Rechtsprechung
| BVerwG, 22.10.1980 - 1 D 51.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beamter - Genehmigungspflicht - Allgemeine Beratungspflicht - Zuwendungen aus privater Hand - Offenbarungspflicht
Wird zitiert von ... (2)
- VG Hannover, 13.12.2010 - 18 A 2079/10
Aberkennung des Ruhegehalts; Bereicherungsabsicht; Burn-Out-Syndrom; geminderte …
Bereits in seinem Urteil vom 22.10.1980 - 1 D 51/79 - (z. n. juris) hatte das BVerwG zugunsten des damals angeschuldigten Beamten eingestellt, dass er "jedenfalls nicht aus egoistischen Motiven" gehandelt habe.Der vom BVerwG am 22.10.1980 (- 1 D 51/79 -) entschiedene Fall lässt sich mit dem des Beklagten ebenfalls nicht vergleichen, kam es dabei doch nicht zu einer so beträchtlichen Schädigung des Dienstherrn und Verlustes des Vertrauens in der Öffentlichkeit wie beim Beklagten.
- BVerwG, 07.11.1995 - 1 D 1.95
Umfang der Disziplinarmaßnahme bei Fehlen eigennütziger Motive - …
Das Fehlen eigennütziger Motive hat in der Rechtsprechung regelmäßig zu der Bewertung geführt, daß dadurch das Gewicht des Dienstvergehens gemindert wird (für Zugriffsdelikte: z.B. Urteil vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 16.87 - BVerwGE 83, 327 [BVerwG 23.09.1987 - 1 D 16/87]; Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 1 D 21.94 - für Untreuehandlungen zum Nachteil des Dienstherrn: z.B. Urteil vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 51.79 - Urteil vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 1 D 5 und 6.83 -).
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