Rechtsprechung
| BVerwG, 18.03.1986 - 1 D 47.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Außerdienstliche Trunkenheit am Steuer und Unfallflucht eines Beamten der Deutschen Bundesbahn - Dienstvergehen durch einschlägige strafrechtliche Verurteilungen - Versetzung eines Beamten in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt als ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 13.02.1985 - XI VL 48/84
- BVerwG, 18.03.1986 - 1 D 47.85
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.08.1982 - 1 D 65.81
Verurteilung des Beamten zu einer Geldstrafe wegen fahrlässigen Vollrausches - …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 1 D 47.85
Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung auch bei außerdienstlicher Trunkenheit am Steuer eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine nur im förmlichen Disziplinarverfahren zulässige Disziplinarmaßnahme, und zwar grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für erforderlich gehalten, wenn Umstände vorgelegen haben, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen lassen (Urteil vom 3. August 1982 - BVerwG 1 D 65.81 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 18.03.1986 - 1 D 39.85
Wiederholte außerdienstliche Trunkenheit am Steuer eines Beamten der Deutschen …
Auch der das Disziplinarrecht beherrschende Grundsatz stufenweiser Steigerung von Disziplinarmaßnahmen gebietet eine Automatik in der Abfolge von Disziplinarmaßnahmen in dem Sinne, daß nach einer Gehaltskürzung bei dem nächstfolgenden Dienstvergehen eine der Art nach höhere Disziplinarmaßnahme geboten sei, nicht (Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 1 D 47.85 -).Der Senat hat sich vielmehr schon wiederholt auf den gegenteiligen Standpunkt gestellt und ausgeführt, daß von einer ausreichend langen Gehaltskürzung erzieherischer Erfolg grundsätzlich sehr wohl erwartet werden dürfe, und hat in den betreffenden Fällen Gehaltskürzungen von drei, vier oder gar fünf Jahren verhängt bzw. bestätigt (vgl. Urteil vom 25. Januar 1984 - BVerwG 1 D 35.83 - Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 1 D 47.84 - Urteil vom 7. Mai 1985 - BVerwG 1 D 109.84 - Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 1 D 47.85 -).
- BVerwG, 13.12.1989 - 1 D 6.89
Disziplinarmaßnahmen gegen Bundesbahnbeamten wegen außerdienstlicher Vergehen bei …
Auch das Vertrauen des Dienstherrn zu dem Beamten wird in der Regel durch eine solche Tat erschüttert, weil sich aus ihr zwangsläufig Rückschlüsse auf die Charakterhaltung des Beamten im dienstlichen Bereich ergeben, insbesondere auf sein Verantwortungsbewußtsein und seine dienstliche Zuverlässigkeit (Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 1 D 47.85 -). - BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 5.98
Vorliegen einer nicht eigennützigen Postunterdrückung - Wegwerfen von 25 …
Wie der Senat wiederholt ausgeführt hat, kommt es nicht so sehr auf Anzahl und Ausmaß straf- und disziplinarrechtlicher Vorbelastungen an als vielmehr darauf, ob diese vom äußeren Tatgeschehen her oder nach den subjektiven Vorstellungen des Täters mit dem ihm konkret zum Vorwurf gemachten Dienstvergehen in Zusammenhang stehen (Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 91.85 - auch Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 1 D 47.85 - Urteil vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 1 D 26.87 -).
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