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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 47.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,11714
BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 47.93 (https://dejure.org/1994,11714)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1994 - 1 D 47.93 (https://dejure.org/1994,11714)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1994 - 1 D 47.93 (https://dejure.org/1994,11714)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Mehrfaches eigenmächtiges und unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst als Dienstvergehen - Ausüben des Dienstes unter Alkoholeinfluss als Dienstvergehen - Kürzung des Gehalts als Disziplinarmaßnahme - Vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflichten zur Dienstleistung, zur Beachtung ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.12.1980 - 1 D 129.79

    Deutsche Bundesbahn - Betriebsbeamter - Alkoholeinfluß - Dienstpflichtverletzung …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 47.93
    Dies deutet darauf hin, daß die Durchführung des Tests nicht in erster Linie der Feststellung der Dienstfähigkeit des Beamten, sondern der Feststellung eines Dienstvergehens diente, an der der Beamte nicht mitwirken muß (vgl. hierzu Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 D 129.79 - BVerwGE 73, 118).
  • BVerwG, 20.10.1993 - 1 D 26.93

    Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung des …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 47.93
    Verweigert ein Beamter den Dienst für einen längeren Zeitraum, so ist in aller Regel seine Entfernung aus dem Dienst die Folge (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 26.93 -).
  • BVerwG, 13.05.1981 - 1 D 19.80

    Vorliegen eines vorsätzlichen Verstoßes eines Beamten gegen die …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 47.93
    Die Grenzen erteilter Anordnungen oder allgemeiner Richtlinien können durch eine Verwaltungsübung überlagert werden (vgl. Urteil vom 13. Mai 1981 - BVerwG 1 D 19.80 -).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 DB 22.98

    Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamten - …

    Darüber hinaus stellt nach der Rechtsprechung des Senats eine übliche, Vorgesetzten nicht verborgen gebliebene, unwidersprochen hingenommene Verwaltungspraxis einen der Übung entsprechend Handelnden gemeinhin von persönlicher Schuld frei, sofern der Vorwurf eines objektiv weisungswidrigen Handelns - hier eines ungenehmigten Fernbleibens - berechtigt sein sollte (Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 47.93 - Urteil vom 13. Mai 1981 - BVerwG 1 D 19.80 - vgl. auch Urteil vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 D 91.97 - zur aufgrund mangelnder Dienstaufsicht verursachten Unkenntnis des Dienstvorgesetzten von einer vorschriftswidrigen Verwaltungspraxis).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 1 D 13.92

    Beamter der Arbeitsverwaltung im gehobenen Dienst - Verletzung der Pflicht zur …

    Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Senats, daß ein Handeln gemäß einer Verwaltungspraxis, die den Vorgesetzten kaum verborgen geblieben ist oder unwidersprochen hingenommen wird, einen Beamten von Schuld freistellen kann (Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 47.93 -, Urteil vom 13. Mai 1981 - BVerwG 1 D 19.80 -), es ist jedoch nicht zutreffend, daß eine derartige Verwaltungspraxis beim Arbeitsamt R. bestand.
  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 D 91.97

    Entwendung von vorschriftswidrig gelagerten ausländischen Münzen durch einen …

    Eine übliche, Vorgesetzten nicht verborgen gebliebene, unwidersprochen hingenommene unkorrekte Verwaltungspraxis kann, einen der Übung entsprechend handelnden Verwaltungsbediensteten von persönlicher Schuld freistellen (vgl. Urteil vom 13. Mai 1981 - BVerwG 1 D 19.80 -, Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 47.93 -).
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