Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Disziplinarverfahren gegen einen Bahnbeamten - Entwendung von Dieselkraftstoff der Bahn durch Aufstellung objektiv nicht notwendiger Zusatztanks auf dem eigenen Grundstück vor und in dem Tatzeitraum - Milderungsgründe bei Verhängung der diziplinaren Höchststrafe - Zweck ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Disziplinarverfahren gegen einen Bahnbeamten; Entwendung von Dieselkraftstoff der Bahn durch Aufstellung objektiv nicht notwendiger Zusatztanks auf dem eigenen Grundstück vor und in dem Tatzeitraum; Milderungsgründe bei Verhängung der diziplinaren Höchststrafe; Zweck des ...
- rechtsportal.de
Disziplinarverfahren gegen einen Bahnbeamten; Entwendung von Dieselkraftstoff der Bahn durch Aufstellung objektiv nicht notwendiger Zusatztanks auf dem eigenen Grundstück vor und in dem Tatzeitraum; Milderungsgründe bei Verhängung der diziplinaren Höchststrafe; Zweck des ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 11.05.2000 - IV VL 48/99
- BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 8.97
Unbefugte Öffnung von Briefsendungen und Entwendung des Inhalts - Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00
Dies gilt auch insoweit, als sich der Beamte auf erheblich verminderte Schuldfähigkeit - ein Kriterium zur Bestimmung des richtigen Disziplinarmaßes (stRspr, z.B. Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 1 D 8.97 - m.w.N.) - beruft.Dem liegt die Erwägung zu Grunde, dass bei länger dauernder seelischer Anspannung eher als bei einer plötzlich auftretenden (vorübergehenden) Situation erwartet werden kann, dass sich der Betroffene mit seiner Situation auseinander setzt und vermeiden kann, den Ausweg in kriminellen Handlungen zu suchen (stRspr, z.B. Urteil vom 8. Juli 1998, a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 61.94
Entfernung aus dem Dienst trotz vorläufiger Weiterbeschäftigung nach …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00
Im vorliegenden Fall war der entwendete Dieselkraftstoff dem Beamten weder dienstlich anvertraut, noch oblag ihm insoweit eine besondere Obhutspflicht, wie etwa als Magazin- oder Lagerverwalter (vgl. dazu Urteil vom 8. August 1995 - BVerwG 1 D 61.94 -); der Beamte hatte wie jeder andere Bahnbedienstete Zugang zu den unverschlossenen Betriebsstofftanks der auf dem Gelände des Bahnhofs D. abgestellten Dieselloks.Erst nach Abwägung aller für und gegen den Beamten sprechenden Umstände lässt sich bestimmen, ob - wegen der Schwere der Verfehlungen - auf die disziplinare Höchstmaßnahme zu erkennen ist oder die Verhängung einer milderen Maßnahme ausreicht (vgl. z.B. Urteil vom 8. August 1995, a.a.O.; Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 18.99 -).
- BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00
Ein solches (nachträgliches) Geständnis kann in Fällen wie dem vorliegenden, der keiner Regelmaßnahme unterliegt, grundsätzlich mildernd berücksichtigt werden (vgl. dazu z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - BVerwGE 103, 177).
- BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 11.97
Bindungswirkungen für das Bundesverwaltungsgericht und Disziplinargerichte trotz …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00
Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, dass sich die vorübergehende Weiterbeschäftigung nach Aufdeckung des Dienstvergehens nicht maßnahmemildernd auswirkt (z.B. Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 11.97 -). - BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00
Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00
Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits - schockbedingt - zur Begehung des Dienstvergehens führt (z.B. Urteil vom 9. Mai 2001 - BVerwG 1 D 22.00 - zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.). - BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 57.99
Vorliegen eines Dienstvergehens - Erneute Vorlage nicht entwerteter …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00
Zu diesen zählt die Pflicht, Eigentum und Vermögen des Dienstherrn (bzw. bei Bahnbeamten: der Bahn) nicht zu schädigen (vgl. Urteil vom 24. Januar 2001 - BVerwG 1 D 57.99 - Urteil vom 9. Juli 1996 - BVerwG 1 D 43.95 -). - BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00
Innerdienstliches Dienstvergehen wegen fiktiver Postsparbuchauszahlungen und …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00
Der Milderungsgrund der "einmaligen" Augenblickstat knüpft aber nicht an die "Einheit des Dienstvergehens" an, sondern soll einem Beamten nur dann zugute kommen, wenn er einmalig, spontan und kurzschlussartig versagt hat (vgl. Urteil vom 25. September 2001 - BVerwG 1 D 62.00 - m.w.N.). - BVerwG, 09.07.1996 - 1 D 43.95
Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00
Zu diesen zählt die Pflicht, Eigentum und Vermögen des Dienstherrn (bzw. bei Bahnbeamten: der Bahn) nicht zu schädigen (vgl. Urteil vom 24. Januar 2001 - BVerwG 1 D 57.99 - Urteil vom 9. Juli 1996 - BVerwG 1 D 43.95 -). - BVerwG, 24.09.1985 - 1 D 52.85
Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00
In den Fällen, in denen der Senat jeweils eine Degradierung ausgesprochen hat (Urteil vom 24. September 1985 - BVerwG 1 D 52.85 - BVerwG DokBer B 1986, 7; Urteil vom 13. November 1985 - BVerwG 1 D 78.85 - BVerwG DokBer B 1986, 25), wog das Fehlverhalten weniger schwer, weil die entwendeten Kraftstoffmengen mit etwa 81 l bzw. etwa 100 l deutlich geringer waren (vgl. auch Urteil vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 D 49.83 -: Gehaltskürzung wegen Diebstahls von etwa 250 l dienstlichen Dieselkraftstoffs innerhalb von ca. 6 Monaten, erhebliche Milderungsgründe). - BVerwG, 08.02.1989 - 1 D 66.88
Rechtfertigung einer Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst - Wegnahme …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00
So hat der Senat u.a. einen Pförtner bei der Post, der in einem Zeitraum von 5 Monaten in etwa 15 bis 20 Fällen aus einer aus dem Kraftwagenhof aufgestellten Zapfsäule jeweils etwa 20 bis 40 l - insgesamt mindesten 3 000 l - Benzin entwendet und die Taten durch Urkundenfälschungen verschleiert hatte, durch Urteil vom 26. November 1985 - BVerwG 1 D 85.85 - (BVerwG DokBer B 1986, 38) und einen Postbeamten, der innerhalb von fast 4 Jahren 2 540 l Dieselkraftstoff der Deutschen Bundespost an sich gebracht und sein Fehlverhalten durch falsche Aufzeichnungen manipuliert hatte, durch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 1 D 66.88 - (BVerwG DokBer B 1989, 110) aus dem Dienst entfernt. - BVerwG, 22.02.1984 - 1 D 49.83
Begehung eines Dienstvergehens durch einen Beamten der Deutschen Bundesbahn - …
- BVerwG, 26.11.1985 - 1 D 85.85
Dienstvergehen eines Beamten durch Begehung eines Diebstahls - Urkundenfälschung …
- BVerwG, 13.11.1985 - 1 D 78.85
Fortgesetzter Diebstahl von bahneigenem Dieselkraftstoff durch einen …
- BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 18.99
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten der Bundespost im Bereich des …
- BVerwG, 13.09.2000 - 1 D 36.99
Verhängung einer Ruhegehaltskürzung wegen vorsätzlichem Verstoß gegen die Pflicht …
- BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
Sie stellen jedoch keinen abschließenden Kanon der bei den hier in Rede stehenden Dienstvergehen berücksichtigungsfähigen Entlastungsgründe dar (…vgl. auch Vogelgesang, a.a.O., S. 380 f.;… Köhler/Ratz-Köhler, BDG, A.IV.2 Rn. 77; vgl. zu Ansätzen aus der Rspr des Senats: Urteile vom 3. Februar 2004 - BVerwG 1 D 27.03 -, vom 22. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 6.02 -, vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 5.02 -, vom 25. September 2001 - BVerwG 1 D 62.00 - und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 1 D 47.00 -). - BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08
Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch …
Rn. 74 Der Beamte kann sich in beiden Anschuldigungspunkten nicht mit Erfolg auf den Milderungsgrund des Handelns in einer unverschuldet entstandenen, ausweglosen existenziellen wirtschaftlichen Notlage zur Tatzeit berufen (vgl. dazu z.B. Urteile vom 27. September 2000 - BVerwG 1 D 24.98 - juris und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 1 D 47.00 -). - BVerwG, 03.02.2004 - 1 D 27.03
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Diebstählen zum Nachteil von …
Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass bei einer länger dauernden seelischen Belastung eher als in einer plötzlich auftretenden (vorübergehenden) Situation erwartet werden kann, dass sich der Betroffene mit seiner Lage auseinander setzt und vermeiden kann, den Ausweg in kriminellen Handlungen zu suchen (stRspr, z.B. Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 1 D 47.00 - m.w.N.). - VG Bremen, 30.03.2020 - 8 V 2348/19
Disziplinarrecht der Landesbeamten - vorläufige Dienstenthebung; Zugriffsdelikt
Die von der Rechtsprechung anerkannten Milderungsgründe stellen grundsätzlich keinen abschließenden Kanon der Entlastungsgründe dar (vgl. auch Vogelgesang, S. 380 f.;… Köhler/Ratz-Köhler, A.IV.2 Rn. 77; vgl. zu Ansätzen aus der Rspr. des Senats Urt. v. 3.2. 2004 - 1 D 27/03, v. 22.10.2002 - 1 D 6/02, v. 23.10.2002 - 1 D 5/02, v. 25.9.2001 - 1 D 62/00 und v. 24.10.2001 - 1 D 47/00). - BVerwG, 03.07.2002 - 1 D 11.01
Entwendung von Gegenständen der Dienstausstattung und Büromaterial in erheblichem …
Jedoch hat der Senat auch bei Diebstahl von Verwaltungseigentum die Entfernung aus dem Dienst jedenfalls dann grundsätzlich ausgesprochen, wenn Beamte aus von ihnen zu bewachenden Lagern, Kassen oder Behältnissen Gegenstände entwenden oder wenn sie sonst Diebstahl zum Nachteil der Verwaltung oder ihrer Kollegen unter Missbrauch einer ihnen übertragenen Überwachungs- oder Obhutsfunktion begangen haben (Urteil vom 23. Januar 1996 - BVerwG 1 D 39.95 -, Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 1 D 47.00 -).
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