Rechtsprechung
| BVerwG, 16.10.1973 - I D 53.73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.10.1973 - I D 52.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.10.1973 - I D 53.73
Zum Disziplinarmaß bei Amtsunterschlagung durch Kassenmanipulationen zwecks Ausgleichs eines Fehlbetrages (vgl. auch I D 52.73).
- BVerwG, 16.03.1982 - 1 D 13.81
Nichtbuchung vereinnahmter Gebührenbeträge
B 1974, 78 und 161]; Urteil vom 16. Oktober 1973 - BVerwG 1 D 53.73 - [BVerwG Dok.Ber. - BVerwG, 31.01.1979 - 1 D 90.77
Rechtsmittel
Der frühere Bundesdisziplinarhof und das Bundesverwaltungsgericht haben deshalb in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, daß Kassenmanipulationen zum Ausgleich von Fehlbeträgen eine mildere Beurteilung grundsätzlich nicht rechtfertigen könnten (vgl.Urteile vom 17. Oktober 1973 - BVerwG 1 D 52.73 - [ZBR 1974, 30, DÖD 1974, 60], vom 16. Oktober 1973 - BVerwG 1 D 53.73 - [DÖD 1974, 81], vom 27. Juli 1961 - BDH 3 D 99.60 -, vom 13. Juni 1960 - BDH 2 D 127.59 - [BDH Dok.Ber. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2002 - 6d A 5368/00
Erwerb der Fachoberschulreife ; Anforderungen für die Verletzung eines …
Rn. 59 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 D 53.73 -, DÖD 1974, 81. - BVerwG, 15.05.1979 - 1 D 29.78 Der erkennende Senat hat schon in seinem Urteil vom 16. Oktober 1973 - BVerwG 1 D 53.73 - (BVerwG Dok.Ber. B 1974, 105) einen die Höchstmaßnahme entbehrlich machenden Milderungsgrund nicht in der Umstand gesehen, daß es sich bei dem buchmäßigen Ausgleich eines Fehlbetrages durch Manipulieren mit Kassenunterlagen um keinen echten Zugriff handele, und er hat die Gleichsetzung dieser Verfehlungen mit den echten Zugriffen damit begründet, daß in dem einen wie in dem anderen Falle durch das Verhalten des Beamten dasselbe (zu schützende) Rechtsgut - die Kassenwahrheit - verletzt und damit das Einnahmewesen und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung erheblich gestört würden.
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