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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 49.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4069
BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 49.00 (https://dejure.org/2001,4069)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.2001 - 1 D 49.00 (https://dejure.org/2001,4069)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 2001 - 1 D 49.00 (https://dejure.org/2001,4069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen für das Zuwiderhandeln des Wohlverhaltensgebot eines Beamten - Dienstvergehen geeignet, das Ansehen und Vertrauen der Post im besonderen Maße zu beeinträchtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Trunkenheitsfahrt im Jahr 1997 und Führen eines Kleinkraftrades ohne Fahrerlaubnis im Jahr 1998; Vorbelastung durch Verkehrsunfallflucht im Jahr 1995; Pflichtverletzung nach § 54 Satz 3 BBG bejaht, außerdienstliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2002, 121
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 49.00
    Geht es - wie hier - um ein außerdienstliches Verhalten, ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 D 20.00 - zur Veröffentlichung vorgesehen) bei der Prüfung des § 54 Satz 3 BBG die Regelung des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG konkretisierend zu berücksichtigen.

    Es kann dahinstehen, ob das Verhalten des Beamten in besonderem Maße geeignet ist, die dargelegte Achtungs- und Vertrauensbeeinträchtigung herbeizuführen; es ist jedenfalls nicht durch eine besondere Verantwortungslosigkeit gekennzeichnet und kann aus diesem Grund nicht zu einer objektiv bedeutsamen Achtungs- und Vertrauensbeeinträchtigung führen (vgl. Urteil vom 8. Mai 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 49.00
    Die vorsätzliche Trunkenheitsfahrt des dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten lässt für sich allein keinen Schluss auf ein dienstliches Verhalten zu, das die Gesetze oder die dem Beamten anvertrauten Rechtsgüter missachtet (vgl. Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 = ZBR 2001, 39 = DÖV 2001, 80 = DVBl 2001, 137 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 23 = NJW 2001, 1080).
  • VG Meiningen, 24.04.2008 - 6 D 60017/06

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zu den Voraussetzungen unter denen eine …

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 30.08.2000 - 1 D 37/99 -, BVerwGE 112, 19; U. v. 08.05.2001 - 1 D 20/00 -, BVerwGE 114, 212; U. v. 29.08.2001 - 1 D 49/00 -, zitiert nach Juris), der sich die Kammer bereits mit Urteil vom 19.02.2002 (6 D 60001/00.Me -, zitiert nach Juris) angeschlossen hat, ist bei der Prüfung, ob ein - wie hier vorliegendes - außerdienstliches Verhalten die Amtspflicht des § 57 Satz 3 ThürBG verletzt, die Regelung des § 81 Abs. 1 Satz 2 ThürBG konkretisierend zu berücksichtigen.

    Unter "Amt" im Sinne von § 81 Abs. 1 Satz 2 ThürBG ist dabei das Amt im konkret-funktionellen Sinn zu verstehen (vgl. BVerwG, U. v. 29.08.2001, a. a. O. zu der gleichlautenden Regelung in § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG).

    Besteht dagegen eine enge Verbindung, z. B. indem ein mit der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten betrauter Polizeibeamter selbst eine Straftat begeht, ist von einer solchen Beeinträchtigung auszugehen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, U. v. 29.08.2001, a. a. O.).

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 29.08.2001, a. a. O.) nur anzunehmen, wenn das Verhalten des Beamten in quantitativer oder qualitativer Hinsicht über das für eine jede Eignung vorausgesetzte Mindestmaß an Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung hinausgeht.

    zu einer objektiv bedeutsamen Achtungs- und Vertrauensbeeinträchtigung führen (vgl. BVerwG, U. v. 29.08.2001, a. a. O.).

