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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.10.1983 - 1 D 54.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6722
BVerwG, 25.10.1983 - 1 D 54.83 (https://dejure.org/1983,6722)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1983 - 1 D 54.83 (https://dejure.org/1983,6722)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1983 - 1 D 54.83 (https://dejure.org/1983,6722)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Trunkenheit im Straßenverkehr als Dienstvergehen - Amtsanmaßendes Verhalten als Dienstvergehen - Begehung eines Dienstvergehens in einer negativen Lebensphase - Prüfung der Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme - Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände eines ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.02.1968 - III D 42.67
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1983 - 1 D 54.83
    Diese Vorstellungen sind maßgeblich dafür gewesen, daß der Bundesdisziplinarhof und das Bundesverwaltungsgericht schon bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch bei einem im Dienst nicht kraftfahrenden Beamten grundsätzlich eine nur dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme jedenfalls dann für angemessen erachtet haben, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß des in Betracht kommenden Ansehensschadens als besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 33, 123; zuletzt Urteil vom 7. Dezember 1982 - BVerwG 1 D 88.82 -).
  • BVerwG, 07.08.1984 - 1 D 42.84

    Frage der rechtlichen Wertung des Dienstausfalls wegen Verbüßens einer …

    Diese Vorstellungen sind maßgeblich dafür gewesen, daß der Bundesdisziplinarhof und das Bundesverwaltungsgericht schon bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch bei einen im Dienst nicht kraft fahrenden Beamten, erst recht aber bei einem Lokomotivführer, grundsätzlich eine nur dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme für angemessen erachtet haben, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß des in Betracht kommenden Ansehensschadens als besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 33, 123; zuletzt Urteil vom 25. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 54.83 -).
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