Rechtsprechung
| BVerwG, 05.08.1981 - 1 D 47.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer einschlägigen Wiederholungstat - Verhängung der Regelmaßnahme der Degradierung - Rechtfertigung einer langfristigen Gehaltskürzung - Berufserforderliches Ansehen in der Öffentlichkeit
Verfahrensgang
- BDiszG, 29.04.1980 - X VL 17/80
- BVerwG, 05.08.1981 - 1 D 47.80
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.09.1980 - 1 D 95.79
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstpflichtverletzung eines Beamten
Auszug aus BVerwG, 05.08.1981 - 1 D 47.80
Wenn gleichwohl von der Degradierung des Beamten abgesehen wird, die nach der Rechtsprechung des Senats die naheliegende disziplinare Folge des Dienstvergehens gewesen wäre (Urteil vom 17. September 1980 - BVerwG 1 D 95.79 - mit weiteren Nachweisen) und die mit der Berufung auch angestrebt wird, so geben dem Senat hierzu folgende Umstände Anlaß:. - BVerwG, 14.02.1973 - I D 6.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.08.1981 - 1 D 47.80
Der frühere Bundesdisziplinarhof und das Bundesverwaltungsgericht haben daher zumindest bei wiederholten Warenhausdiebstählen früher grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst, später im Regelfall auf Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt erkannt und eine geringere Disziplinarmaßnahme nur dann ausgesprochen, wenn es sich um einen einzelnen Zugriff gehandelt oder dem Täter ein besonderer Milderungsgrund zur Seite gestanden hat (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1960 - BDH 2 D 45.60 - [BDH Dok.Ber. 1961, 1549]; Urteil vom 19. September 1963 - BDH 2 D 37.63 - Urteil vom 3. März 1965 - BDH 1 D 38.64 - [BDH Dok.Ber. 1965, 2573]; Urteil vom 3. September 1970 - BVerwG 1 D 14.70 - Urteil vom 14. Februar 1973 - BVerwG 1 D 6.73 - [BVerwG Dok.Ber. B 1973, 129] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 03.09.1970 - I D 14.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.08.1981 - 1 D 47.80
Der frühere Bundesdisziplinarhof und das Bundesverwaltungsgericht haben daher zumindest bei wiederholten Warenhausdiebstählen früher grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst, später im Regelfall auf Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt erkannt und eine geringere Disziplinarmaßnahme nur dann ausgesprochen, wenn es sich um einen einzelnen Zugriff gehandelt oder dem Täter ein besonderer Milderungsgrund zur Seite gestanden hat (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1960 - BDH 2 D 45.60 - [BDH Dok.Ber. 1961, 1549]; Urteil vom 19. September 1963 - BDH 2 D 37.63 - Urteil vom 3. März 1965 - BDH 1 D 38.64 - [BDH Dok.Ber. 1965, 2573]; Urteil vom 3. September 1970 - BVerwG 1 D 14.70 - Urteil vom 14. Februar 1973 - BVerwG 1 D 6.73 - [BVerwG Dok.Ber. B 1973, 129] mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 28.11.1984 - 1 D 102.84
Wiederholte Warenhausdiebstähle - Disziplinarmaß - Dienstgradherabsetzung - …
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