    Davon geht offensichtlich auch das Bundesverwaltungsgericht aus, wenn es in seinem Urteil vom 29.08.2001 (1 D 49/00 -, a. a. O.) zwar einerseits darstellt, die außerdienstliche Begehung einer Straftat durch einen Polizeibeamten sei wegen der ihm obliegenden Aufgaben der Strafverhinderung- und Verfolgung stets eine Dienstpflichtverletzung, gleichwohl aber grundsätzlich - und damit auch für Polizeibeamte - die Prüfung verlangt, ob diese Pflichtverletzung in besonderem Maße geeignet ist, Ansehen- und Vertrauen zu beeinträchtigen und ob diese Beeinträchtigung allgemein bedeutsam ist.

  • VGH Bayern, 29.02.2016 - 16a DZ 13.177

    Außerdienstliches Dienstvergehen - Wiederholte fahrlässige Trunkenheitsfahrt

    Rn. 8 Ein einmaliges außerdienstliches Fehlverhalten eines Beamten lässt - selbst wenn es den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt - nicht ohne besondere qualifizierende Umstände den Rückschluss auf mangelnde Gesetzestreue oder mangelndes Verantwortungsbewusstsein bei der Erfüllung der dem Beamten obliegenden Dienstpflichten zu (…BVerwG, U.v. 8.5.2001 - 1 D 20/00 - juris Rn. 19; U.v. 29.8.2001 - 1 D 49/00 - juris Rn. 15;… U.v. 25.3.2010 - 2 C 83/08 - juris Rn. 14).

    Besteht dagegen eine enge Verbindung, z. B. indem ein mit der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten betrauter Polizeibeamter selbst eine Straftat begeht, ist von einer solchen Beeinträchtigung auszugehen (…BVerwG, U.v. 8.5.2001 a. a. O. Rn. 28; U.v. 29.8.2001 a. a. O. Rn. 14).

    Wenn es sich dagegen um eine wiederholte außerdienstliche Trunkenheitsfahrt handelt, führt diese auch bei einem Beamten, der dienstlich nicht als Führer von Kfz eingesetzt ist, zu einer disziplinarischen Ahndnungswürdigkeit der Wiederholungstat (…BVerwG, U.v. 30.8.2000 a. a. O. Rn. 22;… U.v. 8.5.2001 a. a. O. Rn. 19; U.v. 29.8.2001 a. a. O. Rn. 15).

  • VG Düsseldorf, 18.07.2005 - 2 L 1237/05
    Rn. 23 BVerwG, Urteile vom 30.08.2000, a.a.O., und vom 29.08.2001 - 1 D 49.00 -, DÖV 2002, 121.

    Rn. 28 BVerwG, Urteile vom 30.08.2000 und 29.08.2001, a.a.O..

    Rn. 30 Vgl. zu diesen Maßstäben BVerwG, Urteil vom 29.08.2001, a.a.O..

    Rn. 32 OVG NRW, Beschluss vom 18.12.2001, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.08.2001, a.a.O., wonach ein - dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauter - Beamter mit der Trunkenheitsfahrt (2,76 ) und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis selbst bei einer strafrechtlichen Vorbelastung durch Verkehrsunfallflucht keine besondere Verantwortungslosigkeit offenbart.

  • VG Meiningen, 17.08.2009 - 6 D 60009/07

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zur disziplinarischen Ahndung von …

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 30.08.2000 - 1 D 37/99 -, BVerwGE 112, 19 ff.; U. v. 08.05.2001 - 1 D 20/00 -, BVerwGE 114, 212 ff.; U. v. 29.08.2001 - 1 D 49/00 -, Juris), der sich die Kammer bereits mit Urteil vom 19.02.2002 (6 D 60001/00.Me -, Juris) angeschlossen hat, ist allerdings bei der Prüfung, ob ein - wie hier vorliegendes - außerdienstliches Verhalten die Amtspflicht des § 57 Satz 3 ThürBG verletzt, die Regelung des § 81 Abs. 1 Satz 2 ThürBG konkretisierend zu berücksichtigen.

    Je näher der Bezug seines außerdienstlichen Fehlverhaltens zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, um so eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, die Achtung und/oder das Vertrauen zu beeinträchtigen, die sein Beruf erfordert (vgl. BVerwG, U. v. 29.08.2001 - 1 D 49/00 -, DÖV 2002, 121 ff.).

