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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.1983 - 1 D 52.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,7488
BVerwG, 11.01.1983 - 1 D 52.82 (https://dejure.org/1983,7488)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1983 - 1 D 52.82 (https://dejure.org/1983,7488)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1983 - 1 D 52.82 (https://dejure.org/1983,7488)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entfernung aus dem Dienst wegen fortgesetzten Diebstahls von dienstlich anvertrautem Beförderungsgut in Tateinheit mit fortgesetztem Verwahrungsbruch durch Beamten der Deutschen Bundesbahn - Unwürdigkeit zum Erhalt einer Unterstützung durch Unterhaltsbeitrag

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.03.1977 - 1 D 99.76

    Disziplinarmaßnahme bei Augenblickstat - Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 D 52.82
    Als solche, den Fortbestand des Beamtenverhältnisses ermöglichen den Ausnahmegründe werden von der Rechtsprechung nur das Handeln in einer unverschuldeten, ausweglos erscheinenden wirtschaftlichen Notlage, das Handeln in einer schockartig ausgelösten psychischen Zwangssituation sowie eine Verhaltensweise anerkannt, die sich als die einmalige, unbedachte und persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines Beamten kennzeichnet, der sich ansonsten stets tadelfrei verhalten und auch im Dienst bewährt hat (BVerwGE 53, 256).
  • BVerwG, 18.10.1979 - 1 D 110.78
    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 D 52.82
    Verstößt ein Beamter gegen diese Verpflichtung, so begeht er einen Vertrauensbruch gegenüber seiner Verwaltung (BVerwGE 63, 276 [277] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.11.1991 - 1 D 66.90

    Diebstahl von Beförderungsgut in großen Mengen über einen langen Zeitraum - …

    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung auch dann, wenn die Diebstahlshandlungen im wesentlichen nicht aus materiellem Eigennutz begangen wurden, sondern die Beamten das Diebesgut weitgehend nur horteten, zurückgaben oder vernichteten, zumal, wenn dies, wie hier, in besonders großem Umfang geschah (Urteile vom 24. Juni 1981 - BVerwG 1 D 48.80 -, vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 D 52.82 -, vom 16. Januar 1985 - BVerwG 1 D 98.84 -, vom 25. November 1987 - BVerwG 1 D 54.87 - und vom 19. März 1991 - BVerwG 1 D 49.90 -).
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