 6. Aufl. 2013, § 91 Rn. 12, § 125 Rn. 4) - etwas anderes vertreten hatte, wird hieran nicht festgehalten (so bereits BVerwG…, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 2 WD 4.05 - Rn. 98). - OVG Saarland, 20.08.2009 - 6 B 360/09
Einbehaltung von 50 Prozent der Dienstbezüge eines Beamten bei vorläufiger …
Andererseits darf die Einbehaltung jedoch wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu Existenz gefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen oder nicht wieder gutzumachenden Nachteilen führen vgl. BVerwG Beschlüsse vom 16.04.1996 - 1 DB 6, 96 - m.w.N.; vom 06.02.1995 - 1 D 44.94- , Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 1; vom 16.02.2000 - 1 DB 21.99- und vom 22.05.2000 -1 DB 8/00-, jeweils zitiert nach Juris. - OVG Sachsen, 12.08.2014 - D 6 B 78/14
Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung der Dienstbezüge, Beteiligung der …
Rn. 9 Das Verwaltungsgericht hat sowohl die vorläufige Dienstenthebung als auch die Kürzung der Dienstbezüge zu Recht mit rückwirkender Kraft aufgehoben, da der Beamte Anspruch auf Rechtsschutz gegenüber der angefochtenen Entscheidung nicht erst im Entscheidungszeitpunkt hat, sondern für den gesamten Zeitraum, in dem die Maßnahme seine Rechte beeinträchtigt hat (BVerwG, Beschl. v. 6. Februar 1995, BVerwGE 103, 208, 211;… SächsOVG, Beschl. v. 2. Dezember 2013, SächsVBl. 2014, 71, 73 = NVwZ-RR 2014, 361 Rn. 16). - VGH Hessen, 19.06.1995 - DH 1836/91
Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegenüber einem …
- BVerwG, 03.04.2000 - 1 D 65.98
Alimentationsgemäßer Bedarf eines Beamten - Nach Einleitung eines …
- BVerwG, 03.11.1998 - 1 D 44.97
Einbehaltung von 50 Prozent der monatlichen Dienstbezüge eines Postbeamten - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2002 - 15d A 673/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Einbehaltung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2002 - 12d A 673/02
Besoldung eines Beamten bei vorläufiger Dienstenthebung; Anordnungen über die …
- BVerwG, 21.11.2000 - 1 DB 23.00
Vereitelung der Wiederherrstellung einer uneingeschränkten Dienstfähigkeit durch …
- BVerwG, 10.06.1999 - 1 D 72.98
Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge eines Postbeamten nach vorläufiger …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.1995 - 1 D 44.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Disziplinargerichtliche Verurteilung eines (Post-)Beamten wegen eines Dienstvergehens - Entscheidung über Bewilligung oder Versagung des Unterhaltsbeitrags als Gegenstand einer selbstständigen Prüfung und Rechtsmittelentscheidung - Berücksichtigung von für ein Eigenheim ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 28.04.1994 - XIV VL 36/93
- BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
- BVerwG, 24.10.1995 - 1 D 44.94
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.09.1987 - 1 DB 19.87
Beamtenrecht - Disziplinarrecht - Unterhaltsbeitrag - Bedürftigkeitsprüfung - …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1995 - 1 D 44.94
Zwar ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, daß unter anderem die Schuldentilgung nicht Zweck des Unterhaltsbeitrags ist (Beschluß vom 7. September 1987 - BVerwG 1 DB 19.87 -). Der Senat geht daher davon aus, daß in der Entscheidung über die erstmalige Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags - wie hier - vorübergehend die monatliche Belastung des Beamten aus dem Bau oder Erwerb eines Eigenheims voll zu berücksichtigen ist, um ihm Gelegenheit zu geben, seine Wohnverhältnisse anderweitig zu regeln oder den Schuldendienst seinen geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen (Beschluß vom 7. September 1987 a.a.O.).