    Allerdings ist gemäß § 81 Abs. 1 Satz 2 ThürBG weiter zu prüfen, ob das Verhalten nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße zu Ansehens- und Vertrauensbeeinträchtigungen geeignet ist und ob diese Beeinträchtigungen allgemein bedeutsam sind (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 29.08.2001, a. a. O.).

  • VG Meiningen, 19.11.2009 - 6 D 60015/08

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarmaßnahme bei Verschaffung und …

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 30.08.2000 - 1 D 37/99 -, BVerwGE 112, 19 ff.; U. v. 08.05.2001 - 1 D 20/00 -, BVerwGE 114, 212 ff.; U. v. 29.08.2001 - 1 D 49/00 -, Juris), der sich die Kammer bereits mit Urteil vom 19.02.2002 (6 D 60001/00.Me -, Juris) angeschlossen hat, ist allerdings bei der Prüfung, ob ein - wie hier vorliegendes - außerdienstliches Verhalten die Amtspflicht des § 57 Satz 3 ThürBG a. F. verletzt, die Regelung des § 81 Abs. 1 Satz 2 ThürBG a. F. (nunmehr § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG) konkretisierend zu berücksichtigen.

    dass sein Verhalten geeignet ist, die Achtung und/oder das Vertrauen zu beeinträchtigen, die sein Beruf erfordert (vgl. BVerwG, U. v. 29.08.2001 - 1 D 49/00 -, DÖV 2002, 121 ff.).

    Allerdings ist gemäß § 81 Abs. 1 Satz 2 ThürBG a. F. weiter zu prüfen, ob das Verhalten nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße zu Ansehens- und Vertrauensbeeinträchtigungen geeignet ist und ob diese Beeinträchtigungen allgemein bedeutsam sind (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 29.08.2001, a. a. O.).

  • VG Meiningen, 20.06.2013 - 6 D 60005/12

    Abgrenzung innerdienstlicher von außerdienstlicher Dienstpflichtverletzung; …

    Unter "Amt" im Sinne von § 81 Abs. 1 Satz 2 ThürBG a. F. ist dabei das Amt im konkret-funktionellen Sinn zu verstehen (BVerwG, U. v. 29.08.2001, 1 D 49/00, Juris).

    Je näher der Bezug seines außerdienstlichen Fehlverhaltens zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, um so eher kann davon ausgegangen werden, dass das Verhalten geeignet ist, die Achtung und/oder das Vertrauen zu beeinträchtigen, die sein Beruf erfordert (BVerwG, U. v. 29.08.2001, a. a. O.).

    Darüber hinaus ist gemäß § 81 Abs. 1 Satz 2 ThürBG a. F. weiter zu prüfen, ob das Verhalten nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße zur Ansehens- und Vertrauensbeeinträchtigungen geeignet ist und ob diese Beeinträchtigung allgemein bedeutsam ist (BVerwG, U. v. 29.08.2001, a. a. O.).

  • VG Meiningen, 26.04.2010 - 6 D 60020/08

    Disziplinarmaßnahme bei schwerer Körperverletzung durch Polizisten im Zustand …

    Rn. 48 Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 30.08.2000 - 1 D 37/99 -, BVerwGE 112, 19 ff.; U. v. 08.05.2001 - 1 D 20/00 -, BVerwGE 114, 212 ff.; U. v. 29.08.2001 - 1 D 49/00 -, Juris), der sich die Kammer bereits mit Urteil vom 19.02.2002 (6 D 60001/00.Me -, Juris) angeschlossen hat, ist weiterhin bei der Prüfung, ob ein - wie hier vorliegendes - außerdienstliches Verhalten die Amtspflicht des § 57 Satz 3 ThürBG a. F. verletzt, die Regelung des § 81 Abs. 1 Satz 2 ThürBG a. F. (nunmehr § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG) konkretisierend zu berücksichtigen.

    Je näher der Bezug seines außerdienstlichen Fehlverhaltens zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, um so eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, die Achtung und/oder das Vertrauen zu beeinträchtigen, die sein Beruf erfordert (vgl. BVerwG, U. v. 29.08.2001 - 1 D 49/00 -, DÖV 2002, 121 ff.).

