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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.1974 - I D 53.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1665
BVerwG, 26.11.1974 - I D 53.74 (https://dejure.org/1974,1665)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1974 - I D 53.74 (https://dejure.org/1974,1665)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1974 - I D 53.74 (https://dejure.org/1974,1665)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BDH, 07.12.1966 - I D 30/66

    Versetzung eines Beamten als Disziplinarmaßnahme - Gehaltsabhebungsverfahren der …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1974 - I D 53.74
    Von diesem Grundsatz können im Hinblick auf die unbedingte Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Kassenwahrheit und damit der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen Ausnahmen nur in begrenztem Umfang anerkannt werden, und zwar insbesondere dann, wenn die Tat aus einer ausweglosen unverschuldeten Notlage heraus begangen wurde (BVerwG 33, 3).
  • BDH, 11.05.1967 - I D 5/67
    Auszug aus BVerwG, 26.11.1974 - I D 53.74
    Zwar zerstört nach der ständigen Rechtsprechung der Disziplinarsenate ein Beamter, der sich an den ihm dienstlich anvertrauten Geldern vergreift, das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen in aller Regel derart nachhaltig, daß er nicht mehr Beamter bleiben kann (BDH 1, 41 [42]; 7, 91 [92]; BVerwG 33, 16).
  • BVerwG, 24.09.1975 - 1 D 30.75

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht habe aber darüber hinaus Beamte auf Grund ihres Persönlichkeitsbildes, ihrer psychischen Ausnahme Situation oder anderer Umstände im Dienst belassen (Urteil vom 26. November 1974 - BVerwG I D 53.74 -).

    Die von der Kammer zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (I D 53.74) sei mit vorliegendem Fall in mehrfacher Hinsicht nicht vergleichbar.

    Das von der Kamin er zitierte Urteil des Senats vom 26. November 1974 - I D 53.74 - vermag eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen, da es schon vom Sachverhalt her nicht mit der hier zu entscheiden Sache vergleichbar ist.

  • BVerwG, 02.03.1978 - 1 D 62.77

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes zerstört ein Beamter, der sich - wie es der Beamte hinsichtlich des eingezahlten Betrages von 214 DM getan hat - an den ihm amtlich anvertrauten Geldern vergreift, das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen in aller Regel derart nachhaltig, daß der nicht mehr Beamter bleiben kann (BDHE 1, 41; 7, 91; BVerwGE 33, 16 [BVerwG 11.05.1967 - I D 5/67]; Urteil vom 26. November 1974 - BVerwG 1 D 53.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1975, 145]).
  • BVerwG, 11.05.1977 - 1 D 115.76

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten - Milderungsgrund der einmaligen …

    Die Öffentlichkeit erwartet, daß ein Beamter, der sich an dem ihm anvertrauten Beförderungsgut vergreift, hierfür disziplinar zur Verantwortung gezogen wird, und zwar auch dann, wenn besondere Umstände es ausnahmsweise rechtfertigen, von der Entfernung des schuldigen Beamten aus dem Dienst abzusehen (Urteil vom 26. November 1974 - BVerwG I D 53.74 = BVerwG Dok.Ber. B 1975, 145).
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