Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.1981 - 1 D 48.80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BDiszG, 25.04.1980 - XIV VL 18/80
- BVerwG, 24.06.1981 - 1 D 48.80
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.04.1977 - 1 D 67.76
Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Verhältnismäßigkeit einer Enthebung eines …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1981 - 1 D 48.80
Wie der Senat wiederholt festgestellt hat (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 1 D 110.76 - und vom 21. April 1977 - BVerwG 1 D 67.76 - [BVerwGE 53, 277]), ist ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes einen Diebstahl zum Nachteil seiner Dienstbehörde begeht, grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragbar, weil durch eine derartige Straftat regelmäßig das Vertrauensverhältnis zu der Verwaltung zerstört wird. - BVerwG, 26.10.1977 - 1 D 110.76
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.06.1981 - 1 D 48.80
Wie der Senat wiederholt festgestellt hat (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 1 D 110.76 - und vom 21. April 1977 - BVerwG 1 D 67.76 - [BVerwGE 53, 277]), ist ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes einen Diebstahl zum Nachteil seiner Dienstbehörde begeht, grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragbar, weil durch eine derartige Straftat regelmäßig das Vertrauensverhältnis zu der Verwaltung zerstört wird.
- BVerwG, 27.11.1991 - 1 D 66.90
Diebstahl von Beförderungsgut in großen Mengen über einen langen Zeitraum - …
Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung auch dann, wenn die Diebstahlshandlungen im wesentlichen nicht aus materiellem Eigennutz begangen wurden, sondern die Beamten das Diebesgut weitgehend nur horteten, zurückgaben oder vernichteten, zumal, wenn dies, wie hier, in besonders großem Umfang geschah (Urteile vom 24. Juni 1981 - BVerwG 1 D 48.80 -, vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 D 52.82 -, vom 16. Januar 1985 - BVerwG 1 D 98.84 -, vom 25. November 1987 - BVerwG 1 D 54.87 - und vom 19. März 1991 - BVerwG 1 D 49.90 -). - BVerwG, 02.09.1986 - 1 D 34.86
Dienstvergehen durch fortgesetzten Diebstahl in Tateinheit mit Verwahrungsbruch - …
Wie der erkennende Senat und vor ihm der Bundesdisziplinarhof ebenfalls in gefestigter Rechtsprechung wiederholt zum Ausdruck gebracht haben, kann verminderte Schuldfähigkeit die ausnahmsweise Fortsetzung eines seiner Vertrauensgrundlage beraubten Beamtenverhältnisses jedenfalls dann nicht rechtfertigen, wenn es sich um die Verletzung von leicht einsehbaren Kernpflichten des Beamten handelt (Urteil vom 24. Juni 1981 - BVerwG 1 D 48.80 - ständige Rechtsprechung).
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