- BVerwG, 22.06.1993 - 1 DB 13.93
Bedürftigkeit nach Entfernung aus dem Dienst aufgrund eines Disziplinarverfahrens …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1995 - 1 D 44.94
Er wird dann allerdings nicht mehr damit rechnen können, daß die Aufwendungen für die Entschuldung seines Eigenheims berücksichtigt werden, sondern nur noch ein Betrag in der Höhe, die er für eine einfachere Mietwohnung aufzuwenden hätte (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1993 - BVerwG 1 DB 13.93 -). - BVerwG, 25.11.1985 - 1 D 75.85
Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Beamten - Bewilligung einer …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1995 - 1 D 44.94
Da die Entscheidung über Bewilligung oder Versagung des Unterhaltsbeitrags als gerichtliche Nebenentscheidung einen rechtlich abtrennbaren Teil des erstinstanzlichen Urteilsausspruchs darstellt, kann sie zum Gegenstand einer selbständigen Prüfung und Rechtsmittelentscheidung gemacht werden (stRspr, vgl. Urteil vom 25. November 1985 - BVerwG 1 D 75.85 -).
- BVerwG, 14.02.2002 - 1 DB 3.02 Denn zur Finanzierung oder Tilgung von Schulden ist ein disziplinarer Unterhaltsbeitrag grundsätzlich nicht bestimmt (stRspr, z.B. Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 44.94 - m.w.N.).
Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 24. Oktober 1995, a.a.O., m.w.N.) davon aus, dass in der Entscheidung über die erstmalige Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags vorübergehend die monatliche Belastung des früheren Ruhestandsbeamten aus dem Bau oder Erwerb eines Eigenheims voll zu berücksichtigen ist, um ihm Gelegenheit zu geben, seine Wohnverhältnisse anderweitig zu regeln oder den Schuldendienst seinen geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen.
Dieser Betrag liegt deutlich über den Sozialhilfe-Regelsätzen von hier insgesamt 1 010 DM (Stand: 1. Juli 2001), an denen sich der Senat für die Bestimmung der notwendigen Lebensunterhaltskosten orientiert (vgl. z.B. Urteil vom 24. Oktober 1995, a.a.O.).
- BVerwG, 14.03.2000 - 1 D 68.99
Auf den Unterhaltsbeitrag beschränkte Berufung; Berufungsrücknahme nach Beginn …
Da die Entscheidung über die Bewilligung oder Versagung einer solchen finanziellen Unterstützung als gerichtliche Nebenentscheidung einen rechtlich abtrennbaren Teil des erstinstanzlichen Urteilsausspruchs darstellt, kann sie zum Gegenstand einer selbständigen Prüfung und Rechtsmittelentscheidung gemacht werden (stRspr, z.B. Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 44.94 - m.w.N.).§ 80 Abs. 4 BDO stellt eine Schutzvorschrift zugunsten des Beamten dar (Beschluß vom 22. Mai 1969 - BVerwG I DB 7, 69 - ZBR 1970, 27 m.w.N.), die auch für den Fall einer auf den Unterhaltsbeitrag beschränkten Berufung eines Beamten gilt (vgl. BDH…, Urteil vom 20. März 1956 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1995 a.a.O.).
- BVerwG, 28.11.1996 - 1 D 67.96
Entfernung aus dem Dienst wegen eines Dienstvergehens - Gewährung eines …
Da die Entscheidung über Bewilligung oder Versagung des Unterhaltsbeitrages als gerichtliche Nebenentscheidung einen rechtlich abtrennbaren Teil des erstinstanzlichen Urteilsausspruchs darstellt, kann sie zum Gegenstand einer selbständigen Prüfung und Rechtsmittelentscheidung gemacht werden (stRspr, vgl. Urteil vom 25. November 1985 - BVerwG 1 D 75.85 - Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 44.94 - Urteil vom 9. Juli 1996 - BVerwG 1 D 28.96 -).Für den notwendigen Lebensunterhalt orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung an den geltenden Regelsätzen für Sozialhilfe (Urteil vom 24. Oktober 1995, a.a.O.).
