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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1993 - 1 D 51.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8437
BVerwG, 10.08.1993 - 1 D 51.92 (https://dejure.org/1993,8437)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1993 - 1 D 51.92 (https://dejure.org/1993,8437)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1993 - 1 D 51.92 (https://dejure.org/1993,8437)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Veruntreuung eines Nachnahmebetrages - Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Gewährung eines Ruhegehalts

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.06.1993 - 1 D 76.92

    Beamter - Post - Nachnahmesendung - Dienstvergehen - Unterschlagung - Entfernung …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1993 - 1 D 51.92
    Bereits dem Verhalten des Beamten hinsichtlich des an ihn gerichteten Nachnahmepäckchens, das nach den Grundsätzen zu betrügerischem Verhalten gegenüber dem Dienstherrn zu beurteilen ist (Urteil vom 22. Juni 1993 - BVerwG 1 D 76.92 -), kommt ein nicht unerhebliches disziplinarrechtliches Gewicht zu.
  • BVerwG, 08.10.1991 - 1 D 13.91

    Veruntreuung von Nachnahmebeträgen

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1993 - 1 D 51.92
    Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (st.Rspr., z.B. Urteil vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 13.91 -).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 82.90

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1993 - 1 D 51.92
    Dabei ist wesentlich, daß es sich bei einem solchen Schock regelmäßig um einen vorübergehenden Zustand handelt (Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 - Urteil vom 28. November 1978 - BVerwG 1 D 81.77 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.1978 - 1 D 81.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1993 - 1 D 51.92
    Dabei ist wesentlich, daß es sich bei einem solchen Schock regelmäßig um einen vorübergehenden Zustand handelt (Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 - Urteil vom 28. November 1978 - BVerwG 1 D 81.77 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.1994 - 1 D 31.93

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - …

    An die Nichtbefolgung der Anordnung knüpft die Bundesdisziplinarordnung keine verfahrensrechtlichen Konsequenzen (vgl. Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 51.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.1994 - 1 D 11.93

    Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage als Voraussetzung des …

    Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 51.92 -).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 1 D 20.93

    Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung …

    Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage durch Zugriff auf amtliche Gelder zerstört, Kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (vgl. z.B. Urteil vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 D 1.92 -, Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 51.92 -).
  • BVerwG, 26.04.1994 - 1 D 23.93

    Maßnahmebemessung im Disziplinarverfahren - Abgrenzung des Fehlverhaltens beim …

    Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 51.92 -).
  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 50.92

    Voraussetzung einer Dienstgradherabsetzung - Dienstvergehen durch einen Beamten

    Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 51.92 -).
  • BVerwG, 27.06.1996 - 1 D 103.95

    Untreue und Urkundenfälschung eines Kassenbeamten beim Postamt - Nicht …

    An die Nichtbefolgung der Anordnung knüpft die Bundesdisziplinarordnung keine verfahrensrechtlichen Konsequenzen (vgl. Urteil vom 12. Juli 1994 - BVerwG 1 D 31.93 -, Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 51.92 - m.w.N.).
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