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| BVerwG, 08.12.1982 - 1 D 45.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gehaltskürzung wegen Dienstvergehens - Außerdienstliche fahrlässige Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung durch Bundesbahnbetriebsassistenten - Alkohol im Betriebsdienst
Verfahrensgang
- BDiszG, 16.02.1982 - II VL 46/81
- BVerwG, 08.12.1982 - 1 D 45.82
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.06.1974 - I D 22.74
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.12.1982 - 1 D 45.82
Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß Alkoholgenuß in nicht unerheblichem Ausmaß die Konzentrationsfähigkeit, das Reaktionsvermögen und das Verantwortungsbewußtsein mindert und so die Fähigkeit zu ordnungsgemäßen Dienstleistungen herabsetzt, wenn nicht ausschließt (vgl. BVerwGE 46, 272). - BVerwG, 26.01.1972 - II D 36.71
Auszug aus BVerwG, 08.12.1982 - 1 D 45.82
Der Senat hat demzufolge schon bei einem nicht dienstlich kraftfahrenden Beamten im Falle einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt grundsätzlich eine dem förmlichen Verfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, mindestens also eine Gehaltskürzung, für geboten gehalten, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 43, 302 [303]).
- BVerwG, 06.11.1991 - 1 DB 15.91
Disziplinarrecht - Bemessung von Disziplinarmaßnahmen - Straftat des Vollrauschs …
Darüber hinaus hat die Rechtsprechung bisher selbst bei Trunkenheitsfahrt mit fahrlässiger Tötung lediglich auf Degradierung (BVerwG, Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 1 D 7.80 - Urteil vom 7. Juli 1982 - BVerwG 1 D 98.81 - = Dok. Ber. B 1982, 289) oder auf eine längerfristige Gehaltskürzung (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1982 - BVerwG 1 D 45.82 - Urteil vom 13. Dezember 1989 - BVerwG 1 D 6.89 - = Dok. Ber. B 90, 217) erkannt. - BVerwG, 17.05.1983 - 1 D 61.82
Trunkenheit im Dienst - Tätliche Angriffe gegen einen Kollegen - Schuldhaftes und …
Hieraus folgt, daß eine außerdienstliche Trunkenheitsfahrt eines Beamten, auch wenn er im Dienst nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betraut ist, wegen des damit zwangsläufig verbundenen Achtungsverlustes in aller Regel geeignet ist, das Ansehen des Beamtentums in besonderem Maße zu beeinträchtigen (BDHE 4, 162; 5, 198; 6, 62; BVerwGE 33, 123; 53, 10 [BVerwG 12.03.1975 - I WB 151/74]; zuletzt Urteil vom 8. Dezember 1982 - BVerwG 1 D 45.82 -).
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