    Allerdings ist gemäß § 81 Abs. 1 Satz 2 ThürBG a. F. weiter zu prüfen, ob das Verhalten nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße zu Ansehens- und Vertrauensbeeinträchtigungen geeignet ist und ob diese Beeinträchtigungen allgemein bedeutsam sind (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 29.08.2001, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2005 - 6 B 1389/05
    Rn. 28 So BVerwG, Urteile vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 -, BVerwGE 112, 119 = Zeitschrift für Beamtenrecht (ZBR) 2001, 39, und vom 29. August 2001 - 1 D 49.00 -, ZBR 2002, 212 = Die Öffentliche Verwaltung 2002, 121.

    Rn. 30 vgl. das erwähnte Urteil des BVerwG vom 29. August 2001 - 1 D 49.00 -, a.a.O.,.

  • VG Düsseldorf, 10.04.2014 - 35 K 1858/12
    Rn. 35 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2001 - 1 D 49.00 -, Zur Übernahme der Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichtes für das Landesdisziplinarrecht vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 2. Juli 2003 - 22d A 3515/02.O -.

    Rn. 37 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2001 - 1 D 49.00 -, a.a.O., sowie OVG NRW, Urteil vom 2. Juli 2003 - 22d A 3515/02.O -.

    Rn. 41 Vgl. BVerwG, Urteile vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 -, DVBl 2001, 137, und vom 29. August 2001 - 1 D 49.00 -, a.a.O.

  • VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Fahren eines Dienstwagens ohne …

    Rn. 24 Anders als dann, wenn eine Trunkenheitsfahrt des dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten für sich allein keinen Schluss auf ein dienstliches Verhalten zulässt (BVerwG, Urteil v. 29.08.2001, 1 D 49.00 m.w.Nachw.; juris), gehörte vorliegend das Führen eines Kraftfahrzeuges zu dem dienstlichen Aufgabenbereich des Beklagten im Rahmen seines Bereitschaftsdienstes.

    Missachtet ein Beamter außerdienstlich aber wiederholt Strafvorschriften, erreicht dies eine Qualität, die das Vertrauen in seine gesetzestreue und verantwortungsbewusste Wahrung der Rechte Dritter bei der Erfüllung seiner Dienstaufgaben zu beeinträchtigen vermag (BVerwG, U. v. 29.08.2001 - 1 D 49.00 -, juris, Rdnr. 15).

  • VG Meiningen, 19.02.2002 - 6 D 60001/00

    Einstellung eines förmlichen Disziplinarverfahrens aufgrund einer nicht …

  • VG Berlin, 21.02.2012 - 80 K 61.10

    Disziplinarklage wegen des Besitzes kinderpornographischen Materials

  • VGH Bayern, 19.07.2010 - 3 CS 10.887

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; mangelnde …

  • BVerwG, 05.07.2006 - 1 D 5.05

    Auf das Disziplinarmaß beschränkte Berufung; Polizeimeister; teils …

  • VG Berlin, 16.02.2010 - 80 K 18.09

    Ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst; früheres Zurruhesetzungsverfahren; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 3d A 1184/11
  • VG Lüneburg, 12.11.2003 - 1 A 15/00

    Dienstvergehen; Entlassung; laufbahnrechtliche Probezeit; Lösungsbeschluss; …

  • VG Göttingen, 10.12.2002 - 3 B 3341/02

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund der …

  • BVerwG, 12.11.2003 - 1 D 6.03
  • VG Meiningen, 15.08.2013 - 6 D 60010/12

    Disziplinarklageverfahren: Unterschlagung von Verwarngeldern

  • VG Meiningen, 28.11.2011 - 6 D 60007/09

    Einstellung des Disziplinarverfahrens, weil nach unanfechtbarem Strafurteil keine …

  • VG Augsburg, 24.07.2008 - Au 2 K 07.833

    Missbilligung; außerdienstliches Verhalten; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; …

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