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| BVerwG, 24.09.1985 - 1 D 52.85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 28.02.1985 - IX VL 117/84
- BVerwG, 24.09.1985 - 1 D 52.85
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.02.1984 - 1 D 49.83
Begehung eines Dienstvergehens durch einen Beamten der Deutschen Bundesbahn - …
Auszug aus BVerwG, 24.09.1985 - 1 D 52.85
Dies hängt wiederum davon ab, ob trotz der schweren Dienstverfehlung des Beamten noch ein Rest von Vertrauen in ihn erhalten geblieben ist, das ein künftiges tadelfreies Verhalten erwarten läßt, und so wieder bei Bewährung des schuldigen Beamten zu einer tragfähigen Grundlage für das Beamtenverhältnis werden kann (Urteil vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 D 49.83 -).
- BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00
Disziplinarverfahren gegen einen Bahnbeamten; Entwendung von Dieselkraftstoff der …
In den Fällen, in denen der Senat jeweils eine Degradierung ausgesprochen hat (Urteil vom 24. September 1985 - BVerwG 1 D 52.85 - BVerwG DokBer B 1986, 7; Urteil vom 13. November 1985 - BVerwG 1 D 78.85 - BVerwG DokBer B 1986, 25), wog das Fehlverhalten weniger schwer, weil die entwendeten Kraftstoffmengen mit etwa 81 l bzw. etwa 100 l deutlich geringer waren (vgl. auch Urteil vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 D 49.83 -: Gehaltskürzung wegen Diebstahls von etwa 250 l dienstlichen Dieselkraftstoffs innerhalb von ca. 6 Monaten, erhebliche Milderungsgründe). - BVerwG, 08.02.1989 - 1 D 66.88
Rechtfertigung einer Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst - Wegnahme …
Beamte, die sich diesen Anforderungen nicht gewachsen zeigen und sich durch Unredlichkeit beim Umgang mit Betriebsmaterial des ihnen entgegengebrachten Vertrauens nicht würdig erweisen, belasten ihre Rechtsbeziehungen zum Dienstherrn aufs schwerste, so daß sich die Frage nach der Notwendigkeit der disziplinaren Höchstmaßnahme in vielen Fällen rechtswidriger Zueignung von Vermögenswerten des Dienstherrn stellt (Urteil vom 24. September 1985 - BVerwG 1 D 52.85 - ).
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