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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.1989 - 1 D 52.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,25837
BVerwG, 13.03.1989 - 1 D 52.88 (https://dejure.org/1989,25837)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1989 - 1 D 52.88 (https://dejure.org/1989,25837)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1989 - 1 D 52.88 (https://dejure.org/1989,25837)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten …

    Hat der Beamte schon einmal in vergleichbarer Weise versagt, so wird die Prognose für sein in der Zukunft liegendes Verhalten in der Regel nicht anders und damit nicht günstiger ausfallen können (Urteil vom 13. März 1989 - BVerwG 1 D 52.88 - ).
  • BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 13.97

    Beamtenrecht - Berücksichtigung nicht getilgter Vorstrafen im …

    Hat der Beamte schon einmal in vergleichbarer Weise versagt, so wird die Prognose für sein in der Zukunft liegendes Verhalten in der Regel nicht anders und damit nicht günstiger ausfallen können (urteil vom 13. März 1989 - BVerwG 1 D 52.88 - ).
  • BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 49.92

    Disziplinarrecht - Gehaltskürzung - Beamtenrecht - Beihilfebetrug

    Denn Wesen und Aufgabe einer Maßnahme wie der Gehaltskürzung - und andere als erzieherisch gedachte Disziplinarmaßnahmen werden von der Vorschrift des § 14 BDO nicht erfaßt - sind darauf gerichtet, den Beamten zu künftiger Einhaltung aller Beamtenpflichten und damit zu tadelfreiem Verhalten ganz allgemein anzuhalten (Urteil vom 13. März 1989 - BVerwG 1 D 52.88 - Dok.Ber. B 1989, 191).
  • BVerwG, 22.04.1997 - 1 D 24.96

    Beamtenrecht - Disziplinarrecht, Berücksichtigung einer in der DDR begangenen …

    Daß ein allein auf die Voraussetzungen des § 14 BDO beschränktes Rechtsmittel eingelegt werden darf, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. z.B. Urteil vom 13. März 1989 - BVerwG 1 D 52.88 -, BVerwG DokBer B 1989, 191 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.1997 - 1 D 13.96

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt ausserhalb des Dienstes als ein Dienstvergehen - …

    Hat der Beamte schon einmal in vergleichbarer Weise versagt, so wird die Prognose für sein in der Zukunft liegendes Verhalten in der Regel nicht anders und damit nicht günstiger ausfallen können (Urteil vom 13. März 1989 - BVerwG 1 D 52.88 - ).
  • BVerwG, 17.09.1996 - 1 D 64.95

    Beamter des mittleren Dienstes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der …

    Hat der Beamte schon einmal in vergleichbarer Weise versagt, so wird die Prognose für sein in der Zukunft liegendes Verhalten in der Regel nicht anders und nicht günstiger ausfallen können (Urteil vom 13. März 1989 - BVerwG 1 D 52.88 - ).
  • BVerwG, 04.04.1990 - 1 D 43.89

    Tätigkeit als (Bundesbahn-)Beamter - Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in …

    Die Frage, ob eine Disziplinarmaßnahme nach sachgleicher Bestrafung geboten ist, muß jedoch im Rahmen des § 14 BDO stets aus der gegenwärtigen Sicht heraus beurteilt (Urteile vom 24. Juli 1968 - BVerwG 3 D 10.68 - …und Urteil vom 7. September 1982 - BVerwG 1 D 79.81 - ) und ausschließlich auf die Person des betroffenen Beamten bezogen beantwortet werden (BVerwGE 83, 46 und Urteil vom 13. März 1989 - BVerwG 1 D 52.88 - ).
  • BVerwG, 09.10.1996 - 1 D 92.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Postbeamten des einfachen Dienstes - …

    Hat der Beamte schon einmal in vergleichbarer Weise versagt, so wird die Prognose für sein in der Zukunft liegendes Verhalten in der Regel nicht anders und damit nicht günstiger ausfallen können (Urteil vom 13. März 1989 - BVerwG 1 D 52.88 - ).
  • BVerwG, 28.11.1990 - 1 D 11.90

    Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit am Steuer außerhalb des …

    Die Frage, ob eine Disziplinarmaßnahme nach sachgleicher Bestrafung geboten ist, muß jedoch im Rahmen des § 14 BDO stets aus der gegenwärtigen Sicht heraus beurteilt (Urteile vom 24. Juli 1968 - BVerwG 3 D 10.68 - <BVerwGE 33, 174>, vom 7. September 1982 - BVerwG 1 D 79.81 - und vom 4. April 1990 - BVerwG 1 D 43.89 - ) und ausschließlich auf die Person des betroffenen Beamten bezogen beantwortet werden (BVerwGE 83, 46 und Urteil vom 13. März 1989 - BVerwG 1 D 52.88 - ).
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