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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.1989 - 1 D 53.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,12833
BVerwG, 13.03.1989 - 1 D 53.88 (https://dejure.org/1989,12833)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1989 - 1 D 53.88 (https://dejure.org/1989,12833)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1989 - 1 D 53.88 (https://dejure.org/1989,12833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.07.1982 - 1 D 92.81

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst und Bewilligung eines befristeten …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1989 - 1 D 53.88
    Ein solches Verhalten sei nicht anders zu bewerten als ein an einem Kollegen verübter Diebstahl, der nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ebenfalls regelmäßig die Dienstentfernung zur Folge hat (BDHE 7, 91, 106; Urteile vom 20. Juli 1982 - BVerwG 1 D 92.81 - mit weiteren Hinweisen und vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 69.83 -).
  • BVerwG, 28.03.1984 - 1 D 69.83

    Disziplinarrechtliche Relevanz eines Diebstahls aus der Amtskasse eines Kollegen …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1989 - 1 D 53.88
    Ein solches Verhalten sei nicht anders zu bewerten als ein an einem Kollegen verübter Diebstahl, der nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ebenfalls regelmäßig die Dienstentfernung zur Folge hat (BDHE 7, 91, 106; Urteile vom 20. Juli 1982 - BVerwG 1 D 92.81 - mit weiteren Hinweisen und vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 69.83 -).
  • BVerwG, 09.08.1995 - 1 D 7.95

    Maßstab für die Geringwertigkeit amtlich veruntreuter Gelder - Ausnahmen von der …

    In derartigen Fällen wird nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Zugriff auf dienstlich zugängliche Gelder in seinem disziplinaren Gewicht der Aneignung amtlich anvertrauten Geldes jedenfalls dann gleichgestellt, wenn der Beamte billigend in Kauf genommen hat, daß die Kollegen als Verwalter der bestohlenen Kasse für die Fehlbeträge hätten einstehen müssen (vgl. Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 63.93 -, Urteil vom 13. März 1989 - BVerwG 1 D 53.88 - , Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 69.83 -).
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