- BVerwG, 28.11.2001 - 1 D 52.00
Dienstvergehen eines Postbeamten wegen Urkundenfälschung im Amt - Der Grundsatz …
Zwar begrenzt der Senat bei erstmaliger Gewährung eines Unterhaltsbeitrags die Laufzeit der Bewilligung in der Regel auf sechs Monate, weil grundsätzlich davon auszugehen ist, dass in diesem Zeitraum bei einem gesunden Beamten die Möglichkeit besteht, eine neue Erwerbstätigkeit zu finden (stRspr, z.B. Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 44.94 -). - BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 51.96 Dagegen ist bei der erstmaligen Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages die monatliche Belastung des Beamten aus dem Bau oder Erwerb eines Eigenheims voll zu berücksichtigen, um ihm Gelegenheit zu geben, seine Wohnungsverhältnisse anderweitig zu regeln oder den Schuldendienst seinen geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen (Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 44.94 -).
- BVerwG, 09.07.1996 - 1 D 28.96 Da die Entscheidung über Bewilligung oder Versagung des Unterhaltsbeitrages als gerichtliche Nebenentscheidung einen rechtlich abtrennbaren Teil des erstinstanzlichen Urteilsausspruchs darstellt, kann sie zum Gegenstand einer selbständigen Prüfung und Rechtsmittelentscheidung gemacht werden (stRspr, vgl. Urteil vom 25. November 1985 - BVerwG 1 D 75.85 -, Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 44.94 -).
- BVerwG, 20.10.2005 - 1 D 12.04 An diese Entscheidung der Vorinstanz ist der Senat ebenfalls gebunden, da der Vertreter der Einleitungsbehörde, der in die Rechtsstellung des Bundesdisziplinaranwalts eingetreten ist (Urteil vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 D 33.02 - BVerwGE 120, 33 ), in der Hauptverhandlung keinen Abänderungsantrag gemäß § 80 Abs. 4 BDO gestellt hat (vgl. dazu Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 44.94 - m.w.N.).
- BVerwG, 03.04.2008 - 1 D 1.07
Aberkennung des Ruhegehalts eines 59-jährigen Ruhestandsbeamten (Altfall); …
An diese Entscheidungen der Vorinstanz ist der Senat ebenfalls gebunden, da die Vertreterin der Einleitungsbehörde, die in die Rechtsstellung des Bundesdisziplinaranwalts eingetreten ist (Urteil vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 D 33.02 - BVerwGE 120, 33 ), in der Hauptverhandlung keinen Abänderungsantrag gemäß § 80 Abs. 4 BDO gestellt hat (vgl. dazu Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 44.94 - m.w.N.). - BVerwG, 18.09.1996 - 1 D 93.95
Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Beamten - Unterhaltswürdigkeit und …
Da die Entscheidung über die Bewilligung oder Versagung einer solchen finanziellen Unterstützung als gerichtliche Nebenentscheidung einen rechtlich abtrennbaren Teil des erstinstanzlichen Urteilsausspruchs darstellt, kann sie zum Gegenstand einer selbständigen Prüfung und Rechtsmittelentscheidung gemacht werden (stRspr, z.B. Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 44.94 -). - BVerwG, 22.02.2000 - 1 D 20.99
Nachträgliche, auf den Unterhaltsbeitrag beschränkte Berufung - Bindung des …
An diese Entscheidung der Vorinstanz ist der Senat ebenfalls gebunden, da der Vertreter des Bundesdisziplinaranwalts in der Hauptverhandlung keinen Abänderungsantrag gemäß § 80 Abs. 4 BDO gestellt hat (vgl. dazu Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 44.94 - m.w.N.).
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